Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

AOK, eine GKV die auf PKV spielt - ist das kartellrechtlich erlaubt - abmahnfähig anscheinend schon

Anfrage an: Bundeskartellamt

Sie hatten mir schon einmal eine umfassende Information zum Merger BIG direkt gesund mit der BKK DAS Victoria zugeschickt. Ich fand eine Freigabe von Mergern von zwei Sozialträgern der Bundesverwaltung durch das Bundeskartellamt arg unlogisch. Ich bekam von Ihnen eine umfassende Antwort, aber die Beamten der von Ihnen weiter empfohlenen Behörden gaben keine Antwort. Ich weiß jedoch vom Bundestag, einer Anfrage, dass Beamte hilflose Personen sind, wenn es um GKV geht. Viele wissen anscheinend nicht, wie das alles geht, so der Tenor einer Frage einer Fraktion an die Bundesregierung.

Nun geht es um die AOK. Die GKV hat sich bekanntlich deutschlandweit aufgesplittet. Es gibt nicht nur eine AOK, sondern je nach Region auch AOK Rheinland-Hamburg, AOK Plus etc pp. In Wahrheit ist es die AOK. Aber jede AOK hat eine eigene Umsatzsteuer-ID wie ich las.

Die AOK ist eine landesunmittelbare Körperschaft. Die Barmer GEK ist immerhin eine bundesunmittelbare Körperschaft. Das steht so im Grundgesetz drin. Dadurch unterstehen diese der Körperschaftssteuer, aber nicht je der Umsatzsteuer-ID. Letztere gibt es für Körperschaften des Bundes nicht je.

Ich schrieb die AOK wie Twitter an, dito andere GKVs und informierte diese über Mißstände innerhalb des Sozialrechts, Sozialgesetzbuches V. Daraufhin passierte Folgendes:

Ich bekam ein Schreiben des Pressesprechers:

Am 30.03.2015 um 10:39 schrieb ...
>
> Sehr geehrte Frau ...,
>
>
>
> mein Name ist ,,, und ich bin Mitarbeiter der Pressestelle des AOK-Bundesverbandes. Seit ein paar Wochen gehört auch die Betreuung des Twitter-Kanals zu meinen Aufgaben.
>
> Seit dieser Zeit habe ich auch zur Kenntnis genommen, dass Sie Tweets direkt an uns und auch andere Wettbewerber adressieren. Teilweise fehlt mir dabei jedoch der Bezug zu unserem Unternehmen.
>
> Gerne würde ich mehr über die Gründe hierfür erfahren.
>
>
>
> Besten Dank und freundliche Grüße aus Berlin
>
>
> ....
> Referent Presse
>
> Abteilung Presse
> Politik/Unternehmensentwicklung
> AOK-Bundesverband

Auszug-Ende

Ein Unternehmen ist die AOK nicht, sondern ein Sozialträger, der im Sozialgesetzbuch steht. Ich war stocksauer, auch weil dadurch die Sozialträger (steht so im Sozialgesetzbuch drin) abmahnfähig sind, wegen unlauterem Wettbewerb zu PKVs.

Ich antwortete:

Guten Tag << Antragsteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren auch der Finanzfahndung,

Ich habe ein Problem mit der AOK - das Schreiben der AOK Presseabteilung ist weiter unten. Ich informierte via Twitter verschiedene GKVs über Mißstände im SGB 5 und der Realität der nicht SGB 5-konformen Kassenärzte und sonstige SGB V und SGB VII und SGB X Problematiken. Ich verlinkte zu meinen Nachrichten auf Achtung Intelligence. Es geht nun vielleicht um unlauteren Wettbewerb. GKV vs PKV.

Herr .... Sie bezeichnen die AOK als Unternehmen, obwohl Sie ein Sozialträger sind und anscheinend nicht erkennen, welche Aufgaben ein Sozialträger, also auch die AOK, in Wahrheit hat, Natürlich informiere ich Sie, weil Sie auf Ihren AOK Business-Webseiten (Firmen-Infoseiten, also für Arbeitgeber) zwar das Richtige zitieren, aber dann doch in der Realität total versagen. Sie fragen an, wieso ich auch Ihre Wettbewerber via Twitter informiere.

Als Sozialträger unterstehen Sie nicht dem freien Wettbewerb, haben sich aber trotzdem eine Umsatzsteuer geben lassen, Sie sind eigentlich vom Staat völlig via dem Bundesfinanzhaushalt des Bundesfinanzministerium finanziert in Wahrheit, denn GKV-Versicherte können fast alle Beiträge komplett von der Steuer dann abziehen. GKVs stehen im Bundeshaushalt drin. Schäuble bezahlt Sie sozusagen. Sie sind voll einbudgetiert.

Sie bezeichnen wirklich andere Sozialträger als Wettbewerb, als ob Sie eine PKV sind. Das ist arg bedenklich, ich werde das Bundeskartellamt informieren müssen. Sozialträger. übrigens der DRV Bund, Rheinland etc pp auch, unterstehen wegen Artikel 87 Grundgesetz der Bundesverwaltung bzw. der Landesverwaltung. Sie sind eine Körperschaft. Sie haben keinen Wettbewerb.

Artikel 87 Grundgesetz

> 2) Als bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechtes werden diejenigen sozialen Versicherungsträger geführt, deren Zuständigkeitsbereich sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt. Soziale Versicherungsträger, deren Zuständigkeitsbereich sich über das Gebiet eines Landes, aber nicht über mehr als drei Länder hinaus erstreckt, werden abweichend von Satz 1 als landesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechtes geführt, wenn das aufsichtsführende Land durch die beteiligten Länder bestimmt ist.

Sie sind also kein Unternehmen, Sie sind Teil der Bundesverwaltung bzw. Landesverwaltung und nicht je ein wettbewerbsfähiges Unternehmen, denn sonst wären Sie eine PKV, die anscheinend sogar sich vom Staat voll subventionieren lässt.

Deshalb kann eine AOK auch nicht je insolvent gehen, keine GKV kann das eigentlich. Da Sie anscheinend keinerlei Ahnung vom Sozialrecht haben, das SGB nicht verstehen, die AOK Business Meldungen samt Instruktionen zum Meldeverfahren wohl auch nicht, streiche ich mal gedanklich die AOK als meine Wunsch-GKV und werde mal ebenso vorsichtig das Sozialgericht zu Rate ziehen, ob Sie ein legales Konstrukt sind, aber das Bundeskartellamt werde ich auch mal wieder informieren.

Ich hätte mich mal beinahe bei der AOK Rheinland schon zum 2. Mal angemeldet, ich fand das ganz schnieke mit der hauseigenen Zahnklinik, wenn Sie aber andere Sozialträger und GKVs als Wettbewerber ansehen, ist Ihnen eindeutig das SGB wohl ein böhmisches Dorf, aber mit einer Umsatzsteuer-ID, wie die Barmer GEK auch eine hat und die AOK Rheinland und die TK auch, sind Sie ein Privatkontrukt und das als Sozialträger der BRD.

Das geht per Steuerrecht und Verfassungsrecht für Körperschaften nicht je.

Sie sind nun so ein PKV-GKV Misch und sind eigentlich abmahnfähig. Unlauterer Wettbewerb, aber das ist eine tolle Story. Dankeschön. Sie brauchen eine Körperschaftsnummer. Also sind auch Bilanzierungen, die Rentenversicherungen macht das auch ganz gerne, völliger juristischer Kappes, also Mist.

Im Impressum steht die U-ST-ID, auch bei der Deutsche Rentenversicherung Bund, der alten Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, hat eine Umsatzsteuer, sodass die Bafin schon mal im letzten Jahr stocksauer war und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sollte die Rentenversicherung mal wieder ins richtige Sozialrecht in die Bundesverwaltung schieben.

Deshalb informiere ich auch die Bafin und mein hiesiges Finanzamt. Ich galt auch mal als Scheinselbständige, war insgeheim als Beamtin korrekt gemeldet worden, das wurde auch so mehrfach auch von der Rentenversicherung geprüft und bestätigt. Meine U-ST-ID war als Folge gelöscht worden.

Die AOK ist wie ich ein Beamten-Laden.

Auszug-Ende

Ich benötige also weitere Informationen auch im Rahmen des Bürgerinfo-Gesetzes weitere Details. Das Bundesjustizministerium gab bekannt, dass man bei einem Wunsch nach Bürgerinfos mehr Infos bekommt.

Also die GKVs sind bundesunmittelbare oder landesunmittelbare Körperschaften per Grundgesetz. Artikel 87 Grundgesetz ist in dem Bereich der Bundesverwaltung. Da steht das nun mal drin.

Stattdessen erfanden die AOKs und GKVs aus der bundesunmittelbaren und landesmittelbaren Körperschaft, Teil der jeweiligen Bundes- und Landesverwaltung, also von Bund und Ländern, eine (persönliche) Selbstverwaltung durch Mitglieder und Gewählte.

Das ist also abmahnfähig und wirkt arg psychotisch. (realitätsfremd). Aber die GKVs dichteten sich fernab des Grundgesetzes, das übrigens eine körperliche Unversehrtheit garantiert, sich was Eigenes zusammen, was verfassungsrechtlich nicht erlaubt ist.

Hier die Fragen:

1. Wer hat den erfinderischen Schmuh der GKVs erlaubt, die sowieso im Bundeshaushalt einbudgetiert sind. Wer trägt die Verantwortung?

2. Gab es bereits kartellrechtliche Bedenken, weil die GKVs sich wie eine Privatkasse benehmen, aber sich staatlich subventionieren lassen und sich wettbewerbsrechtlich benehmen, obwohl diese ein Sozialträger sind und ein Teil der Bundesverwaltung bzw. Landesverwaltung sind. Derartige Behörden können nicht je pleite gehen. Ein Staat kann nicht pleite gehen, das hatte mal das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ein Staat muss immer alle(s) bezahlen.

3. Gab es bereits diesbezüglich GKV und PKV bereits bei Ihnen eingereichte Verfahren? Wer war es - wie viele?

4. Wettbewerbsrechtlich auch im Sinne des Verbraucherschutzes scheint es arg bedenklich, dass solch wirre GKVs, die eigentlich Teil der Bundesverwaltung und Landesverwaltung sind, sich eine eigene persönliche Selbstverwaltung ausdenken, also wie ein privates Konstrukt. Welche Schritte erlaubt das Gesetz zur Schließung derartiger Unternehmen, die den Behördenstatus nicht wahrhaben wollen, sondern lieber privat wären.

5. Auch wenn die BRD per Grundrecht 20 GG Absatz 1 ein sozialer und demokratischer Staat ist, ist eine Umsatzsteuer-ID samt privater Selbstverwaltung der GKV durch Mitglieder und Gewählte, kein echter gesetzlicher Sozialträger der Bundesverwaltung und Landesverwaltung, sondern eine verdeckte Private Krankenversicherung in Wahrheit. Gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage (Verfassungsrecht ist das höchste Recht, und das Sozialgesetzbuch ist nachrangig), und gibt es dazu eine Stellungnahme des Bundeskartellamts?

6. Wer kann noch gut Hinweise geben, welche Behörde oder primär Finanzfahnder und die Bafin?

Über Antworten im Rahmen dieser Presseanfrage und Bürger-Informationensanfrage bedanke ich mich im Voraus. Es wird alles auf Achtung Intelligence hochgeladen.


Übrigens, der allgemeine Kassenarztspruch: Das zahlt mir die Kasse nicht, ist per Sozialgesetzbuch V nicht erlaubt. Überhaupt sind per Gesetz Kassenärzte in Wahrheit Angestellte, also niedergelassene GKV-Ärzte. Doch das kommt in einer anderen Anfrage nach. Es gibt nämlich dazu Urteile und Gesetze, aber keiner hält sich dran. Psychotische Ärzte, also realitätsfremde Ärzte, bekommen laut Info des Bundesministerium für Bildung und Forschung normalerweise die Approbation entzogen.

Ob das für GKVs auch gilt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. April 2015
  • Frist
    9. Mai 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie hatten mir s…
An Bundeskartellamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AOK, eine GKV die auf PKV spielt - ist das kartellrechtlich erlaubt - abmahnfähig anscheinend schon [#9081]
Datum
7. April 2015 05:44
An
Bundeskartellamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie hatten mir schon einmal eine umfassende Information zum Merger BIG direkt gesund mit der BKK DAS Victoria zugeschickt. Ich fand eine Freigabe von Mergern von zwei Sozialträgern der Bundesverwaltung durch das Bundeskartellamt arg unlogisch. Ich bekam von Ihnen eine umfassende Antwort, aber die Beamten der von Ihnen weiter empfohlenen Behörden gaben keine Antwort. Ich weiß jedoch vom Bundestag, einer Anfrage, dass Beamte hilflose Personen sind, wenn es um GKV geht. Viele wissen anscheinend nicht, wie das alles geht, so der Tenor einer Frage einer Fraktion an die Bundesregierung. Nun geht es um die AOK. Die GKV hat sich bekanntlich deutschlandweit aufgesplittet. Es gibt nicht nur eine AOK, sondern je nach Region auch AOK Rheinland-Hamburg, AOK Plus etc pp. In Wahrheit ist es die AOK. Aber jede AOK hat eine eigene Umsatzsteuer-ID wie ich las. Die AOK ist eine landesunmittelbare Körperschaft. Die Barmer GEK ist immerhin eine bundesunmittelbare Körperschaft. Das steht so im Grundgesetz drin. Dadurch unterstehen diese der Körperschaftssteuer, aber nicht je der Umsatzsteuer-ID. Letztere gibt es für Körperschaften des Bundes nicht je. Ich schrieb die AOK wie Twitter an, dito andere GKVs und informierte diese über Mißstände innerhalb des Sozialrechts, Sozialgesetzbuches V. Daraufhin passierte Folgendes: Ich bekam ein Schreiben des Pressesprechers: Am 30.03.2015 um 10:39 schrieb ... > > Sehr geehrt<< Anrede >> > > > > mein Name ist ,,, und ich bin Mitarbeiter der Pressestelle des AOK-Bundesverbandes. Seit ein paar Wochen gehört auch die Betreuung des Twitter-Kanals zu meinen Aufgaben. > > Seit dieser Zeit habe ich auch zur Kenntnis genommen, dass Sie Tweets direkt an uns und auch andere Wettbewerber adressieren. Teilweise fehlt mir dabei jedoch der Bezug zu unserem Unternehmen. > > Gerne würde ich mehr über die Gründe hierfür erfahren. > > > > Besten Dank und freundliche Grüße aus Berlin > > > .... > Referent Presse > > Abteilung Presse > Politik/Unternehmensentwicklung > AOK-Bundesverband Auszug-Ende Ein Unternehmen ist die AOK nicht, sondern ein Sozialträger, der im Sozialgesetzbuch steht. Ich war stocksauer, auch weil dadurch die Sozialträger (steht so im Sozialgesetzbuch drin) abmahnfähig sind, wegen unlauterem Wettbewerb zu PKVs. Ich antwortete: Guten Tag Herr ,,, der AOK, Sehr geehrte Damen und Herren auch der Finanzfahndung, Ich habe ein Problem mit der AOK - das Schreiben der AOK Presseabteilung ist weiter unten. Ich informierte via Twitter verschiedene GKVs über Mißstände im SGB 5 und der Realität der nicht SGB 5-konformen Kassenärzte und sonstige SGB V und SGB VII und SGB X Problematiken. Ich verlinkte zu meinen Nachrichten auf Achtung Intelligence. Es geht nun vielleicht um unlauteren Wettbewerb. GKV vs PKV. Herr .... Sie bezeichnen die AOK als Unternehmen, obwohl Sie ein Sozialträger sind und anscheinend nicht erkennen, welche Aufgaben ein Sozialträger, also auch die AOK, in Wahrheit hat, Natürlich informiere ich Sie, weil Sie auf Ihren AOK Business-Webseiten (Firmen-Infoseiten, also für Arbeitgeber) zwar das Richtige zitieren, aber dann doch in der Realität total versagen. Sie fragen an, wieso ich auch Ihre Wettbewerber via Twitter informiere. Als Sozialträger unterstehen Sie nicht dem freien Wettbewerb, haben sich aber trotzdem eine Umsatzsteuer geben lassen, Sie sind eigentlich vom Staat völlig via dem Bundesfinanzhaushalt des Bundesfinanzministerium finanziert in Wahrheit, denn GKV-Versicherte können fast alle Beiträge komplett von der Steuer dann abziehen. GKVs stehen im Bundeshaushalt drin. Schäuble bezahlt Sie sozusagen. Sie sind voll einbudgetiert. Sie bezeichnen wirklich andere Sozialträger als Wettbewerb, als ob Sie eine PKV sind. Das ist arg bedenklich, ich werde das Bundeskartellamt informieren müssen. Sozialträger. übrigens der DRV Bund, Rheinland etc pp auch, unterstehen wegen Artikel 87 Grundgesetz der Bundesverwaltung bzw. der Landesverwaltung. Sie sind eine Körperschaft. Sie haben keinen Wettbewerb. Artikel 87 Grundgesetz > 2) Als bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechtes werden diejenigen sozialen Versicherungsträger geführt, deren Zuständigkeitsbereich sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt. Soziale Versicherungsträger, deren Zuständigkeitsbereich sich über das Gebiet eines Landes, aber nicht über mehr als drei Länder hinaus erstreckt, werden abweichend von Satz 1 als landesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechtes geführt, wenn das aufsichtsführende Land durch die beteiligten Länder bestimmt ist. Sie sind also kein Unternehmen, Sie sind Teil der Bundesverwaltung bzw. Landesverwaltung und nicht je ein wettbewerbsfähiges Unternehmen, denn sonst wären Sie eine PKV, die anscheinend sogar sich vom Staat voll subventionieren lässt. Deshalb kann eine AOK auch nicht je insolvent gehen, keine GKV kann das eigentlich. Da Sie anscheinend keinerlei Ahnung vom Sozialrecht haben, das SGB nicht verstehen, die AOK Business Meldungen samt Instruktionen zum Meldeverfahren wohl auch nicht, streiche ich mal gedanklich die AOK als meine Wunsch-GKV und werde mal ebenso vorsichtig das Sozialgericht zu Rate ziehen, ob Sie ein legales Konstrukt sind, aber das Bundeskartellamt werde ich auch mal wieder informieren. Ich hätte mich mal beinahe bei der AOK Rheinland schon zum 2. Mal angemeldet, ich fand das ganz schnieke mit der hauseigenen Zahnklinik, wenn Sie aber andere Sozialträger und GKVs als Wettbewerber ansehen, ist Ihnen eindeutig das SGB wohl ein böhmisches Dorf, aber mit einer Umsatzsteuer-ID, wie die Barmer GEK auch eine hat und die AOK Rheinland und die TK auch, sind Sie ein Privatkontrukt und das als Sozialträger der BRD. Das geht per Steuerrecht und Verfassungsrecht für Körperschaften nicht je. Sie sind nun so ein PKV-GKV Misch und sind eigentlich abmahnfähig. Unlauterer Wettbewerb, aber das ist eine tolle Story. Dankeschön. Sie brauchen eine Körperschaftsnummer. Also sind auch Bilanzierungen, die Rentenversicherungen macht das auch ganz gerne, völliger juristischer Kappes, also Mist. Im Impressum steht die U-ST-ID, auch bei der Deutsche Rentenversicherung Bund, der alten Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, hat eine Umsatzsteuer, sodass die Bafin schon mal im letzten Jahr stocksauer war und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sollte die Rentenversicherung mal wieder ins richtige Sozialrecht in die Bundesverwaltung schieben. Deshalb informiere ich auch die Bafin und mein hiesiges Finanzamt. Ich galt auch mal als Scheinselbständige, war insgeheim als Beamtin korrekt gemeldet worden, das wurde auch so mehrfach auch von der Rentenversicherung geprüft und bestätigt. Meine U-ST-ID war als Folge gelöscht worden. Die AOK ist wie ich ein Beamten-Laden. Auszug-Ende Ich benötige also weitere Informationen auch im Rahmen des Bürgerinfo-Gesetzes weitere Details. Das Bundesjustizministerium gab bekannt, dass man bei einem Wunsch nach Bürgerinfos mehr Infos bekommt. Also die GKVs sind bundesunmittelbare oder landesunmittelbare Körperschaften per Grundgesetz. Artikel 87 Grundgesetz ist in dem Bereich der Bundesverwaltung. Da steht das nun mal drin. Stattdessen erfanden die AOKs und GKVs aus der bundesunmittelbaren und landesmittelbaren Körperschaft, Teil der jeweiligen Bundes- und Landesverwaltung, also von Bund und Ländern, eine (persönliche) Selbstverwaltung durch Mitglieder und Gewählte. Das ist also abmahnfähig und wirkt arg psychotisch. (realitätsfremd). Aber die GKVs dichteten sich fernab des Grundgesetzes, das übrigens eine körperliche Unversehrtheit garantiert, sich was Eigenes zusammen, was verfassungsrechtlich nicht erlaubt ist. Hier die Fragen: 1. Wer hat den erfinderischen Schmuh der GKVs erlaubt, die sowieso im Bundeshaushalt einbudgetiert sind. Wer trägt die Verantwortung? 2. Gab es bereits kartellrechtliche Bedenken, weil die GKVs sich wie eine Privatkasse benehmen, aber sich staatlich subventionieren lassen und sich wettbewerbsrechtlich benehmen, obwohl diese ein Sozialträger sind und ein Teil der Bundesverwaltung bzw. Landesverwaltung sind. Derartige Behörden können nicht je pleite gehen. Ein Staat kann nicht pleite gehen, das hatte mal das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ein Staat muss immer alle(s) bezahlen. 3. Gab es bereits diesbezüglich GKV und PKV bereits bei Ihnen eingereichte Verfahren? Wer war es - wie viele? 4. Wettbewerbsrechtlich auch im Sinne des Verbraucherschutzes scheint es arg bedenklich, dass solch wirre GKVs, die eigentlich Teil der Bundesverwaltung und Landesverwaltung sind, sich eine eigene persönliche Selbstverwaltung ausdenken, also wie ein privates Konstrukt. Welche Schritte erlaubt das Gesetz zur Schließung derartiger Unternehmen, die den Behördenstatus nicht wahrhaben wollen, sondern lieber privat wären. 5. Auch wenn die BRD per Grundrecht 20 GG Absatz 1 ein sozialer und demokratischer Staat ist, ist eine Umsatzsteuer-ID samt privater Selbstverwaltung der GKV durch Mitglieder und Gewählte, kein echter gesetzlicher Sozialträger der Bundesverwaltung und Landesverwaltung, sondern eine verdeckte Private Krankenversicherung in Wahrheit. Gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage (Verfassungsrecht ist das höchste Recht, und das Sozialgesetzbuch ist nachrangig), und gibt es dazu eine Stellungnahme des Bundeskartellamts? 6. Wer kann noch gut Hinweise geben, welche Behörde oder primär Finanzfahnder und die Bafin? Über Antworten im Rahmen dieser Presseanfrage und Bürger-Informationensanfrage bedanke ich mich im Voraus. Es wird alles auf Achtung Intelligence hochgeladen. Übrigens, der allgemeine Kassenarztspruch: Das zahlt mir die Kasse nicht, ist per Sozialgesetzbuch V nicht erlaubt. Überhaupt sind per Gesetz Kassenärzte in Wahrheit Angestellte, also niedergelassene GKV-Ärzte. Doch das kommt in einer anderen Anfrage nach. Es gibt nämlich dazu Urteile und Gesetze, aber keiner hält sich dran. Psychotische Ärzte, also realitätsfremde Ärzte, bekommen laut Info des Bundesministerium für Bildung und Forschung normalerweise die Approbation entzogen. Ob das für GKVs auch gilt? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundeskartellamt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. April 2015, in der Sie auf das Wettbewerbsverhält…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: AOK, eine GKV die auf PKV spielt - ist das kartellrechtlich erlaubt - abmahnfähig anscheinend schon [#9081]
Datum
14. April 2015 16:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. April 2015, in der Sie auf das Wettbewerbsverhältnis zwischen gesetzlichen Krankenkassen aufmerksam machten. Sie vertraten die Ansicht, dass ein solches zwischen gesetzlichen Krankenkassen nicht vorliege, da diese keine Unternehmen seien. Des Weiteren zeigten Sie sich verwundert, dass die Allgemeinen Ortskrankenkassen über eine eigene Umsatzsteueridentifikationsnummer verfügten. Sie fragten, ob das Bundeskartellamt im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung bereits Verfahren geführt hat und baten um Angaben zu diesen Verfahren. Der Wettbewerb zwischen gesetzlichen Krankenversicherungen unterliegt durch Regelungen des fünften Sozialgesetzbuches nur bedingt der Kontrolle des Bundeskartellamtes. Die wettbewerbliche Aufsicht beschränkt sich seit der achten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf die deutsche Fusionskontrolle und die Rechtsbeziehungen von gesetzlichen Krankenkassen zu den Leistungserbringern. Information über beim Bundeskartellamt angemeldete Krankenhauszusammenschlüsse können der Homepage des Amtes unter www.bundeskartellamt.de entnommen werden. Seit der achten GWB Novelle im Juni 2013 überprüfte das Bundeskartellamt insgesamt neun Krankenkassenzusammenschlüsse, welche alle in der ersten Prüfungsphase freigegeben werden konnten. Bezüglich Verfahren gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die Rechtsbeziehungen von Krankenkassen und Leistungserbringern betreffend, finden Sie ebenfalls zahlreiche Fallberichte unter oben genannter Internetadresse. Für die Aufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen sowie deren Finanzierung ist das Bundeskartellamt nicht zuständig. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesversicherungsamt (zuständig für bundesunmittelbare Krankenkassen - d.h. die Krankenkasse ist in mehr als drei Bundesländern tätig) oder der Sozialministerien der Bundesländer (zuständig für Krankenkassen mit Tätigkeitsgebiet von weniger als drei Bundesländern - i.d.R. Allgemeine Ortskrankenkassen). Wir bitten Sie daher, sich mit Ihren Fragen bezüglich der Umsatzsteueridentifikationsnummer der Allgemeinen Ortskrankenkassen an die jeweiligen Sozialministerien zu wenden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen täglich in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags auch von 13:00 bis 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer 0228 94 99 555 auch gerne telefonisch zur Verfügung.   Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank wieder für Ihre so umfassende Antwort. Ich werde mir also dementsprech…
An Bundeskartellamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AOK, eine GKV die auf PKV spielt - ist das kartellrechtlich erlaubt - abmahnfähig anscheinend schon [#9081]
Datum
14. April 2015 17:07
An
Bundeskartellamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank wieder für Ihre so umfassende Antwort. Ich werde mir also dementsprechend die genannte Webseite genau durchlesen. Ich bin immer noch verwundert, wieso Sozialträger, die Teil der Bundesverwaltung per Artikel 87 Grundgesetz sind, dem Bundeskartellamt teilweise wegen Fusionen unterstehen. Das wäre ja so, als ob man das Bundeskartellamt auch hätte um Erlaubnis bitten müssen, damit damals das Bundesministerium für Gesundheit in Soziales in das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hätte umfusionieren dürfen. Per 87 GG sind die Sozialträger Teil der Bundesverwaltungskörperschaften, teilweise der Landeskörperschaften. Ich werde mir auch den Bereich durchlesen in Bezug auf Streitigkeiten von GKVs und Leistungserbringern. Per richterlichen Urteilen und der Zulassungsverordnung der Kassenärzte und weiteren mit der KV, sind GKV-Ärzte wirtschaftlich abhängig von den KVs, müssen wochentags immer geöffnet haben und sind per einiger Urteile in Wahrheit Angestellte und nicht je Freelancer. Ich hatte dazu bereits mit Angabe der Gesetze und Urteile das als Fachartikel veröffentlicht, aber ich werde mir dazu Ihre Webseite noch einmal durchlesen. Aber in Bezug auf die Fusionskontrolle, als Zusatzbehörde zum Bundesversicherungsamt, musste denn das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales eine Fusion Veränderung in BMG und Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch bei Ihnen genehmigen lassen? Ich habe dazu keine Informationen bisher gefunden. Ansonsten bedanke ich mich schon einmal vorab Ihre weitere, kurze Antwort, bis ich mir das alles genau durchgelesen habe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9081 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundeskartellamt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Zur Beantwortung werden wir leider einige Tage benö…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: AW: AOK, eine GKV die auf PKV spielt - ist das kartellrechtlich erlaubt - abmahnfähig anscheinend schon [#9081]
Datum
16. April 2015 11:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Zur Beantwortung werden wir leider einige Tage benötigen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.   Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihren Zwischenbescheid. Ich habe selber war auf der Barmer GEK-W…
An Bundeskartellamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: AOK, eine GKV die auf PKV spielt - ist das kartellrechtlich erlaubt - abmahnfähig anscheinend schon [#9081]
Datum
17. April 2015 14:36
An
Bundeskartellamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihren Zwischenbescheid. Ich habe selber war auf der Barmer GEK-Webseite gefunden: http://www.barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Versicherte/Komponenten/gemeinsame__PDF__Dokumente/Publikationen/Schroeder__08,property=Data.pdf (...) Einleitung Gesetzliche Krankenkassen sind als soziale Versicherungsträger im Sinne von Artikel 87 Absatz 2 GG Teil der Staatsverwaltung. Als solcher sind sie bereits durch die Verfassung ausdrücklich an Gesetz und Recht gebunden (Artikel 20 Absatz 3 GG). Auszug-Ende Vielleicht habe ich mich damit besser ausgedrückt, als ich um Informationen fragte, wieso Teile der Staatsverwaltung im Wettbewerbsrecht konkurrieren dürfen. Das erlaubt das Grundgesetz so nicht. Das SGB ist wegen Vorschriften zu Menschenrechten und Völkerrecht nachrangig. Bundesverwaltungen sind immer Körperschaften, aber nicht je private Unternehmen im Sinne des z.B. unlauterem Wettbewerb. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9081 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundeskartellamt
Sehr geehrtAntragsteller/in   vielen Dank für Ihre weiteren Anfragen vom 14. und 17. April 2015, in denen Sie Ver…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AOK, eine GKV die auf PKV spielt - ist das kartellrechtlich erlaubt - abmahnfähig anscheinend schon [#9081]
Datum
20. April 2015 17:22
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in   vielen Dank für Ihre weiteren Anfragen vom 14. und 17. April 2015, in denen Sie Verwunderung äußerten, dass Zusammenschlüsse von gesetzlichen Krankenkassen der deutschen Fusionskontrolle unterliegen.   Die deutsche Fusionskontrolle im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) betrifft ausschließlich Zusammenschlüsse von Unternehmen. Der sog. funktionale Unternehmensbegriff des GWB ist jedoch weit auszulegen. Inwieweit die Tätigkeiten von gesetzlichen Krankenkassen den Unternehmensbegriff des Kartellrechts erfüllen, ist umstritten.   Der deutsche Gesetzgeber hat beschlossen, die Regelungen des GWB nur teilweise auf Krankenkassen anzuwenden. Dies gilt, wie Ihnen bereits mitgeteilt, für die Rechtsbeziehungen zwischen Krankenkassen und den Leistungserbringern sowie für die deutsche Fusionskontrolle. Da sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen seit 1970 von über 1.800 auf nunmehr etwa 120 im Jahr 2015 verringert hat, soll die Fusionskontrolle im Bereich der Krankenkassen die Anbietervielfalt erhalten und Monopolisierungstendenzen verhindern.   Mit freundlichen Grüßen,

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre weiteren Erklärungen, die ich erst jetzt recherchebedingt bea…
An Bundeskartellamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AOK, eine GKV die auf PKV spielt - ist das kartellrechtlich erlaubt - abmahnfähig anscheinend schon [#9081]
Datum
12. Mai 2015 20:33
An
Bundeskartellamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre weiteren Erklärungen, die ich erst jetzt recherchebedingt beantworten kann. Das Bundesversicherungsamt hat mir mittlerweile doch auf meine alte Frage vom November 2014 geantwortet. Es flog auf, dass GKV Mitglieder annehmen, die nicht aufgenommen werden dürfen. Das BVA nimmt sehr wohl das BSG-Urteil von 2001 ernst, das die Wahlfreiheit aufhob. Man darf nur dort versichert werden, in einer örtlichen GKV, wo man wohnt oder regelmässig arbeitet, wenn es sich um eine IKK oder BKK handelt oder man muss beruflich mit der Innung bzw. dem Betrieb zu tun haben. Es stellte sich heraus, dass ich zwei Jahre bei der BIG Direkt gesund, eine IKK (!), falsch versichert war. Die vorherige nahm mich nicht wieder sofort auf - als ich das feststellte. Sie beim Bundeskartellamt hatten die Fusion der BIG mit der DAS Victoria Ergo BKK genehmigt, aber die Filiale in Düsseldorf flog dann laut Webseite der BIG auch noch weg. Dadurch flog nun auch auf, dass es Probleme gibt mit Durchsetzung von Bundesozialgerichtsurteilen und der Handlungsweise der BKK bzw. IKK. Mir ist aufgrund meines neuen Nachrichtenartikels zur Sache dann aufgefallen, dass zwar GKVs eine 87 GG Absatz 2 sind, also eine Behörde, wie das auch die Barmer bestätigte. Aber die BKKs sind keine Sozialträger, sondern die Firmen also Arbeitgeber an sich. Die stehen in der Satzung (außer bei der bkk Securvita). Bei der ex BKK Essanelle gehörten die Waffenschmiede Rheinmetall und Henkel und etliche andere Top-Konzerne zu den "Trägern" der geöffneten Betriebskrankenkasse. Die vermischen Betriebsmedizin mit SGB V und SGB VII. Die sind aber keine echten Sozialträger, sondern Privatträger eigentlich. Deshalb überlege ich, ob das mit dem Wettbewerb gemeint war, worauf Sie beim Bundeskartellamt zu achten haben. Privatunternehmen, die Arbeitgeber spielen Krankenkasse, eine 87 GG 2 Behörde. Das Schreiben des BVA erhielt ich am 08. Mai 2015. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9081 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>