Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.
AOK, eine GKV die auf PKV spielt - ist das kartellrechtlich erlaubt - abmahnfähig anscheinend schon
Sie hatten mir schon einmal eine umfassende Information zum Merger BIG direkt gesund mit der BKK DAS Victoria zugeschickt. Ich fand eine Freigabe von Mergern von zwei Sozialträgern der Bundesverwaltung durch das Bundeskartellamt arg unlogisch. Ich bekam von Ihnen eine umfassende Antwort, aber die Beamten der von Ihnen weiter empfohlenen Behörden gaben keine Antwort. Ich weiß jedoch vom Bundestag, einer Anfrage, dass Beamte hilflose Personen sind, wenn es um GKV geht. Viele wissen anscheinend nicht, wie das alles geht, so der Tenor einer Frage einer Fraktion an die Bundesregierung.
Nun geht es um die AOK. Die GKV hat sich bekanntlich deutschlandweit aufgesplittet. Es gibt nicht nur eine AOK, sondern je nach Region auch AOK Rheinland-Hamburg, AOK Plus etc pp. In Wahrheit ist es die AOK. Aber jede AOK hat eine eigene Umsatzsteuer-ID wie ich las.
Die AOK ist eine landesunmittelbare Körperschaft. Die Barmer GEK ist immerhin eine bundesunmittelbare Körperschaft. Das steht so im Grundgesetz drin. Dadurch unterstehen diese der Körperschaftssteuer, aber nicht je der Umsatzsteuer-ID. Letztere gibt es für Körperschaften des Bundes nicht je.
Ich schrieb die AOK wie Twitter an, dito andere GKVs und informierte diese über Mißstände innerhalb des Sozialrechts, Sozialgesetzbuches V. Daraufhin passierte Folgendes:
Ich bekam ein Schreiben des Pressesprechers:
Am 30.03.2015 um 10:39 schrieb ...
>
> Sehr geehrte Frau ...,
>
>
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> mein Name ist ,,, und ich bin Mitarbeiter der Pressestelle des AOK-Bundesverbandes. Seit ein paar Wochen gehört auch die Betreuung des Twitter-Kanals zu meinen Aufgaben.
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> Seit dieser Zeit habe ich auch zur Kenntnis genommen, dass Sie Tweets direkt an uns und auch andere Wettbewerber adressieren. Teilweise fehlt mir dabei jedoch der Bezug zu unserem Unternehmen.
>
> Gerne würde ich mehr über die Gründe hierfür erfahren.
>
>
>
> Besten Dank und freundliche Grüße aus Berlin
>
>
> ....
> Referent Presse
>
> Abteilung Presse
> Politik/Unternehmensentwicklung
> AOK-Bundesverband
Auszug-Ende
Ein Unternehmen ist die AOK nicht, sondern ein Sozialträger, der im Sozialgesetzbuch steht. Ich war stocksauer, auch weil dadurch die Sozialträger (steht so im Sozialgesetzbuch drin) abmahnfähig sind, wegen unlauterem Wettbewerb zu PKVs.
Ich antwortete:
Guten Tag << Antragsteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren auch der Finanzfahndung,
Ich habe ein Problem mit der AOK - das Schreiben der AOK Presseabteilung ist weiter unten. Ich informierte via Twitter verschiedene GKVs über Mißstände im SGB 5 und der Realität der nicht SGB 5-konformen Kassenärzte und sonstige SGB V und SGB VII und SGB X Problematiken. Ich verlinkte zu meinen Nachrichten auf Achtung Intelligence. Es geht nun vielleicht um unlauteren Wettbewerb. GKV vs PKV.
Herr .... Sie bezeichnen die AOK als Unternehmen, obwohl Sie ein Sozialträger sind und anscheinend nicht erkennen, welche Aufgaben ein Sozialträger, also auch die AOK, in Wahrheit hat, Natürlich informiere ich Sie, weil Sie auf Ihren AOK Business-Webseiten (Firmen-Infoseiten, also für Arbeitgeber) zwar das Richtige zitieren, aber dann doch in der Realität total versagen. Sie fragen an, wieso ich auch Ihre Wettbewerber via Twitter informiere.
Als Sozialträger unterstehen Sie nicht dem freien Wettbewerb, haben sich aber trotzdem eine Umsatzsteuer geben lassen, Sie sind eigentlich vom Staat völlig via dem Bundesfinanzhaushalt des Bundesfinanzministerium finanziert in Wahrheit, denn GKV-Versicherte können fast alle Beiträge komplett von der Steuer dann abziehen. GKVs stehen im Bundeshaushalt drin. Schäuble bezahlt Sie sozusagen. Sie sind voll einbudgetiert.
Sie bezeichnen wirklich andere Sozialträger als Wettbewerb, als ob Sie eine PKV sind. Das ist arg bedenklich, ich werde das Bundeskartellamt informieren müssen. Sozialträger. übrigens der DRV Bund, Rheinland etc pp auch, unterstehen wegen Artikel 87 Grundgesetz der Bundesverwaltung bzw. der Landesverwaltung. Sie sind eine Körperschaft. Sie haben keinen Wettbewerb.
Artikel 87 Grundgesetz
> 2) Als bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechtes werden diejenigen sozialen Versicherungsträger geführt, deren Zuständigkeitsbereich sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt. Soziale Versicherungsträger, deren Zuständigkeitsbereich sich über das Gebiet eines Landes, aber nicht über mehr als drei Länder hinaus erstreckt, werden abweichend von Satz 1 als landesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechtes geführt, wenn das aufsichtsführende Land durch die beteiligten Länder bestimmt ist.
Sie sind also kein Unternehmen, Sie sind Teil der Bundesverwaltung bzw. Landesverwaltung und nicht je ein wettbewerbsfähiges Unternehmen, denn sonst wären Sie eine PKV, die anscheinend sogar sich vom Staat voll subventionieren lässt.
Deshalb kann eine AOK auch nicht je insolvent gehen, keine GKV kann das eigentlich. Da Sie anscheinend keinerlei Ahnung vom Sozialrecht haben, das SGB nicht verstehen, die AOK Business Meldungen samt Instruktionen zum Meldeverfahren wohl auch nicht, streiche ich mal gedanklich die AOK als meine Wunsch-GKV und werde mal ebenso vorsichtig das Sozialgericht zu Rate ziehen, ob Sie ein legales Konstrukt sind, aber das Bundeskartellamt werde ich auch mal wieder informieren.
Ich hätte mich mal beinahe bei der AOK Rheinland schon zum 2. Mal angemeldet, ich fand das ganz schnieke mit der hauseigenen Zahnklinik, wenn Sie aber andere Sozialträger und GKVs als Wettbewerber ansehen, ist Ihnen eindeutig das SGB wohl ein böhmisches Dorf, aber mit einer Umsatzsteuer-ID, wie die Barmer GEK auch eine hat und die AOK Rheinland und die TK auch, sind Sie ein Privatkontrukt und das als Sozialträger der BRD.
Das geht per Steuerrecht und Verfassungsrecht für Körperschaften nicht je.
Sie sind nun so ein PKV-GKV Misch und sind eigentlich abmahnfähig. Unlauterer Wettbewerb, aber das ist eine tolle Story. Dankeschön. Sie brauchen eine Körperschaftsnummer. Also sind auch Bilanzierungen, die Rentenversicherungen macht das auch ganz gerne, völliger juristischer Kappes, also Mist.
Im Impressum steht die U-ST-ID, auch bei der Deutsche Rentenversicherung Bund, der alten Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, hat eine Umsatzsteuer, sodass die Bafin schon mal im letzten Jahr stocksauer war und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sollte die Rentenversicherung mal wieder ins richtige Sozialrecht in die Bundesverwaltung schieben.
Deshalb informiere ich auch die Bafin und mein hiesiges Finanzamt. Ich galt auch mal als Scheinselbständige, war insgeheim als Beamtin korrekt gemeldet worden, das wurde auch so mehrfach auch von der Rentenversicherung geprüft und bestätigt. Meine U-ST-ID war als Folge gelöscht worden.
Die AOK ist wie ich ein Beamten-Laden.
Auszug-Ende
Ich benötige also weitere Informationen auch im Rahmen des Bürgerinfo-Gesetzes weitere Details. Das Bundesjustizministerium gab bekannt, dass man bei einem Wunsch nach Bürgerinfos mehr Infos bekommt.
Also die GKVs sind bundesunmittelbare oder landesunmittelbare Körperschaften per Grundgesetz. Artikel 87 Grundgesetz ist in dem Bereich der Bundesverwaltung. Da steht das nun mal drin.
Stattdessen erfanden die AOKs und GKVs aus der bundesunmittelbaren und landesmittelbaren Körperschaft, Teil der jeweiligen Bundes- und Landesverwaltung, also von Bund und Ländern, eine (persönliche) Selbstverwaltung durch Mitglieder und Gewählte.
Das ist also abmahnfähig und wirkt arg psychotisch. (realitätsfremd). Aber die GKVs dichteten sich fernab des Grundgesetzes, das übrigens eine körperliche Unversehrtheit garantiert, sich was Eigenes zusammen, was verfassungsrechtlich nicht erlaubt ist.
Hier die Fragen:
1. Wer hat den erfinderischen Schmuh der GKVs erlaubt, die sowieso im Bundeshaushalt einbudgetiert sind. Wer trägt die Verantwortung?
2. Gab es bereits kartellrechtliche Bedenken, weil die GKVs sich wie eine Privatkasse benehmen, aber sich staatlich subventionieren lassen und sich wettbewerbsrechtlich benehmen, obwohl diese ein Sozialträger sind und ein Teil der Bundesverwaltung bzw. Landesverwaltung sind. Derartige Behörden können nicht je pleite gehen. Ein Staat kann nicht pleite gehen, das hatte mal das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ein Staat muss immer alle(s) bezahlen.
3. Gab es bereits diesbezüglich GKV und PKV bereits bei Ihnen eingereichte Verfahren? Wer war es - wie viele?
4. Wettbewerbsrechtlich auch im Sinne des Verbraucherschutzes scheint es arg bedenklich, dass solch wirre GKVs, die eigentlich Teil der Bundesverwaltung und Landesverwaltung sind, sich eine eigene persönliche Selbstverwaltung ausdenken, also wie ein privates Konstrukt. Welche Schritte erlaubt das Gesetz zur Schließung derartiger Unternehmen, die den Behördenstatus nicht wahrhaben wollen, sondern lieber privat wären.
5. Auch wenn die BRD per Grundrecht 20 GG Absatz 1 ein sozialer und demokratischer Staat ist, ist eine Umsatzsteuer-ID samt privater Selbstverwaltung der GKV durch Mitglieder und Gewählte, kein echter gesetzlicher Sozialträger der Bundesverwaltung und Landesverwaltung, sondern eine verdeckte Private Krankenversicherung in Wahrheit. Gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage (Verfassungsrecht ist das höchste Recht, und das Sozialgesetzbuch ist nachrangig), und gibt es dazu eine Stellungnahme des Bundeskartellamts?
6. Wer kann noch gut Hinweise geben, welche Behörde oder primär Finanzfahnder und die Bafin?
Über Antworten im Rahmen dieser Presseanfrage und Bürger-Informationensanfrage bedanke ich mich im Voraus. Es wird alles auf Achtung Intelligence hochgeladen.
Übrigens, der allgemeine Kassenarztspruch: Das zahlt mir die Kasse nicht, ist per Sozialgesetzbuch V nicht erlaubt. Überhaupt sind per Gesetz Kassenärzte in Wahrheit Angestellte, also niedergelassene GKV-Ärzte. Doch das kommt in einer anderen Anfrage nach. Es gibt nämlich dazu Urteile und Gesetze, aber keiner hält sich dran. Psychotische Ärzte, also realitätsfremde Ärzte, bekommen laut Info des Bundesministerium für Bildung und Forschung normalerweise die Approbation entzogen.
Ob das für GKVs auch gilt?
Anfrage erfolgreich
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Datum7. April 2015
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9. Mai 2015
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