Apostellierung

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

welche Schreiben kann und wird das BVA überbeglaubigen können und für wen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. August 2016
  • Frist
    30. September 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: welche Schreiben…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Apostellierung [#17706]
Datum
28. August 2016 10:29
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
welche Schreiben kann und wird das BVA überbeglaubigen können und für wen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in eine abschließende Aufzählung von Urkunden, die vom Bundesverwaltungsamt endbeglaub…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: Apostellierung [#17706]
Datum
29. August 2016 09:27
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in eine abschließende Aufzählung von Urkunden, die vom Bundesverwaltungsamt endbeglaubigt, bzw. mit der Haager Apostille versehen werden können, ist leider nicht möglich. Voraussetzung für eine Endbeglaubigung bzw. für die Erteilung der Apostille ist, dass es sich um eine öffentliche Urkunde handelt; sollte diese mit der Haager Apostille versehen werden, ist das Bundesverwaltungsamt ausschließlich für Urkunden zuständig, die von einer Bundesbehörde ausgestellt wurden. Antragsteller kann sowohl eine physische als auch eine juristische Person sein. Um Ihre Frage präziser beantworten zu können, müsste ich wissen, welche Urkunde (Aussteller/Ausstellungsort) endbeglaubigt, bzw. mit der Haager Apostille versehen werden soll. Mit freundlichem Gruß