Apotheken-Kennungen digitales Impfzertifikat

Anfrage an: Robert Koch-Institut

ich bitte Sie hiermit darum, mir eine Aufstellung der bei mein-apothekenportal.de registrierten Apotheken zukommen zu lassen. Außerdem bitte ich Sie, die Aufstellung um die Information zu ergänzen, welche Kennung die jeweilige Apotheke – also für jede einzelne Apotheke gesondert ausgewiesen – bei der Erstellung eines digitalen Impfzertifikats über den Impfzertifikatsservice des Robert Koch-Instituts erzeugt, die dann in der Unique certificate identifier (eindeutige Zertifikatkennung) ausgewiesen wird. Sollten datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, bin ich gern bereit, eine Erklärung zu unterzeichnen, dass die Herausgabe der Informationen nur zu internen Zwecken erfolgt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. August 2021
  • Frist
    28. September 2021
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Julian Olk
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bitte Sie hie…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Julian Olk
Betreff
Apotheken-Kennungen digitales Impfzertifikat [#227358]
Datum
25. August 2021 14:15
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bitte Sie hiermit darum, mir eine Aufstellung der bei mein-apothekenportal.de registrierten Apotheken zukommen zu lassen. Außerdem bitte ich Sie, die Aufstellung um die Information zu ergänzen, welche Kennung die jeweilige Apotheke – also für jede einzelne Apotheke gesondert ausgewiesen – bei der Erstellung eines digitalen Impfzertifikats über den Impfzertifikatsservice des Robert Koch-Instituts erzeugt, die dann in der Unique certificate identifier (eindeutige Zertifikatkennung) ausgewiesen wird. Sollten datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, bin ich gern bereit, eine Erklärung zu unterzeichnen, dass die Herausgabe der Informationen nur zu internen Zwecken erfolgt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Olk Anfragenr: 227358 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Julian Olk [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Julian Olk
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 25.08.2021 / Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0344 [#227358…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 25.08.2021 / Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0344 [#227358]
Datum
25. August 2021 18:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Olk, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0344. Mit freundlichen Grüßen
Julian Olk
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 25.08.2021 / Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0344 [#22…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Julian Olk
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 25.08.2021 / Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0344 [#227358]
Datum
30. September 2021 11:10
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Apotheken-Kennungen digitales Impfzertifikat“ vom 25.08.2021 (#227358) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Julian Olk Anfragenr: 227358 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227358/

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 25.08.2021 [Az.2.13.04/0003#0344][#227358] Sehr geehrter Her…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 25.08.2021 [Az.2.13.04/0003#0344][#227358]
Datum
31. Januar 2022 16:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Olk, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Dem Robert Koch-Institut (RKI) liegen keine amtlichen Informationen im Sinne ihrer Anfrage vor. Die Anbindung der auf der Website https://www.mein-apothekenmanager.de/ aufgelisteten Apotheken erfolgt durch die ABDA. Das RKI verfügt über keinerlei zentrale Datenspeicherung über die Aufstellung der registrierten Apotheken. Wenn dann könnten diese Informationen nur bei der ABDA direkt erfragt werden. Mit freundlichen Grüßen