App für Strandbesuche

Guten Morgen,
mit Interesse habe ich die Berichterstattung über die zukünftige Zugangsberechtigung via App für Strandbesuche in Schleswig-Holstein gelesen. Als betroffene Person im Sinne der DSGVO interessiert mich sehr die zugrundeliegende Datenschutzfolgeabschätzung. Ich bitte daher darum, mir Informationen zu erteilen, wer als Verantwortlicher diese App herausgibt und ob eine Datenschutzfolgenabschätzung durchgeführt wurde und deren Ergebnisse einsehbar sind. Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Morgen, mit In…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
App für Strandbesuche [#188382]
Datum
7. Juni 2020 09:51
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Morgen, mit Interesse habe ich die Berichterstattung über die zukünftige Zugangsberechtigung via App für Strandbesuche in Schleswig-Holstein gelesen. Als betroffene Person im Sinne der DSGVO interessiert mich sehr die zugrundeliegende Datenschutzfolgeabschätzung. Ich bitte daher darum, mir Informationen zu erteilen, wer als Verantwortlicher diese App herausgibt und ob eine Datenschutzfolgenabschätzung durchgeführt wurde und deren Ergebnisse einsehbar sind. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188382 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188382 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer untenstehenden Anfrage. Eine Beantwo…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Betreff
WG: [EXTERN] App für Strandbesuche [#188382]
Datum
8. Juni 2020 14:12
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer untenstehenden Anfrage. Eine Beantwortung ist derzeit noch nicht möglich, wird jedoch gem. § 5 IZG-SH erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 07.06.2020 teile ich Ihnen mit, dass lediglich die Tourismusage…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Betreff
WG: Anfrage nach § 4 IZG-SH - App für Strandbesuche [#188382]
Datum
30. Juni 2020 10:03
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 07.06.2020 teile ich Ihnen mit, dass lediglich die Tourismusagentur Lübecker Bucht seinerzeit geplant hatte, eine App für Strandbesuche in Schleswig-Holstein zu entwickeln. Hiervon hat die Tourismusagentur jedoch mittlerweile Abstand genommen, so dass keine datenschutzrechtliche Prüfung mehr notwendig ist. Ihre Anfrage gemäß § 4 Abs. 1 IZG-SH sowie § 1 VIG betrachten wir als beantwortet. Mit freundlichen Grüßen