APP Intimarzt - Datenschutzrechtliche Kontrollberichte zur Tätigkeit, Organisation, Arbeitsprozesse, Patientenaufklärung, Datenschutzfolgenabschätzung

1) den Kontrollbericht im Rahmen Ihrer behördlichen Aufsicht zur folgenden APP: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.intimarzt.app
(u.a. Tracker, Cookies u.ä.)

Sollte noch kein Kontrollbericht zu dieser APP vorliegen, so bitte ich um die Erstellung im Rahmen Ihrer behördlichen Aufsichts- und Rechtsdurchsetzungsverpflichtung.

2) Bei NICHT-Zuständigkeit können Sie mir bitte mitteilen, wer zuständig ist?

3) Werden nationale und europäische Datenschutz-Regelungen eingehalten? U.a. bitte ich um eine Überprüfung der DSGVO-Konformität (Datensparsamkeit, Erforderlichkeit, Datenerhebung, speicherung, -nutzung, -weitergabe usw.).

4) Senden Sie mir bitte die Datenschutzfolgenabschätzung DSFA.

5) Wurde auch eine Gesamtbetrachtung der APP auf einer per se unsicheren Hardware (u.a. multisensorische Erfassungsmöglichkeiten, nicht unverzüglich geschlossene Lücken im Betriebssystem, gefährliche Anwendungen auf dem gleichen Gerät) durchgeführt.

6) Ich bitte um die Weiterreichung und Bearbeitung dieser Anfrage als Beschwerde an den Bereich Datenschutz, falls die datenschutzrechtlichen Überprüfungen aller Aspekte im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit, der Internetseite, der APP usw. noch nicht erfolgt sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. März 2019
  • Frist
    27. April 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) den Kontrol…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
APP Intimarzt - Datenschutzrechtliche Kontrollberichte zur Tätigkeit, Organisation, Arbeitsprozesse, Patientenaufklärung, Datenschutzfolgenabschätzung [#63064]
Datum
28. März 2019 10:04
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) den Kontrollbericht im Rahmen Ihrer behördlichen Aufsicht zur folgenden APP: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.intimarzt.app (u.a. Tracker, Cookies u.ä.) Sollte noch kein Kontrollbericht zu dieser APP vorliegen, so bitte ich um die Erstellung im Rahmen Ihrer behördlichen Aufsichts- und Rechtsdurchsetzungsverpflichtung. 2) Bei NICHT-Zuständigkeit können Sie mir bitte mitteilen, wer zuständig ist? 3) Werden nationale und europäische Datenschutz-Regelungen eingehalten? U.a. bitte ich um eine Überprüfung der DSGVO-Konformität (Datensparsamkeit, Erforderlichkeit, Datenerhebung, speicherung, -nutzung, -weitergabe usw.). 4) Senden Sie mir bitte die Datenschutzfolgenabschätzung DSFA. 5) Wurde auch eine Gesamtbetrachtung der APP auf einer per se unsicheren Hardware (u.a. multisensorische Erfassungsmöglichkeiten, nicht unverzüglich geschlossene Lücken im Betriebssystem, gefährliche Anwendungen auf dem gleichen Gerät) durchgeführt. 6) Ich bitte um die Weiterreichung und Bearbeitung dieser Anfrage als Beschwerde an den Bereich Datenschutz, falls die datenschutzrechtlichen Überprüfungen aller Aspekte im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit, der Internetseite, der APP usw. noch nicht erfolgt sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: APP Intimarzt - Datenschutzrechtliche Kontrollberichte zur Tätigkeit, Organisation, Arbeitsprozesse, Patientenaufklärung, Datenschutzfolgenabschätzung [#63064]
Datum
28. März 2019 10:05
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bad…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „APP Intimarzt - Datenschutzrechtliche Kontrollberichte zur Tätigkeit, Organisation, Arbeitsprozesse, Patientenaufklärung, Datenschutzfolgenabschätzung“ [#63064] [#63064]
Datum
14. Januar 2020 20:04
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/63064 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise nicht bzw. nicht nachvollziehbar bearbeitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 63064.pdf Anfragenr: 63064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/63064
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „APP Intimarzt - Datenschutzrechtliche Kontrollberichte zur Tätigkeit, Organisation, Arbeitsprozesse, Patientenaufklärung, Datenschutzfolgenabschätzung“ [#63064] [#63064]
Datum
14. Januar 2020 20:04
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail/Online-Anfrage vom 14. Januar 2020.…
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail/Online-Anfrage vom 14. Januar 2020. In der Anlage senden wir Ihnen unsere Antwort. Mit freundlichen Grüßen