Apple Distinguished Schools

Seitens des US-Konzerns Apple werden Lehrkräfte- und Schulprogramme angeboten, die mit der Betitelung von Lehrkräften und Schulen einhergehen - z.B. Apple Teacher, Apple Distinguished Educator, Apple Distinguished School usw.

1) Wie viele "Apple Distinguished Schools" gibt es in Schleswig-Holstein bzw. von welchen Schulen, die diesen Titel tragen/besitzen, hat Ihr Ministerium Kenntnis?

2) Wie viele Apple Teacher, Apple Distinguished Educators oder ähnliche Titel des US-Konzerns Apple tragende Lehrkräfte gibt es in Schleswig Holstein?

3) Wie viele Apple Teacher, Apple Distinguished Educators oder ähnliche Titel des US-Konzerns Apple tragende Lehrkräfte gibt es an den unter 1) genannten Schulen in Schleswig Holstein?

Seitens Apple wird in den Voraussetzungen zum Erwerb des Titels "Apple Distinguished School" formuliert: "Für Schulen der Primar- und Sekundarstufe in Deutschland müssen vor Ablauf der Bewerbungsfrist 75 Prozent der Lehrer an der Schule als Apple Teacher anerkannt sein."
In öffentlich zugänglichen Publikationen im Apple-eigenen "iBooks-Store" seitens Schulen (hier am Beispiel der Stadtschule Travemünde), in denen auch weitestgehend exklusiv die Verwendung von Apple-Geräten hervorgehoben wird, wird unter anderem beschrieben:

"Alle Mitglieder des Kollegiums sind Apple Teacher, viele ha­ben auch die Badges für den Mac erworben und werden sich für die Apple Distinguished Educator Class of 2019 bewer­ben. Darüber hinaus hat die Schule mit Nadine Klein einen Apple Professional Learning Specialist im Haus."

und

"Ziele im professionellen Lernprozess unserer Mitarbeiter:
• alle Lehrer sind Apple Teacher"

und

"Ausblick (...)
100% aller Lehrkräfte nutzen das iPad als selbstverständ­liches, tägliches Arbeitsmittel. Alle unsere Lehrkräfte sind Apple Teacher."

Offenkundig steht das Tragen von konzernahen Titeln an Apple Distinguished Schools in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit als Lehrkraft an einer solchen Schule - ist Bestandteil der Vorraussetzungen zur Bewerbung und wird von den Schulen/Schulleitung als aktives Ziel für alle Lehrkräfte beschrieben. Derartige Titel wie hier Apple Teacher, Apple Distinguished und Apple Professional Learning Specialist erscheinen mutmaßlich nicht als rein privat sondern immer im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Lehrkraft seitens Apple verliehen (mithin im Bezug auf das Amt verliehen) und/oder werden durch Schulen (hier Apple Distinguished Schools) konzeptuell/strukturell verankert.

4) Ich bitte um Transparenz zu sämtlicher Kommunikation Ihres Ministeriums mit den für die in 1) genannten Schulen zuständigen Schulaufsichtsbehörden und/oder Schulen bzgl. dieser Lehrkräfte- und Schulprogramme des US-Konzerns Apple.

5) Gibt es Regelungen in Form von Gesetzen, Verordnungen, Erlassen oder ähnlichem, die Lehrkräften, Schulleitungen oder Schulaufsicht Hinweise auf den Umgang mit derartigen Lehrkräfte- und Schulprogrammen von Konzernen geben können - z.B. hinsichtlich des Erwerbs und Tragen von genannten Titeln?

6) Ich bitte um sämtliche Kommunikation mit Dritten bzgl. dieser Lehrer- und Schulprogramme des US-Konzerns Apple (z.B. mit Apple, mit Journalisten, Auskünfte gegenüber anderen Behörden oder ähnliches).

Diese Anfrage hat das Ziel der Transparenz dahingehend, welche Kenntnisse Ihr Ministerium von den Aktivitäten des US-Konzerns Apple in Schulen und gegenüber staatsbediensteten Lehrkräften in Schleswig-Holstein hat. Gemeint sind hier explizit nicht reguläre Beschaffungen von Geräten durch die dafür zuständigen Beschaffungssstellen. Des weiteren ist von Interesse, ob und wie das Ministerium in Kenntnis solcher konkreten Aktivitäten gegenüber den Schulaufsichtsbehörden und/oder Schulen agiert (z.B. beratend, genehmigend, oder ähnliches).

Im Sinne dieser Intention stehe ich für einen Austausch mit dem Ziel der Konkretisierung und/oder Vereinfachung der Anfrage gerne zur Verfügung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. November 2021
  • Frist
    25. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seitens des US-Ko…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Apple Distinguished Schools [#233627]
Datum
23. November 2021 18:39
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seitens des US-Konzerns Apple werden Lehrkräfte- und Schulprogramme angeboten, die mit der Betitelung von Lehrkräften und Schulen einhergehen - z.B. Apple Teacher, Apple Distinguished Educator, Apple Distinguished School usw. 1) Wie viele "Apple Distinguished Schools" gibt es in Schleswig-Holstein bzw. von welchen Schulen, die diesen Titel tragen/besitzen, hat Ihr Ministerium Kenntnis? 2) Wie viele Apple Teacher, Apple Distinguished Educators oder ähnliche Titel des US-Konzerns Apple tragende Lehrkräfte gibt es in Schleswig Holstein? 3) Wie viele Apple Teacher, Apple Distinguished Educators oder ähnliche Titel des US-Konzerns Apple tragende Lehrkräfte gibt es an den unter 1) genannten Schulen in Schleswig Holstein? Seitens Apple wird in den Voraussetzungen zum Erwerb des Titels "Apple Distinguished School" formuliert: "Für Schulen der Primar- und Sekundarstufe in Deutschland müssen vor Ablauf der Bewerbungsfrist 75 Prozent der Lehrer an der Schule als Apple Teacher anerkannt sein." In öffentlich zugänglichen Publikationen im Apple-eigenen "iBooks-Store" seitens Schulen (hier am Beispiel der Stadtschule Travemünde), in denen auch weitestgehend exklusiv die Verwendung von Apple-Geräten hervorgehoben wird, wird unter anderem beschrieben: "Alle Mitglieder des Kollegiums sind Apple Teacher, viele ha­ben auch die Badges für den Mac erworben und werden sich für die Apple Distinguished Educator Class of 2019 bewer­ben. Darüber hinaus hat die Schule mit Nadine Klein einen Apple Professional Learning Specialist im Haus." und "Ziele im professionellen Lernprozess unserer Mitarbeiter: • alle Lehrer sind Apple Teacher" und "Ausblick (...) 100% aller Lehrkräfte nutzen das iPad als selbstverständ­liches, tägliches Arbeitsmittel. Alle unsere Lehrkräfte sind Apple Teacher." Offenkundig steht das Tragen von konzernahen Titeln an Apple Distinguished Schools in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit als Lehrkraft an einer solchen Schule - ist Bestandteil der Vorraussetzungen zur Bewerbung und wird von den Schulen/Schulleitung als aktives Ziel für alle Lehrkräfte beschrieben. Derartige Titel wie hier Apple Teacher, Apple Distinguished und Apple Professional Learning Specialist erscheinen mutmaßlich nicht als rein privat sondern immer im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Lehrkraft seitens Apple verliehen (mithin im Bezug auf das Amt verliehen) und/oder werden durch Schulen (hier Apple Distinguished Schools) konzeptuell/strukturell verankert. 4) Ich bitte um Transparenz zu sämtlicher Kommunikation Ihres Ministeriums mit den für die in 1) genannten Schulen zuständigen Schulaufsichtsbehörden und/oder Schulen bzgl. dieser Lehrkräfte- und Schulprogramme des US-Konzerns Apple. 5) Gibt es Regelungen in Form von Gesetzen, Verordnungen, Erlassen oder ähnlichem, die Lehrkräften, Schulleitungen oder Schulaufsicht Hinweise auf den Umgang mit derartigen Lehrkräfte- und Schulprogrammen von Konzernen geben können - z.B. hinsichtlich des Erwerbs und Tragen von genannten Titeln? 6) Ich bitte um sämtliche Kommunikation mit Dritten bzgl. dieser Lehrer- und Schulprogramme des US-Konzerns Apple (z.B. mit Apple, mit Journalisten, Auskünfte gegenüber anderen Behörden oder ähnliches). Diese Anfrage hat das Ziel der Transparenz dahingehend, welche Kenntnisse Ihr Ministerium von den Aktivitäten des US-Konzerns Apple in Schulen und gegenüber staatsbediensteten Lehrkräften in Schleswig-Holstein hat. Gemeint sind hier explizit nicht reguläre Beschaffungen von Geräten durch die dafür zuständigen Beschaffungssstellen. Des weiteren ist von Interesse, ob und wie das Ministerium in Kenntnis solcher konkreten Aktivitäten gegenüber den Schulaufsichtsbehörden und/oder Schulen agiert (z.B. beratend, genehmigend, oder ähnliches). Im Sinne dieser Intention stehe ich für einen Austausch mit dem Ziel der Konkretisierung und/oder Vereinfachung der Anfrage gerne zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233627/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Ihre Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz SH vom 23. November 2021 Sehr Antragsteller/in bitte entnehmen Si…
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz SH vom 23. November 2021
Datum
13. Dezember 2021 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bitte entnehmen Sie die Antwort auf Ihre Anfrage vom 23. November 2021 dem anliegenden Anschreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz SH vom 23. November 2021 [#233627] Sehr geehrte Damen und Herr…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz SH vom 23. November 2021 [#233627]
Datum
22. Dezember 2021 11:32
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Ich entnehme Ihrer Antwort, dass Sie es nicht als aktive Werbung betrachten, wenn ein Konzern eine gesamte Schule als Apple Distinguished School bezeichnet und dies dann im Rahmen des eigenen Bildungsmarketings des Konzerns nutzbar wird, dass und welche Schulen man als Apple Distinguished ausgezeichnet hat. Ist dies zutreffend? Ich entnehme Ihrer Antwort, dass Sie seitens des Ministeriums produkt- und konzernexklusive Programme/Veranstaltungen, die sich gezielt an Staatsbedienstete im Hinblick auf deren Amtsausübung (hier Lehrtätigkeit an staatlichen Schulen) richten und zum Erwerb von exklusiven Titeln seitens des Konzerns führen als (private) Fortbildungen anerkennen und akzeptieren. Ist dies zutreffend? Sie weisen darauf hin, dass seitens der Schule entsprechende Fortbildungen nicht aktiv an Lehrkräfte herangetragen werden. Gehe ich richtig in der Annahme, dass Ihnen das Konzept und die Vorraussetzungen für die Bewerbung als Apple Distinguished School seitens Apple nicht bekannt sind, dass unter anderem eine Quote von Lehrkräften erfüllt werden muss, die entsprechende Zertifizierungen des Konzerns erworben haben? Gehe ich ebenso richtig in der Annahme, dass Ihnen die inzwischen seitens der Stadtschule Travemünde veröffentlichten Dokumente nicht bekannt sind, in denen es seitens der Schule beispielsweise heißt: "Alle Mitglieder des Kollegiums sind Apple Teacher, viele haben auch die Badges für den Mac und Everyone can code erworben und werden sich für die Apple Distinguished Educator Class of 2019 bewerben. Darüber hinaus hat die Schule mit <Name entfernt> einen Apple Professional Learning Specialist im Haus. (...) Ziele im professionellen Lernprozess der Mitarbeiter der Stadtschule: alle Lehrer sind Apple Teacher." Die Schule formuliert mithin gegenüber Apple selber das Ziel, die Quote zukünftig einhalten zu wollen - ganz im Sinne des Konzerns. Ich bitte Sie um kurze Rückmeldung zu meinen Nachfragen. Mit der Bitte auch um Rückmeldung, wenn Sie meine Nachfrage nicht beantworten werden - um kommunikative Missverständnisse zu vermeiden. Es ist weiterhin von Interesse, ob und in welchem Umfang das Ministerium Kenntnis von den Bildungsmarketingprogrammen des US-Konzerns, deren konkreter Umsetzung an Schulen in Schleswig-Holstein hat und wie bei Bekanntwerden damit umgegangen wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233627/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: Ihre Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz SH vom 23. November 2021 [#233627] Sehr geehrte Damen und Herr…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz SH vom 23. November 2021 [#233627]
Datum
22. Dezember 2021 13:02
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich auf meine Anfrage im Punkt 4 verweisen. Sie bescheiden/beantworten meine Anfrage nicht: "4) Ich bitte um Transparenz zu sämtlicher Kommunikation Ihres Ministeriums mit den für die in 1) genannten Schulen zuständigen Schulaufsichtsbehörden und/oder Schulen bzgl. dieser Lehrkräfte- und Schulprogramme des US-Konzerns Apple." Sie geben in Ihrem Bescheid vom 13.12.2021 keine Transparenz/Informationen zur Kommunikation noch bescheiden Sie gemäß Informationszugangsgesetz ggf. unter Verweis auf Ausschlussgründe. Ich bitte Sie daher, dies als fristgerechten Widerspruch im Sinne Ihrer Rechtsbehelfsbelehrung zu verstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233627/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz SH vom 23. November 2021 [#233627] Sehr Antragste…
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz SH vom 23. November 2021 [#233627]
Datum
23. Dezember 2021 13:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich werde im Rahmen des Widerspruchsverfahrens auch Ihre weitergehenden Fragen bearbeiten. Wie bereits angekündigt können Sie auf Grund der bevorstehenden Feiertage und Urlaubssaison voraussichtlich erst im Januar mit einer Antwort rechnen. Ich wünsche Ihnen besinnliche Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz SH vom 23. November 2021 [#233627] Sehr Antragste…
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz SH vom 23. November 2021 [#233627]
Datum
3. Februar 2022 08:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Mail vom 22. Dezember ist mir aufgefallen, dass Sie keinen formalen Widerspruch eingereicht haben. Ein Widerspruch ist gemäß § 70 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung regelmäßig schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen. Die elektronische Form reicht leider nicht aus. Ich bitte Sie Ihren Widerspruch innerhalb von zwei Wochen bis zum 18. Februar 2022 an die im Bescheid vom 13. Dezember 2021 genannte Adresse zu senden. Ihr Widerspruchsverfahren wird dann wieder in den vorherigen Stand gesetzt. Mit freundlichen Grüßen