Approbation ausländischer Ärzte

Thema: Approbation ausländischer Ärzte

Generelle Prozessfragen zur Approbation:

1. Gibt es ein bestimmtes Sprachniveau, dass ein Bewerber haben muss, damit der Approbationsantrag von Ihnen bearbeitet wird (angenommen die Zuständigkeit für Ihre Behörde ist bewiesen), z.B. B2?

1a. Wenn ja, was ist wenn dies noch nicht der Fall ist?

1b. Bekommt der Bewerber einen Hinweis, dass ein Sprachnachweis nachzureichen ist?

1c. Wird die Bewerbung für unbestimmte Zeit ruhen gelassen bis der Nachweis da ist und wird dann fortgeführt oder “verfällt” der Antrag irgendwann und muss komplett von vorne gestartet werden?

2. Wie viele Dokumente werden durch Sie an den Bewerber geschickt und zu welchem Zeitpunkt des Prozesses (Eingangsbestätigung, Zwischenbescheid, Endbescheid etc.)?

3. Welches dieser verschickten Dokumente wird von Ihnen als sogenannter “Defizitbescheid” angesehen und von Ihnen mit den dafür notwendigen Inhalten angereichert?

4. Wie sehen diese Dokumente jeweils im Muster aus?

5. Erfolgt der Schriftverkehr zwischen Ihrem Amt und dem Bewerber nur innerhalb Deutschlands oder kann dieser auch grenzüberschreitend stattfinden (z.B. wenn der Bewerber sich noch im Ausland befindet)?

6. Was ist die Regelung bei unterschiedlichen Herkunftsländern für Medizinstudium und ärztlicher Zulassung? Beispielsweise Staatsangehörigkeit aus Land B, Medizinstudium in Land A aber danach ärztliche Zulassung in Land B. Ist in diesem Fall der Bewerber grundsätzlich in der Lage den Approbationsprozess zu starten oder muss er die Ärztliche Zulassung, genau wie das Medizinstudium, aus Land A erhalten?

Gleichwertigkeitsprüfung:

7. Wie lange dauert eine Gleichwertigkeitsprüfung im Durchschnitt, unter der Annahme, dass alle notwendigen Dokumente vorliegen?

8. Gibt es Abschlüsse aus bestimmten Ländern bei denen eine Gleichwertigkeitsprüfung mit hoher Sicherheit nie mit einem positiven Ergebnis ausfallen wird? Wenn ja, was sind die Gründe für diese Länder (Art der Ausbildung, keine Möglichkeit zur Verifizierung der Echtheit der Dokumente etc.)? Um welche Länder handelt es sich dabei?

9. Welche Kosten entstehen im Durchschnitt durch die Gleichwertigkeitsprüfung?

10. Für den Fall, dass die Gleichwertigkeitsprüfung positiv ausfällt, wie lange dauert es danach bis der Bewerber die Approbation erhält und als Arzt praktizieren darf?

11. Ergibt sich eine Zeitersparnis, wenn auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichtet wird und stattdessen die Kenntnisprüfung gewählt wird? Wenn ja, wie hoch im durchschnitt?

Kenntnisprüfung:

12. Wie lange wartet man im Durchschnitt auf einen Termin zur Kenntnisprüfung?

13. Wie lange vor dem Prüfungstermin wird man über den konkreten Termin informiert?

14. Was war in den letzten Jahren (inklusive 2020) die durchschnittliche Quote bestandener Kenntnisprüfungen?

15. Ist das Bestehen der Fachsprachenprüfung eine Voraussetzung zur Anmeldung bzw. zur Teilnahme an der Kenntnisprüfung? Wenn nicht, welche Anmeldevoraussetzungen bestehen?

16. Für den Fall, dass die Kenntnisprüfung bestanden wird, wie lange dauert es danach bis der Bewerber die Approbation erhält und als Arzt praktizieren darf?

17. Wie oft kann man die Kenntnisprüfung wiederholen?

18. Wie hoch sind die Kosten für die Kenntnisprüfung?

19. Werden die Fragen der Kenntnisprüfung dokumentiert und abgelegt, sodass sich künftige Prüflinge vorbereiten können?

Berufserlaubnis:

20. Ist eine Stellenzusage notwendig um die Berufserlaubnis zu erhalten?

21. Sollte keine Stellenzusage notwendig sein, ist die erfolgreich absolvierte Fachsprachenprüfung die einzige Voraussetzung für den Erhalte der Berufserlaubnis?

22. Wie lange dauert es bis die Berufserlaubnis ausgestellt wird (gerechnet vom Zeitpunkt der Beantragung der Berufserlaubnis)?

23. Zu welchem Zeitpunkt soll die Berufserlaubnis beantragt werden? Ganz am Anfang des Prozesses, zusammen mit der Bewerbung zur Approbation? Nach bestandener Fachsprachenprüfung?

24. Wie hoch sind die Kosten für Bewerbung und Erhalt der Berufserlaubnis? Treten diese Kosten auch auf wenn man die Berufserlaubnis gleich zu Anfang bei Beantragung der Approbation mit beantragt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Thema: Approbati…
An Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Approbation ausländischer Ärzte [#199884]
Datum
8. Oktober 2020 21:24
An
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Thema: Approbation ausländischer Ärzte Generelle Prozessfragen zur Approbation: 1. Gibt es ein bestimmtes Sprachniveau, dass ein Bewerber haben muss, damit der Approbationsantrag von Ihnen bearbeitet wird (angenommen die Zuständigkeit für Ihre Behörde ist bewiesen), z.B. B2? 1a. Wenn ja, was ist wenn dies noch nicht der Fall ist? 1b. Bekommt der Bewerber einen Hinweis, dass ein Sprachnachweis nachzureichen ist? 1c. Wird die Bewerbung für unbestimmte Zeit ruhen gelassen bis der Nachweis da ist und wird dann fortgeführt oder “verfällt” der Antrag irgendwann und muss komplett von vorne gestartet werden? 2. Wie viele Dokumente werden durch Sie an den Bewerber geschickt und zu welchem Zeitpunkt des Prozesses (Eingangsbestätigung, Zwischenbescheid, Endbescheid etc.)? 3. Welches dieser verschickten Dokumente wird von Ihnen als sogenannter “Defizitbescheid” angesehen und von Ihnen mit den dafür notwendigen Inhalten angereichert? 4. Wie sehen diese Dokumente jeweils im Muster aus? 5. Erfolgt der Schriftverkehr zwischen Ihrem Amt und dem Bewerber nur innerhalb Deutschlands oder kann dieser auch grenzüberschreitend stattfinden (z.B. wenn der Bewerber sich noch im Ausland befindet)? 6. Was ist die Regelung bei unterschiedlichen Herkunftsländern für Medizinstudium und ärztlicher Zulassung? Beispielsweise Staatsangehörigkeit aus Land B, Medizinstudium in Land A aber danach ärztliche Zulassung in Land B. Ist in diesem Fall der Bewerber grundsätzlich in der Lage den Approbationsprozess zu starten oder muss er die Ärztliche Zulassung, genau wie das Medizinstudium, aus Land A erhalten? Gleichwertigkeitsprüfung: 7. Wie lange dauert eine Gleichwertigkeitsprüfung im Durchschnitt, unter der Annahme, dass alle notwendigen Dokumente vorliegen? 8. Gibt es Abschlüsse aus bestimmten Ländern bei denen eine Gleichwertigkeitsprüfung mit hoher Sicherheit nie mit einem positiven Ergebnis ausfallen wird? Wenn ja, was sind die Gründe für diese Länder (Art der Ausbildung, keine Möglichkeit zur Verifizierung der Echtheit der Dokumente etc.)? Um welche Länder handelt es sich dabei? 9. Welche Kosten entstehen im Durchschnitt durch die Gleichwertigkeitsprüfung? 10. Für den Fall, dass die Gleichwertigkeitsprüfung positiv ausfällt, wie lange dauert es danach bis der Bewerber die Approbation erhält und als Arzt praktizieren darf? 11. Ergibt sich eine Zeitersparnis, wenn auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichtet wird und stattdessen die Kenntnisprüfung gewählt wird? Wenn ja, wie hoch im durchschnitt? Kenntnisprüfung: 12. Wie lange wartet man im Durchschnitt auf einen Termin zur Kenntnisprüfung? 13. Wie lange vor dem Prüfungstermin wird man über den konkreten Termin informiert? 14. Was war in den letzten Jahren (inklusive 2020) die durchschnittliche Quote bestandener Kenntnisprüfungen? 15. Ist das Bestehen der Fachsprachenprüfung eine Voraussetzung zur Anmeldung bzw. zur Teilnahme an der Kenntnisprüfung? Wenn nicht, welche Anmeldevoraussetzungen bestehen? 16. Für den Fall, dass die Kenntnisprüfung bestanden wird, wie lange dauert es danach bis der Bewerber die Approbation erhält und als Arzt praktizieren darf? 17. Wie oft kann man die Kenntnisprüfung wiederholen? 18. Wie hoch sind die Kosten für die Kenntnisprüfung? 19. Werden die Fragen der Kenntnisprüfung dokumentiert und abgelegt, sodass sich künftige Prüflinge vorbereiten können? Berufserlaubnis: 20. Ist eine Stellenzusage notwendig um die Berufserlaubnis zu erhalten? 21. Sollte keine Stellenzusage notwendig sein, ist die erfolgreich absolvierte Fachsprachenprüfung die einzige Voraussetzung für den Erhalte der Berufserlaubnis? 22. Wie lange dauert es bis die Berufserlaubnis ausgestellt wird (gerechnet vom Zeitpunkt der Beantragung der Berufserlaubnis)? 23. Zu welchem Zeitpunkt soll die Berufserlaubnis beantragt werden? Ganz am Anfang des Prozesses, zusammen mit der Bewerbung zur Approbation? Nach bestandener Fachsprachenprüfung? 24. Wie hoch sind die Kosten für Bewerbung und Erhalt der Berufserlaubnis? Treten diese Kosten auch auf wenn man die Berufserlaubnis gleich zu Anfang bei Beantragung der Approbation mit beantragt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199884/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Approbation ausländischer Ärzte“ vom 08.10.2020 …
An Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Approbation ausländischer Ärzte [#199884]
Datum
11. November 2020 17:06
An
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Approbation ausländischer Ärzte“ vom 08.10.2020 (#199884) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199884/
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei finden Sie bitte die Antworten auf Ihre Anfrage. 1. Gibt es ein bestimmtes Sp…
Von
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Betreff
AW: Approbation ausländischer Ärzte [#199884]
Datum
13. November 2020 09:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei finden Sie bitte die Antworten auf Ihre Anfrage. 1. Gibt es ein bestimmtes Sprachniveau, dass ein Bewerber haben muss, damit der Approbationsantrag von Ihnen bearbeitet wird (angenommen die Zuständigkeit für Ihre Behörde ist bewiesen), z.B. B2? Zu 1. Grundsätzlich sollte ein Fachsprachzertifikat, dass auf Basis eines GER-B2 Zertifikates (ausgestellt von einem Goethe-institut oder einer telc-zertifizierten Sprachschule) abzulegen ist, Bestandteil der Antragsunterlagen sein. 1a. Wenn ja, was ist wenn dies noch nicht der Fall ist? Zu 1a. Wenn dies nicht der Fall ist, wird auf die Notwendigkeit der Sprachnachweise hingewiesen. 1b. Bekommt der Bewerber einen Hinweis, dass ein Sprachnachweis nachzureichen ist? Zu 1b. Siehe Antwort zu 1a. 1c. Wird die Bewerbung für unbestimmte Zeit ruhen gelassen bis der Nachweis da ist und wird dann fortgeführt oder “verfällt” der Antrag irgendwann und muss komplett von vorne gestartet werden? Zu 1c. Das Antragsverfahren wird nach Eingang des Sprachzertifikates fortgeführt. 2. Wie viele Dokumente werden durch Sie an den Bewerber geschickt und zu welchem Zeitpunkt des Prozesses (Eingangsbestätigung, Zwischenbescheid, Endbescheid etc.)? Zu 2. Es wird immer eine Eingangsbestätigung sowie der abschließende Bescheid erteilt. Weiterer Schriftverkehr erfolgt Fallbezogen. 3. Welches dieser verschickten Dokumente wird von Ihnen als sogenannter “Defizitbescheid” angesehen und von Ihnen mit den dafür notwendigen Inhalten angereichert? Zu 3. Sofern die Prüfung des Antrags wesentliche Defizite ergibt, ergeht ein Bescheid nach § 38 Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO). Die Inhalte dieses Bescheides sind im § 38 ÄAppO aufgeführt. 4. Wie sehen diese Dokumente jeweils im Muster aus? Zu 4. Bescheide werden individuell gefertigt. 5. Erfolgt der Schriftverkehr zwischen Ihrem Amt und dem Bewerber nur innerhalb Deutschlands oder kann dieser auch grenzüberschreitend stattfinden (z.B. wenn der Bewerber sich noch im Ausland befindet)? Zu 5. Schriftverkehr kann auch grenzüberschreitend erfolgen. 6. Was ist die Regelung bei unterschiedlichen Herkunftsländern für Medizinstudium und ärztlicher Zulassung? Beispielsweise Staatsangehörigkeit aus Land B, Medizinstudium in Land A aber danach ärztliche Zulassung in Land B. Ist in diesem Fall der Bewerber grundsätzlich in der Lage den Approbationsprozess zu starten oder muss er die Ärztliche Zulassung, genau wie das Medizinstudium, aus Land A erhalten? Zu 6. Voraussetzung ist grundsätzlich der Nachweis einer vollständig abgeschlossenen ärztlichen Ausbildung, die im Studienland aus fachlicher Sicht zur selbständigen Berufsausübung berechtigt. Gleichwertigkeitsprüfung: 7. Wie lange dauert eine Gleichwertigkeitsprüfung im Durchschnitt, unter der Annahme, dass alle notwendigen Dokumente vorliegen? Zu 7. Gem. § 3 Abs. 2 Bundesärzteordnung ist bei Vollständigkeit der Antragsunterlagen eine Entscheidung spätestens nach vier Monaten zu treffen. 8. Gibt es Abschlüsse aus bestimmten Ländern bei denen eine Gleichwertigkeitsprüfung mit hoher Sicherheit nie mit einem positiven Ergebnis ausfallen wird? Wenn ja, was sind die Gründe für diese Länder (Art der Ausbildung, keine Möglichkeit zur Verifizierung der Echtheit der Dokumente etc.)? Um welche Länder handelt es sich dabei? Zu 8. Eine Gleichwertigkeitsprüfung setzt voraus, dass die wesentlichen Ausbildungsnachweise mit einer Apostille oder einer Legalisierung versehen sind. Eine diesbezügliche Länderliste existiert nicht. 9. Welche Kosten entstehen im Durchschnitt durch die Gleichwertigkeitsprüfung? Zu 9. Dies richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand und beträgt zwischen 300 € bis 400 €. 10. Für den Fall, dass die Gleichwertigkeitsprüfung positiv ausfällt, wie lange dauert es danach bis der Bewerber die Approbation erhält und als Arzt praktizieren darf? Zu 10. Je nach Mitwirkung des Antragstellers zwischen ein bis zwei Monate. 11. Ergibt sich eine Zeitersparnis, wenn auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichtet wird und stattdessen die Kenntnisprüfung gewählt wird? Wenn ja, wie hoch im durchschnitt? Zu 11. Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. Kenntnisprüfung: 12. Wie lange wartet man im Durchschnitt auf einen Termin zur Kenntnisprüfung? Zu 12. Aktuell ca. 12 Monate. 13. Wie lange vor dem Prüfungstermin wird man über den konkreten Termin informiert? Zu 13. Die gesetzlich geregelte Ladungsfrist beträgt mindestens 5 Tage vor Prüfungstermin. In aller Regel erfolgt die schriftliche Ladung deutlich früher. 14. Was war in den letzten Jahren (inklusive 2020) die durchschnittliche Quote bestandener Kenntnisprüfungen? Zu 14. Hierüber liegen keine statistischen Erhebungen vor. 15. Ist das Bestehen der Fachsprachenprüfung eine Voraussetzung zur Anmeldung bzw. zur Teilnahme an der Kenntnisprüfung? Wenn nicht, welche Anmeldevoraussetzungen bestehen? Zu 15. Der Nachweis einer bestandenen Fachsprachprüfung ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Kenntnisprüfung. 16. Für den Fall, dass die Kenntnisprüfung bestanden wird, wie lange dauert es danach bis der Bewerber die Approbation erhält und als Arzt praktizieren darf? Zu 16. Siehe Antwort zu Frage Nr. 10. 17. Wie oft kann man die Kenntnisprüfung wiederholen? Zu 17. Gem. § 37 Abs. 7 ÄAppO kann die Kenntnisprüfung zweimal wiederholt werden. 18. Wie hoch sind die Kosten für die Kenntnisprüfung? Zu 18. Die Kosten betragen aktuell 1100 €. 19. Werden die Fragen der Kenntnisprüfung dokumentiert und abgelegt, sodass sich künftige Prüflinge vorbereiten können? Zu 19. Die Prüfung wird mittels eines Protokolls dokumentiert und fallbezogen in der Behörde aufbewahrt. Das Protokoll dient nicht der Vorbereitung künftiger Prüflinge. Berufserlaubnis: 20. Ist eine Stellenzusage notwendig um die Berufserlaubnis zu erhalten? Zu 20. Eine Stellenzusage ist Voraussetzung zur Erteilung einer Berufserlaubnis. 21. Sollte keine Stellenzusage notwendig sein, ist die erfolgreich absolvierte Fachsprachenprüfung die einzige Voraussetzung für den Erhalte der Berufserlaubnis? Zu 21. Entfällt. 22. Wie lange dauert es bis die Berufserlaubnis ausgestellt wird (gerechnet vom Zeitpunkt der Beantragung der Berufserlaubnis)? Zu 22. Dies ist von mehreren Faktoren abhängig und beträgt im Durchschnitt zwei bis vier Monate. 23. Zu welchem Zeitpunkt soll die Berufserlaubnis beantragt werden? Ganz am Anfang des Prozesses, zusammen mit der Bewerbung zur Approbation? Nach bestandener Fachsprachenprüfung? Zu 23. Die Berufserlaubnis und die Approbation können zeitgleich beantragt werden. 24. Wie hoch sind die Kosten für Bewerbung und Erhalt der Berufserlaubnis? Treten diese Kosten auch auf wenn man die Berufserlaubnis gleich zu Anfang bei Beantragung der Approbation mit beantragt? Zu 24. Für die Erteilung einer Berufserlaubnis steht ein Kostenrahmen von 100 € bis 300 €, je nach Aufwand und unabhängig von der Beantragung der Approbation, zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen. Ich wünsche Ihnen ein schöne…
An Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege Details
Von
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Betreff
AW: Approbation ausländischer Ärzte [#199884]
Datum
13. November 2020 11:58
An
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199884/