APT Angriff auf ein Stahlwerk in Deutschland (BSI Lagebericht 2014)

Weitere Informationen, amtliche Ausfuehrungen, und Dokumente die das BSI nach nun mehr als sechs Jahren offenlegen kann, zu dem gezielten APT "Angriff auf ein Stahlwerk in Deutschland," skizziert im BSI Lagebericht 2014 (Seite 31).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Januar 2021
  • Frist
    10. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Weitere Information…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
APT Angriff auf ein Stahlwerk in Deutschland (BSI Lagebericht 2014) [#208198]
Datum
8. Januar 2021 12:58
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Weitere Informationen, amtliche Ausfuehrungen, und Dokumente die das BSI nach nun mehr als sechs Jahren offenlegen kann, zu dem gezielten APT "Angriff auf ein Stahlwerk in Deutschland," skizziert im BSI Lagebericht 2014 (Seite 31).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208198/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: APT Angriff auf ein Stahlwerk in Deutschland (BSI Lagebericht 2014) [#208198]
Datum
28. Januar 2021 12:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Antragsteller/in Das BSI stimmt also meinem Antrag auf Informationszugang zu (Punkt 1), verweigert a…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: APT Angriff auf ein Stahlwerk in Deutschland (BSI Lagebericht 2014) [#208198]
Datum
31. Januar 2021 13:37
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Antragsteller/in Das BSI stimmt also meinem Antrag auf Informationszugang zu (Punkt 1), verweigert aber den praktischen Informationszugang in der Begründung? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208198/

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Antragsteller/in dem Antrag auf Informationszugang war hier dem Grunde nach stattzugeben, da die Vo…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: APT Angriff auf ein Stahlwerk in Deutschland (BSI Lagebericht 2014) [#208198]
Datum
1. Februar 2021 14:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller/in dem Antrag auf Informationszugang war hier dem Grunde nach stattzugeben, da die Voraussetzungen für die Zustimmung zum Informationszugang gegeben sind und keine Gründe für eine Verweigerung des Zugangs vorliegen. Es geht dabei um die Frage „Ob“ der Informationszugang grundsätzlich gewährt werden kann. Davon zu unterscheiden ist die Frage, „Was“ davon erfasst ist. Der so grundsätzlich gewährte Informationszugang richtet sich im vorliegenden Fall auf eine leere Menge an Informationen, da das BSI die begehrten Informationen nicht in einer Form vorliegen hat, die über das IFG zugänglich sind. Mit freundlichen Grüßen