Arbeit der Justiz

Wie viele Richter arbeiten in Deutschland? Wie hoch sind die Kosten für sie? Was kosten sie uns in der Folge im Ruhestand?
Wie hoch sind die durch Zivilprozesse erzielten Gerichtskosten und wofür werden sie verwendet (jährlich)?
Wie oft wird für Verfahren PKH bewilligt (jährlich) und wie oft abgelehnt?
Wie viel prozentualer Anteil an richterlicher Arbeitskraft wird dem System durch Nebentätigkeiten (außer Lehramt) jährlich entzogen?
Wie viele Verfahren fallen jährlich an bei Sozialgerichten und wie hoch sind die Kosten dafür?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Juni 2020
  • Frist
    17. Juli 2020
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Christine Kern
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele R…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Christine Kern
Betreff
Arbeit der Justiz [#188982]
Datum
15. Juni 2020 18:05
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Richter arbeiten in Deutschland? Wie hoch sind die Kosten für sie? Was kosten sie uns in der Folge im Ruhestand? Wie hoch sind die durch Zivilprozesse erzielten Gerichtskosten und wofür werden sie verwendet (jährlich)? Wie oft wird für Verfahren PKH bewilligt (jährlich) und wie oft abgelehnt? Wie viel prozentualer Anteil an richterlicher Arbeitskraft wird dem System durch Nebentätigkeiten (außer Lehramt) jährlich entzogen? Wie viele Verfahren fallen jährlich an bei Sozialgerichten und wie hoch sind die Kosten dafür?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christine Kern Anfragenr: 188982 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188982/ Postanschrift Christine Kern << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christine Kern

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 368/2020 Sehr geehrte Frau Kern, …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 15. Juni 2020 - Arbeit der Justiz [#188982]
Datum
26. Juni 2020 08:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 368/2020 Sehr geehrte Frau Kern, die von Ihnen mit Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15. Juni 2020 erbetenen amtlichen Informationen liegen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nicht in konzentrierter Form vor. Für Statistiken der Bundesgerichte ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) zuständig; für Sozialgerichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), und im Übrigen die Länder. Mit freundlichen Grüßen