Arbeit des Krisenmanagements

In ihrer Behörde gibt es eine Abteilung die sich mit dem Krisenmanagement beschäftigt. Meine Fragen sind folgende:
Hat sich diese Abteilung inzwischen mit den Auswirkungen der Coronaverordnungen beschäftigt.
Wenn ja, wer hat dieses in Auftrag gegeben?
Wie sind die Ergebnisse?
Wenn nein, warum wurde es noch nicht in Auftrag gegeben?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Mai 2020
  • Frist
    30. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
Cornelia Reppert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: In ihrer Be…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Cornelia Reppert
Betreff
Arbeit des Krisenmanagements [#187518]
Datum
27. Mai 2020 23:26
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In ihrer Behörde gibt es eine Abteilung die sich mit dem Krisenmanagement beschäftigt. Meine Fragen sind folgende: Hat sich diese Abteilung inzwischen mit den Auswirkungen der Coronaverordnungen beschäftigt. Wenn ja, wer hat dieses in Auftrag gegeben? Wie sind die Ergebnisse? Wenn nein, warum wurde es noch nicht in Auftrag gegeben?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Cornelia Reppert Anfragenr: 187518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187518 Postanschrift Cornelia Reppert << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Cornelia Reppert
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#2462 Sehr geehrte Frau Reppert, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten I…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Arbeit des Krisenmanagements [#187518] - (#2462)
Datum
28. Mai 2020 09:14
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#2462 Sehr geehrte Frau Reppert, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Postanschrift aussetze. Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Reppert
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich wünsche die Antwort bitte in Elektronischer Form an meine Email-Adresse:…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Cornelia Reppert
Betreff
AW: IFG - Arbeit des Krisenmanagements [#187518] - (#2462) [#187518]
Datum
28. Mai 2020 10:08
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich wünsche die Antwort bitte in Elektronischer Form an meine Email-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Des weiteren bitte ich um eine Erklärung warum meine Postanschrift für die Email-Beantwortung meiner Anfrage notwendig ist Danke! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 187518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187518 Postanschrift << Adresse entfernt >> Cornelia Reppert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr geehrte Frau Reppert, vielen Dank für Ihren Antrag vom 27.05.2020 und Ihre hierin enthaltenen Fragen. Der An…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Arbeit des Krisenmanagements [#187518] (#2462)
Datum
4. Juni 2020 16:16
Status
Sehr geehrte Frau Reppert, vielen Dank für Ihren Antrag vom 27.05.2020 und Ihre hierin enthaltenen Fragen. Der Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen des BMI gerichtet. Amtliche Informationen, die Antworten zu den von Ihnen gestellten Fragen enthalten, liegen hier nicht vor. Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen dennoch Folgendes ausführen: Die Bundesregierung hat in Folge der Corona-Infektionsgefahren zum Schutz der Bevölkerung Maßnahmen ergriffen, um die Infektionskette im Inland und im grenzüberschreitenden Verkehr zu unterbrechen. Diese werden innerhalb der Bundesregierung fortlaufend abgewogen und regelmäßig mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder, die die von Ihnen erwähnten Coronaverordnungen in ihrer Zuständigkeit erlassen haben, abgestimmt. In diesem Zusammenhang beschäftigt sich auch das BMI in den Grenzen seiner Zuständigkeit fortwährend mit den Auswirkungen der Coronaverordnungen. Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Reppert
Sehr geehrte<< Anrede >> ich kann ihre Antwort nicht nachvollziehen, sie haben ein Bundesamt welches …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Cornelia Reppert
Betreff
AW: IFG - Arbeit des Krisenmanagements [#187518] (#2462) [#187518]
Datum
13. Juni 2020 11:12
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich kann ihre Antwort nicht nachvollziehen, sie haben ein Bundesamt welches sich genau mit solchen Situationen befallen sollte. Es aber, wie ich ihren Ausführungen entnehmen nicht getan hat? Wir habe eine Corona KRISE, wie von politischen Sprechen oft genug betont wird, aber das Amt für Krisenmanagement wurde NICHT beauftragt?! Wer hat dann versäumt den Auftrag zu geben? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 187518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187518

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Cornelia Reppert
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Arbeit des Krisenmanagements“ vom 27.05.…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Cornelia Reppert
Betreff
AW: IFG - Arbeit des Krisenmanagements [#187518] (#2462) [#187518]
Datum
30. Juni 2020 10:24
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Arbeit des Krisenmanagements“ vom 27.05.2020 (#187518) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 187518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187518/