Arbeiten am Landesbehördenhaus Duisburg

wegen einer angeblichen Taubenproblematik wurden umfangreiche bauliche Maßnahmen (Gerüst, Anlagen usw.) am Behördenhaus vorgenommen.
Welche Maßnahmen waren dies konkret und welche Kosten sind hierdurch entstanden? Es wird um Aufschlüsselung der Gesamtkosten gebeten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. April 2016
  • Frist
    24. Mai 2016
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeiten am Landesbehördenhaus Duisburg [#16477]
Datum
21. April 2016 12:20
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wegen einer angeblichen Taubenproblematik wurden umfangreiche bauliche Maßnahmen (Gerüst, Anlagen usw.) am Behördenhaus vorgenommen. Welche Maßnahmen waren dies konkret und welche Kosten sind hierdurch entstanden? Es wird um Aufschlüsselung der Gesamtkosten gebeten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Ihre Anfrage zum Landesbehördenhaus in Duisburg Sehr geehrter Herr/Frau Antragsteller/in Antragsteller/in, zur I…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
Ihre Anfrage zum Landesbehördenhaus in Duisburg
Datum
28. April 2016 12:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr/Frau Antragsteller/in Antragsteller/in, zur Ihrer Anfrage #16477 kann ich mitteilen, dass das Landesbehördenhaus in weiten Teilen mit einer Taubenabwehr versehen werden musste, weil es starke Verschmutzungen durch Taubenkot gegeben hat und diese für die dort Arbeitenden gesundheitsgefährdend sind. Die Außenbauteile, auf denen sich Tauben niederlassen können, wurden mit sogenannten Spikes versehen, die dieses verhindern. Es handelt sich um ein Hochhaus, deshalb musste das Gebäude wegen der Arbeitssicherheit bei der Ausführung komplett eingerüstet werden. Es sind Gesamtbaukosten einschl. Baunebenkosten in Höhe von rund 120.000 Euro angefallen. Es ist sehr erfreulich, dass die Maßnahmen bis zum heutigen Zeitpunkt gewirkt haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass für weitere Auskünfte, die dann einen größeren Verwaltungsaufwand nach sich ziehen würden, je nach Aufwand eine Gebühr von bis zu 500 Euro erhoben werden müsste. Ich hoffe, Ihnen hiermit weiter geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen