Arbeitgebertestung

Die Liste, der bis zum 31.10.2021 registrierten Arbeitgeber, welche Mitarbeiter mit einem Antigenschnelltest testen und bei der unteren Gesundheitsbehörde registriert wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. November 2021
  • Frist
    21. Dezember 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Hagen - Gesundheitsamt Rathaus II Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitgebertestung [#233267]
Datum
18. November 2021 23:29
An
Stadt Hagen - Gesundheitsamt Rathaus II
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Liste, der bis zum 31.10.2021 registrierten Arbeitgeber, welche Mitarbeiter mit einem Antigenschnelltest testen und bei der unteren Gesundheitsbehörde registriert wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233267 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233267/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Arbeitgebertestung“ vom 18.11.2021 (#233267) w…
An Stadt Hagen - Gesundheitsamt Rathaus II Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Arbeitgebertestung [#233267]
Datum
21. Dezember 2021 09:26
An
Stadt Hagen - Gesundheitsamt Rathaus II
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Arbeitgebertestung“ vom 18.11.2021 (#233267) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233267 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233267/

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Stadt Hagen - Gesundheitsamt Rathaus II
Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen antragsgemäß die Auflistung, der bis zum 31.10.2021 regis…
Von
Stadt Hagen - Gesundheitsamt Rathaus II
Betreff
AW: Arbeitgebertestung [#233267]
Datum
22. Dezember 2021 18:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen antragsgemäß die Auflistung, der bis zum 31.10.2021 registrierten Arbeitgeber in Hagen, welche Mitarbeiter mit einem Antigenschnelltest testen und sich beim Gesundheitsamt der Stadt Hagen als unterer Gesundheitsbehörde registriert haben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthält die Liste keine personenbezogenen Daten natürlicher Personen. Mit freundlichen Grüßen