RCE-1409.1 – 13/2020
Sehr
geehrteAntragsteller/in
mit Antrag vom 12.April 2020 bitten Sie um Auskunft über die Anzahl der Betriebe und der Arbeitnehmer in medizinischen Berufen, die wegen „Lockerungen wegen COViD 19“ in Kurzarbeit sind.
Ich vermute, dass die Bezeichnung „Lockerungen wegen COVID19“ ein Versehen ist und dass Sie die Maßnahmen in Zusammenhang mit der CoV2-Pandemie meinen, die eine Ausbreitung des Virus verhindern sollen (auch als „Lockdown“ bezeichnet).
Zu Ihrem Antrag vom 12. April 2020 können derzeit noch keine Zahlen in Form einer aufbereiteten Statistik vorliegen. Ihrem Antrag kann ich daher nicht stattgeben.
Effekte des Corona-Virus auf die Anzahl der Betriebe und Personen in realisierter Kurzarbeit können sich erstmals für den Kalendermonat März 2020 zeigen. Die endgültigen Ergebnisse hierzu stehen mit einer 5-monatigen Wartezeit am 30. September 2020 zur Verfügung. Die Hochrechnungen werden für Deutschland am 3. Juni 2020, für Bundesländer am 1. Juli 2020, für Bezirke der Agenturen für Arbeit am 30. Juli 2020 und für Kreise und kreisfreie Städte am 1. September 2020 veröffentlicht. Das Hochrechnungsverfahren für die Länder, Agenturen für Arbeit und Kreise wird derzeit überprüft.
Die Berichterstattung zu den bislang veröffentlichten Schätzwerten der „erwarteten Kurzarbeit“ wird ab März 2020 ausgesetzt, da die Schätzverfahren aufgrund der aktuellen Situation nicht hinreichend zuverlässig sind.
Daten zu den Hochrechnungen sind im Produkt „Realisierte Kurzarbeit (hochgerechnet) - Deutschland, Länder, Regionaldirektionen, Agenturen für Arbeit und Kreise (Monatszahlen)“ verfügbar.
https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_…
Weiterführende Hinweise finden Sie in der Kurzinfo - Statistik über Kurzarbeit „Statistik über Kurzarbeitergeld (Kug) im Kontext des Corona-Virus“:
https://statistik.arbeitsagentur.de/Sta…
und in der Publikation „Inanspruchnahme konjunkturelles Kurzarbeitergeld nach § 96 SGB III“ unter folgenden Link:
https://statistik.arbeitsagentur.de/Nav…
Letztere Publikation gibt einen Einblick in die Rechtsgrundlagen zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld inkl. der aktuellen krisenbedingten Anpassungen. Es stellt die Entwicklung von Anzeigen und Leistungsempfängern dar und gibt einen kurzen Überblick darüber, wann Daten auf welcher Gliederungsebene veröffentlich werden. Dabei wird auch auf die realisierte Kurzarbeit eingegangen.
Mit freundlichen Grüßen