Arbeitnehmerüberlassung bei Beraterverträgen

eine Übersicht für die Jahre 2014 - 2018, aufgegliedert nach Jahren, wie viel Prozent der von Accenture an das Bundesministerium der Verteidigung und nachgeordnete Behörden / Dienststellen / Ämter / etc. abgestellten Berater / Consultants / etc. gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz als Leiharbeiter beschäftigt wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Mai 2019
  • Frist
    25. Juni 2019
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Rufus Buschart
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Übersi…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Rufus Buschart
Betreff
Arbeitnehmerüberlassung bei Beraterverträgen [#144502]
Datum
22. Mai 2019 09:18
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht für die Jahre 2014 - 2018, aufgegliedert nach Jahren, wie viel Prozent der von Accenture an das Bundesministerium der Verteidigung und nachgeordnete Behörden / Dienststellen / Ämter / etc. abgestellten Berater / Consultants / etc. gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz als Leiharbeiter beschäftigt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rufus Buschart << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1014 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22. Mai 2019 S…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Arbeitnehmerüberlassung bei Beraterverträgen [#144502]
Datum
23. Mai 2019 15:51
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1014 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22. Mai 2019 Sehr geehrter Herr Buschart, ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 22. Mai 2019 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1014 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1014 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22. Mai …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Arbeitnehmerüberlassung bei Beraterverträgen [#144502]
Datum
19. Juni 2019 17:06
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1014 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22. Mai 2019 Sehr geehrter Herr Buschart, auf Ihren IFG-Antrag vom 22. Mai 2019 teile ich Ihnen mit, dass im antragsgegenständlichen Zeitraum 2014 - 2018 keine "von Accenture an das BMVg und nachgeordnete Behörden/Dienststellen/Ämter/etc. abgestellten Berater/Consultants/etc. gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz als Leiharbeiter beschäftigt wurden". Mit freundlichen Grüßen