Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen

Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für SchülerInnen und LehrerInnen.
Auf welchen gesetzlichen Grundlagen müssen Schutzmaßnahmen für SchülerInnen und LehrerInnen organisiert werden?
Schutzmaßnahmen meint hier die Maßnahmen, die auf der Seite https://www.sichere-schule.de/ beschrieben sind, wie z. B. Instandhaltung von Klettergerüsten, Beleuchtung der Klassenräume, Hygienemaßnahmen, ergonmische Möblierung der Klassenräume usw.
Wie ist die Finanzierung von Schutzmaßnahmen für SchülerInnen und LehrerInnen geregelt?
Welche Unterschiede gibt es in der Organisation und der Finanzierung von Schutzmaßnahmen für SchülerInnen und LehrerInnen?
Muss für SchülerInnen eine Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG erstellt werden?
Ist der "SARS-CoV-2-Schutzstandard Schule" für alle Schulen verbindlich?
Wer ist zuständig für die Umsetzung der Schutzmaßnahmen an Schulen?
Wer kontrolliert die Umsetzung der Schutzmaßnahmen?
Wird dabei auch kontrolliert, ob eine angemessene Gefährdungsbeurteilung für SchülerInnen erstellt wurde?
Sind Maßnahmen zum Schutz vor Corona-Infektionen Teil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für SchülerInnen und LehrerInnen?
Inwieweit kollidiert das ArbSchG mit den Infektionsschutzverordnungen der Bundesländer im Hinblick auf Infektionsschutzmaßnahmen für SchülerInnen und LehrerInnen?
https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2020/quartal_3/details_3_401025.jsp

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. September 2020
  • Frist
    27. Oktober 2020
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David Sprenger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu…
An Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. Details
Von
David Sprenger
Betreff
Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen [#197820]
Datum
25. September 2020 16:17
An
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für SchülerInnen und LehrerInnen. Auf welchen gesetzlichen Grundlagen müssen Schutzmaßnahmen für SchülerInnen und LehrerInnen organisiert werden? Schutzmaßnahmen meint hier die Maßnahmen, die auf der Seite https://www.sichere-schule.de/ beschrieben sind, wie z. B. Instandhaltung von Klettergerüsten, Beleuchtung der Klassenräume, Hygienemaßnahmen, ergonmische Möblierung der Klassenräume usw. Wie ist die Finanzierung von Schutzmaßnahmen für SchülerInnen und LehrerInnen geregelt? Welche Unterschiede gibt es in der Organisation und der Finanzierung von Schutzmaßnahmen für SchülerInnen und LehrerInnen? Muss für SchülerInnen eine Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG erstellt werden? Ist der "SARS-CoV-2-Schutzstandard Schule" für alle Schulen verbindlich? Wer ist zuständig für die Umsetzung der Schutzmaßnahmen an Schulen? Wer kontrolliert die Umsetzung der Schutzmaßnahmen? Wird dabei auch kontrolliert, ob eine angemessene Gefährdungsbeurteilung für SchülerInnen erstellt wurde? Sind Maßnahmen zum Schutz vor Corona-Infektionen Teil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für SchülerInnen und LehrerInnen? Inwieweit kollidiert das ArbSchG mit den Infektionsschutzverordnungen der Bundesländer im Hinblick auf Infektionsschutzmaßnahmen für SchülerInnen und LehrerInnen? https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2020/quartal_3/details_3_401025.jsp
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Sprenger Anfragenr: 197820 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197820/ Postanschrift David Sprenger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen David Sprenger

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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
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Von
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
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Betreff
Datum
15. Februar 2021 17:08
Status
Anfrage abgeschlossen