Arbeitsabläufe und Fristen(-definitionen) bei der BfDI - Sanktionsmöglichkeiten bzw. bisherige Sanktionen in 2018

Die gesetzlichen Grundlagen unter Angabe der betreffenden Paragraphen sowie
alle intern vorliegenden Dokumente (Handreichungen, Arbeitsabläufe, Checklisten usw.), die zum Einsatz kommen können, wenn Hinweise und/oder Beschwerden zu Datenschutzverstößen (bis zur höchsten Kategorie) gemeldet werden.

Welcher zeitliche Rahmen muss dabei jeweils von den kontrollierten Behörden eingehalten werden (von Antwortfrist bis zum Abstellen der Datenschutzverletzung)?

Welche Maßnahmen ergreifen Sie ab welchem Zeitpunkt, wenn die beaufsichtigte Behörde nicht im Rahmen der gesetztlichen Fristen antwortet?

Welche Maßnahmen ergreifen Sie ab welchem Zeitpunkt, wenn die beaufsichtigte Behörde nicht im Rahmen der gesetztlichen Fristen die bemängelten Missstände abstellt?

Gesetzgeberisch werden Fristen i.d.R. zeitlich nicht konkret vorgegeben.
Für Ihr effektives behördliches Arbeiten ist mit Sicherheit ein fristgebundenes Wiedervorlagesystem im Einsatz.
Ich bitte um die Angabe von jeweils aufeinanderfolgenden Arbeitsschritten unter Nennung der exakten Fristlänge in Tagen (Wochen bzw. Monaten).

Wie ist in Ihrem Hause im Zusammenhang mit einer gravierenden NICHT-Erfüllung gesetzlicher Auflagen der Begriff "zeitnah" definiert?

Über welche Sanktionsmöglichkeiten (Kategorien) verfügen Sie?
Bitte genaue gesetzliche Quelle angeben?

Wie viele Sanktionen, wenn möglich nach Kategorien sortiert, wurden seit Inkrafttreten der aktuellen Datenschutzregelungen (EU-DSGVO, BDSG) ausgesprochen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Oktober 2018
  • Frist
    30. November 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die gesetzlichen…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Arbeitsabläufe und Fristen(-definitionen) bei der BfDI - Sanktionsmöglichkeiten bzw. bisherige Sanktionen in 2018 [#34282]
Datum
29. Oktober 2018 08:56
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die gesetzlichen Grundlagen unter Angabe der betreffenden Paragraphen sowie alle intern vorliegenden Dokumente (Handreichungen, Arbeitsabläufe, Checklisten usw.), die zum Einsatz kommen können, wenn Hinweise und/oder Beschwerden zu Datenschutzverstößen (bis zur höchsten Kategorie) gemeldet werden. Welcher zeitliche Rahmen muss dabei jeweils von den kontrollierten Behörden eingehalten werden (von Antwortfrist bis zum Abstellen der Datenschutzverletzung)? Welche Maßnahmen ergreifen Sie ab welchem Zeitpunkt, wenn die beaufsichtigte Behörde nicht im Rahmen der gesetztlichen Fristen antwortet? Welche Maßnahmen ergreifen Sie ab welchem Zeitpunkt, wenn die beaufsichtigte Behörde nicht im Rahmen der gesetztlichen Fristen die bemängelten Missstände abstellt? Gesetzgeberisch werden Fristen i.d.R. zeitlich nicht konkret vorgegeben. Für Ihr effektives behördliches Arbeiten ist mit Sicherheit ein fristgebundenes Wiedervorlagesystem im Einsatz. Ich bitte um die Angabe von jeweils aufeinanderfolgenden Arbeitsschritten unter Nennung der exakten Fristlänge in Tagen (Wochen bzw. Monaten). Wie ist in Ihrem Hause im Zusammenhang mit einer gravierenden NICHT-Erfüllung gesetzlicher Auflagen der Begriff "zeitnah" definiert? Über welche Sanktionsmöglichkeiten (Kategorien) verfügen Sie? Bitte genaue gesetzliche Quelle angeben? Wie viele Sanktionen, wenn möglich nach Kategorien sortiert, wurden seit Inkrafttreten der aktuellen Datenschutzregelungen (EU-DSGVO, BDSG) ausgesprochen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freund…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Arbeitsabläufe und Fristen(-definitionen) bei der BfDI - Sanktionsmöglichkeiten bzw. bisherige Sanktionen in 2018 [#34282]
Datum
28. November 2018 16:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die vorbildliche und vertrauensschaffende Antwort Ihres Referates.…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Arbeitsabläufe und Fristen(-definitionen) bei der BfDI - Sanktionsmöglichkeiten bzw. bisherige Sanktionen in 2018 [#34282]
Datum
30. November 2018 10:04
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die vorbildliche und vertrauensschaffende Antwort Ihres Referates. Mit freundlichen Grüßen P.S. Leider wird dieser positive Eindruck vielfach durch das (Nicht-) Handeln Ihrer für das Gesundheitswesen zuständigen Referate stark eingetrübt. Anfragenr: 34282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in