Arbeitsanleitung zur Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts; Kindergeldanspruch für neu hinzugezogene Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Linken im Bundestag (Drucksache 19/27863; Antwort auf Frage Nr. 9) hat die Bundesregierung geäußert, dass es eine "Arbeitsanleitung" des Bundeszetralamts für Steuern zum Kindergeld gebe. Darin würden Hinweise an die Familienkassen gegeben, inwieweit durch Unionsbürger*innen nach einer Einreise nach Deutschland ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt begründet werden kann und welche Nachweise zur Beurteilung solcher Fälle geeignet sein können für die Prüfung eines Kindergeldanspruchs. Es handele sich um eine interne Arbeitsanleitung, die sich ausschließlich an die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit richtet und deshalb nicht zur Veröffentlichung vorgesehen ist.

Ich bitte um Zusendung dieser Arbeitsanleitung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. April 2021
  • Frist
    22. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
Claudius Voigt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einer Antwort …
An Bundeszentralamt für Steuern Details
Von
Claudius Voigt
Betreff
Arbeitsanleitung zur Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts; Kindergeldanspruch für neu hinzugezogene Unionsbürgerinnen und Unionsbürger [#218797]
Datum
20. April 2021 09:42
An
Bundeszentralamt für Steuern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Linken im Bundestag (Drucksache 19/27863; Antwort auf Frage Nr. 9) hat die Bundesregierung geäußert, dass es eine "Arbeitsanleitung" des Bundeszetralamts für Steuern zum Kindergeld gebe. Darin würden Hinweise an die Familienkassen gegeben, inwieweit durch Unionsbürger*innen nach einer Einreise nach Deutschland ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt begründet werden kann und welche Nachweise zur Beurteilung solcher Fälle geeignet sein können für die Prüfung eines Kindergeldanspruchs. Es handele sich um eine interne Arbeitsanleitung, die sich ausschließlich an die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit richtet und deshalb nicht zur Veröffentlichung vorgesehen ist. Ich bitte um Zusendung dieser Arbeitsanleitung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Claudius Voigt Anfragenr: 218797 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218797/ Postanschrift Claudius Voigt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Claudius Voigt

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundeszentralamt für Steuern
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Anfrage wird abgelehnt, da die Information bereits öffentlich zugänglich se…
Von
Bundeszentralamt für Steuern
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes
Datum
7. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
Anfrage wird abgelehnt, da die Information bereits öffentlich zugänglich sei. Es handelt sich dabei jedoch nicht um die von mir angeforderte Information, daher werde ich Widerspruch einlegen.