Arbeitsanweisung für den HamburgService Behördenrufnummer 115

Auf der Webseite der BVM https://www.hamburg.de/bvm/ wird als Telefonnummer die Bundesweite Behördenummer 115 genannt, die meines Wissens in einen Callcenter bei HamburgService aufläuft.

Hintergrund, war das ein Mitarbeiter mir vor ein paar Tagen nicht wirklich weitehelfen konnte, er kannte nicht mal die Abkürzung BVM. Er konnte mir dann nur eine Zentrale Rufnummer der BVM nennen, die könnte man dann aber ja auch auf die Webseite schreiben.

Bitte senden sie mir die Unterlagen die HamburgService / ggf. auch anderen die die 115 betreiben, zur Verfügung gestellt wurden um die richtigen Ansprechpartner*innen zu finden und Ihre Behörde zu "kennen".

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Januar 2023
  • Frist
    25. Februar 2023
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Sven Anders
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
Sven Anders
Betreff
Arbeitsanweisung für den HamburgService Behördenrufnummer 115 [#268275]
Datum
21. Januar 2023 14:01
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Auf der Webseite der BVM https://www.hamburg.de/bvm/ wird als Telefonnummer die Bundesweite Behördenummer 115 genannt, die meines Wissens in einen Callcenter bei HamburgService aufläuft. Hintergrund, war das ein Mitarbeiter mir vor ein paar Tagen nicht wirklich weitehelfen konnte, er kannte nicht mal die Abkürzung BVM. Er konnte mir dann nur eine Zentrale Rufnummer der BVM nennen, die könnte man dann aber ja auch auf die Webseite schreiben. Bitte senden sie mir die Unterlagen die HamburgService / ggf. auch anderen die die 115 betreiben, zur Verfügung gestellt wurden um die richtigen Ansprechpartner*innen zu finden und Ihre Behörde zu "kennen".
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 268275 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268275/ Postanschrift Sven Anders << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sven Anders
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr geehrter Herr Anders, Ihre Anfrage per Email vom 21.01.2023 (Samstag) mit der Nummer #268275 nach dem Hambur…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Eingangsbestätigung und Gebührenhinweis zu Ihrem HmbTG-Antrag: Arbeitsanweisung für den HamburgService Behördenrufnummer 115 [#268275]
Datum
27. Januar 2023 08:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anders, Ihre Anfrage per Email vom 21.01.2023 (Samstag) mit der Nummer #268275 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) zu dem Thema „Arbeitsanweisung für den HamburgService Behördenrufnummer 115“ ist hier am 23.01.2023 im Shared Service der beiden Behörden BWI (Behörde für Wirtschaft und Innovation) und BVM (Behörde für Verkehr und Mobilitätswende) zugegangen. Er wird aktuell bearbeitet. Wir werden auf Ihren Antrag zurückkommen und bitten Sie bis dahin um etwas Geduld. Gebührenhinweis: Sollten die von Ihnen gewünschten Unterlagen/ Informationen in der BVM vorhanden sein, können für die Bearbeitung Ihrer Anfrage, je nach Bearbeitungsaufwand, Gebühren nach der Anlage der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG (HmbTGGebO) anfallen, sofern es sich bei der Antwort nicht um die Erteilung einer einfachen schriftlichen Auskunft handelt (§ 1 Absatz 3 Nr.1 HmbTGGebO). Mit der Übernahme der Gebühren erklären Sie sich durch Ihre Antragstellung einverstanden. Sollten Sie einer möglichen Gebührenerhebung widersprechen, haben Sie die Möglichkeit, Ihren HmbTG-Antrag zurück zu ziehen. Bitte informieren Sie uns in diesem Falle bis zum 30.01.2023, sofern Sie Ihren Antrag nicht aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr geehrter Herr Anders, die Prüfung Ihrer Anfrage #268275 vom 21.01.2023 nach dem Hamburgischen Transparenzges…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Mitteilung Fristverlängerung auf 2 Monate hinsichtlich Ihres HmbTG-Antrags: Arbeitsanweisung für den HamburgService Behördenrufnummer 115 [#268275]
Datum
23. Februar 2023 15:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Anders, die Prüfung Ihrer Anfrage #268275 vom 21.01.2023 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zu dem Thema "Arbeitsanweisung für den HamburgService Behördenrufnummer 115" erfordert leider eine längere Prüfungszeit als zunächst angenommen. Die von Ihnen gewünschten Informationen können daher nicht innerhalb der Ausgangsfrist zugänglich gemacht werden. Wir unterrichten Sie hiermit gemäß § 13 Absatz 5 HmbTG über die Verlängerung der Bearbeitungsfrist auf zwei Monate. Sobald die abschließende Antwort hier vorliegt, wird Sie Ihnen erteilt werden. Wir bedauern, dass Sie Ihre Anfrage nicht frühzeitiger erhalten konnten und bedanken uns für Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
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Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr geehrter Herr Anders, bezüglich Ihrer HmbTG-Anfrage vom 21.01.2023 zur „Arbeitsanweisung für den Hamburg Ser…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Abschließende Antwort auf HmbTG-Antrag: Arbeitsanweisung für den HamburgService Behördenrufnummer 115 [#268275]
Datum
24. Februar 2023 10:43
Status
Sehr geehrter Herr Anders, bezüglich Ihrer HmbTG-Anfrage vom 21.01.2023 zur „Arbeitsanweisung für den Hamburg Service Behördennummer 115“, welche jetzt vorliegt, erteilen wir Ihnen folgenden Auskunft: in der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg werden alle Informationen zu den behördlichen Einrichtungen sowie deren Verwaltungsdienstleistungen im IT-Verfahren HamburgService Infosystem gepflegt. Das Fachamt Telefonischer HamburgService (THS) nutzt diese Informationen dann zur Beauskunftung der Bürgerinnen und Bürgern sowie der Unternehmen. Die einheitliche Behördennummer 115 läuft somit im THS auf. Daher ist diese auch immer die erste Telefonnummer aller behördlichen Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg. In der beigefügten Excel-Datei stellen wir Ihnen die von Ihnen in Ihrem HmbTG-Antrag #268275 erbetenen Daten (der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende) aus unserem HamburgService Infosystem bereit. Aufgrund der Größe der Datei haben wir diese unter https://fragdenstaat.de/a/268275/ hochgeladen. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage hat in diesem Vorgang ganz knapp die Ausgangsfrist von 1 Monat überschritten, daher hatten Sie gestern die Mitteilung der Fristverlängerung erhalten. Wir bedanken uns noch einmal für Ihre Geduld. Diese Antwort erfolgt gebührenfrei und abschließend. Mit freundlichen Grüßen