Arbeitsanweisung zum Abschleppen ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge

Die "Arbeitsanweisung zum Abschleppen ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge" welche in der "Dienst- und Geschäftsanweisung für die Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs" erwähnt wird. Ich bitte um Zusendung der aktuell gültigen Fassung. Eine mögliche Überarbeitung der Anweisung ist somit kein Ablehnungsgrund dieser Anfrage.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Oktober 2019
  • Frist
    23. November 2019
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitsanweisung zum Abschleppen ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge [#168872]
Datum
19. Oktober 2019 12:36
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die "Arbeitsanweisung zum Abschleppen ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge" welche in der "Dienst- und Geschäftsanweisung für die Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs" erwähnt wird. Ich bitte um Zusendung der aktuell gültigen Fassung. Eine mögliche Überarbeitung der Anweisung ist somit kein Ablehnungsgrund dieser Anfrage.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich erinnere an die Beantwortung meiner Anfrage. Da es sich um die einfache Übersend…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Arbeitsanweisung zum Abschleppen ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge [#168872]
Datum
14. November 2019 21:07
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich erinnere an die Beantwortung meiner Anfrage. Da es sich um die einfache Übersendung bestehender Dokumente handelt, sehe ich keinen Grund für eine Nichteinhaltung der Frist. Die Frist läuft nächste Woche am 23. November aus. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168872
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Arbeitsanweisung zum Abschleppen ordnungswidrig …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Arbeitsanweisung zum Abschleppen ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge [#168872]
Datum
25. November 2019 12:06
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Arbeitsanweisung zum Abschleppen ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge“ vom 19.10.2019 (#168872) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168872
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Arbeitsanweisung Abschleppen Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie die gewünschte Arbeitsanweisung. Di…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Arbeitsanweisung Abschleppen
Datum
26. November 2019 13:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie die gewünschte Arbeitsanweisung. Dies ist die bisher gültige Fassung, eine Überarbeitung steht jedoch derzeit an. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 25.11.2019. Sie erbeten eine Info…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
WG: Arbeitsanweisung zum Abschleppen ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge [#168872]
Datum
26. November 2019 16:45
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 25.11.2019. Sie erbeten eine Information nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen. Ich bitte Sie um Konkretisierung welche Information Sie erhalten möchten und um Angabe einer ladungsfähigen Adresse, da für die Beantwortung unter Umständen (je nach Aufwand Ihrer Anfrage) eine Gebühr erhoben werden wird. Diese Kosten werde ich Ihnen vor der Beantwortung mitteilen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen