Arbeitsanweisungen Botschaft Kenia

Anfrage an: Auswärtiges Amt

- alle Dokumente, die in Rahmen von Visaverfahren der deutschen Botschaft in Kenia Verwendung finden, insbesondere interne Arbeitsanweisungen, interne Entscheidungshilfen etc. pp.
- alle Dokumente der Botschaft in Kenia welche die Abwicklung von DSGVO-Auskünften betreffen
- Auskunft, warum die Botschaft in Kenia gesetzeswidrig Anfragen nach Artikel 15 DSGVO nicht beantwortet
- Auskunft, warum die Botschaft in Kenia gesetzwidrig Visanträge ablehnt z.B. auf Grund nicht nachgewiesener finanzieller Mittel, obwohl über 400.000€ (vierhunderttausend Euro) nachgewiesen wurden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Dezember 2021
  • Frist
    25. Januar 2022
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Dokumente,…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitsanweisungen Botschaft Kenia [#236066]
Datum
22. Dezember 2021 03:14
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Dokumente, die in Rahmen von Visaverfahren der deutschen Botschaft in Kenia Verwendung finden, insbesondere interne Arbeitsanweisungen, interne Entscheidungshilfen etc. pp. - alle Dokumente der Botschaft in Kenia welche die Abwicklung von DSGVO-Auskünften betreffen - Auskunft, warum die Botschaft in Kenia gesetzeswidrig Anfragen nach Artikel 15 DSGVO nicht beantwortet - Auskunft, warum die Botschaft in Kenia gesetzwidrig Visanträge ablehnt z.B. auf Grund nicht nachgewiesener finanzieller Mittel, obwohl über 400.000€ (vierhunderttausend Euro) nachgewiesen wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236066/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 22.12.2021 (Arbeitsanweisungen Botschaft Kenia); Vg. 333-2021
Datum
22. Dezember 2021 13:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/i... einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/da...) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortung von Punkt 1 meiner Anfrage. Unterlagen zu Punkt 2…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 22.12.2021 (Arbeitsanweisungen Botschaft Kenia); Vg. 333-2021 [#236066]
Datum
16. Januar 2022 20:20
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortung von Punkt 1 meiner Anfrage. Unterlagen zu Punkt 2 sowie Unterlagen/ Stellungnahme zu Punktb3 bitte ich fristgemäß nachzureichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236066/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>