Arbeitsbedingte Erwerbsminderungsrenten durch Verletzung des Arbeitsschutzgesetzes

eine Aufstellung (Gesamtzahlen) der o.a. EMR nach den Noxen psychisch / nicht psychisch seit Veröffentlichung des Arbeitsschutzgesetzes im BGBl., sowie die dadurch enstandenen Kosten für die DRV seit Veröffentlichung des ArbSchG im BGBl..

Auf das Wirksamkeitsgebot gem. § 3 (1) S. 2 ArbSchG darf ich in diesem Zusammenhang hinweisen.

Ergebnis der Anfrage

Die DRV hat sich um meinen IFG-Antrag herausgeredet und verweigert mir die Übersendung der beantragten Informationen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Juli 2022
  • Frist
    9. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Aufstellung …
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitsbedingte Erwerbsminderungsrenten durch Verletzung des Arbeitsschutzgesetzes [#252729]
Datum
5. Juli 2022 13:34
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Aufstellung (Gesamtzahlen) der o.a. EMR nach den Noxen psychisch / nicht psychisch seit Veröffentlichung des Arbeitsschutzgesetzes im BGBl., sowie die dadurch enstandenen Kosten für die DRV seit Veröffentlichung des ArbSchG im BGBl.. Auf das Wirksamkeitsgebot gem. § 3 (1) S. 2 ArbSchG darf ich in diesem Zusammenhang hinweisen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252729/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Arbeitsbedingte Erwerbsminderungsrenten durch …
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Arbeitsbedingte Erwerbsminderungsrenten durch Verletzung des Arbeitsschutzgesetzes [#252729]
Datum
9. August 2022 13:38
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Arbeitsbedingte Erwerbsminderungsrenten durch Verletzung des Arbeitsschutzgesetzes“ vom 05.07.2022 (#252729) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
unser Az: 3070-333-007-22/2022 Bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen Ihnen …
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antwort: AW: Arbeitsbedingte Erwerbsminderungsrenten durch Verletzung des Arbeitsschutzgesetzes [#252729]
Datum
11. August 2022 15:02
Status
Warte auf Antwort
pic14902.gif
5,5 KB


unser Az: 3070-333-007-22/2022 Bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihres Antrages auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Wir bitten, die entstandenen Verzögerungen bei der Beantwortung zu entschuldigen. Die Beantwortung ihres Begehrens richtet sich hier nach den in den §§13 - 15 des I. Buches des Sozialgesetzbuches (SGBI). Wir haben deshalb ihren Antrag an die fachlich zuständige Stelle weitergeleitet und bitten um etwas Geduld. Ihr Anliegen wird selbstverständlich schnellstmöglich beantwortet. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden können, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. (See attached file: GebuehrenOrdngIFG.pdf) Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren tatsächlich entstehen könnten. Sollte sich dabei eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie in diesem Fall auch die Möglichkeit, Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007-22/2022 Bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> Sie begehren mit Ihre…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Arbeitsbedingte Erwerbsminderungsrenten durch Verletzung des Arbeitsschutzgesetzes [#252729]
Datum
30. August 2022 14:41
Status
Warte auf Antwort
pic19156.gif
5,5 KB


Unser Az. 3070-333-007-22/2022 Bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> Sie begehren mit Ihrer Anfrage vom 09.08.2022 einen Einblick in die Gesamtzahl von arbeitsbedingten Erwerbsminderungsrenten nach Noxen und der dadurch entstandenen Kosten. Dazu können wir Ihnen mitteilen, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund keine Statistik zu arbeitsbedingten Erwerbsminderungsrenten nach Noxen führt. Zudem wird diese Begrifflichkeit im Hause der Deutschen Rentenversicherung nicht verwendet, da es für eine arbeitsbedingte Erwerbsminderungsrente als spezielle Rentenart keine rechtliche Grundlage gibt. Für die gesetzliche Rentenversicherung ist es in aller Regel unerheblich, ob die Erwerbsminderung durch Ereignisse im Privat- oder im Arbeitsbereich bzw. bei einer Kombination beider Bereich entstanden sind. Allenfalls werden bei Unfallereignissen Regressforderungen an Dritte geprüft. Dennoch kann Erwerbsminderung durch Noxen am Arbeitsplatz ausgelöst werden. In der gesetzlichen Rentenversicherung kommt es nicht auf das verursachende Ereignis, sondern auf das Ausmaß der gesundheitlichen Einschränkung an, die zu einer Einschränkung des sozialmedizinischen Leistungsvermögens führen kann. Den öffentlich zugänglichen Geschäftsberichten der Deutschen Rentenversicherung sind in aller Regel Statistiken zu den sogenannten Erstdiagnosen zu entnehmen. Dort kann also für die Erwerbsminderungsrenten ohne Weiteres die Verteilung der Hauptdiagnosen - geordnet nach medizinischen Fachgebieten - abgelesen werden. Eine Erfassung von Noxen ist an dieser Stelle nicht zu finden. Ebenso wenig ist die Aufteilung der Erstdiagnosen nach Kosten der Rentenzahlungen gegliedert. Bund | Geschäftsbericht 2020 | Deutsche Rentenversicherung Bund (deutsche-rentenversicherung.de) Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung kommt es hingegen in der gesetzlichen Unfallversicherung sehr wohl auf das verursachende Ereignis an. Soweit ein Arbeitsunfall bzw. eine Schädigung der Gesundheit am Arbeitsplatz erfolgt ist und dies zu einer Zahlung von Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung führt, muss nicht zwangläufig ein Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt bzw. eine solche Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Versicherter nach einem Unfall an einem anderen Arbeitplatz weiterhin erwerbstätig ist und zeitgleich eine Unfallrente bezieht. Dennoch gibt es Versicherte, die Anspruch auf Rente bei beiden Sozialversicherungsträgern haben. Die gesetzliche Unfallversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung berücksichtigen dann ihre Zahlungen untereinander. Eine Erfassung nach Noxen erfolgt aber auch dann nicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Gegebenenfalls können Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung wenden. Wir hoffen, Ihre Fragen damit hinreichend beantwortet zu haben. Gebühren werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen