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Arbeitsblatt 37

"Vollzugshilfe Kleinfeuerungsanlagen - Leitfaden zur strukturierten Bearbeitung von Nachbarschaftsbeschwerden über Geruchsbelästigungen aus Kleinfeuerungsanlagen"

- Anzahl downloads Arbeitsblatt 37 in 2019
- Wie oft fand Arbeitsblatt 37 Verwendung in den Städten und Gemeinden in 2019?
- Wie oft wurden Verstöße festgestellt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Februar 2020
  • Frist
    5. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitsblatt 37 [#179084]
Datum
3. Februar 2020 15:05
An
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Vollzugshilfe Kleinfeuerungsanlagen - Leitfaden zur strukturierten Bearbeitung von Nachbarschaftsbeschwerden über Geruchsbelästigungen aus Kleinfeuerungsanlagen" - Anzahl downloads Arbeitsblatt 37 in 2019 - Wie oft fand Arbeitsblatt 37 Verwendung in den Städten und Gemeinden in 2019? - Wie oft wurden Verstöße festgestellt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179084 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage über "Frag den Staat" an das Landesamt f…
Von
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Betreff
Arbeitsblatt 37 [#179084]
Datum
12. Februar 2020 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage über "Frag den Staat" an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV). Sie bitten um Beantwortung folgender Fragen mit Bezug zum LANUV-Arbeitsblatt 37 "Vollzugshilfe Kleinfeuerungsanlage". 1. Anzahl downloads Arbeitsblatt 37 in 2019 2. Wie oft fand Arbeitsblatt 37 Verwendung in den Städten und Gemeinden in 2019? 3. Wie oft wurden Verstöße festgestellt? Zu 1. Das Arbeitsblatt 37 wurde 529 mal in 2019 aus dem Internet runtergeladen. Zu 2. Dazu liegen dem LANUV keine Informationen vor. Die Überwachung und der Vollzug der 1. BImSchV obliegt den örtlichen Ordnungsbehörden und den unteren Immissionsschutzbehörden bei den Kreisen und Städten. Das LANUV als Fachbehörde wird nur in besonderen Einzelfällen beteiligt. Aber auch in Einzelfällen wurde das LANUV seit Einführung der Vollzugshilfe nicht beteiligt. Eine systematische Erfassung der Anwendung des Arbeitsblattes 37 im LANUV erfolgt nicht. Zu 3. Auch dazu liegen dem LANUV keinerlei Informationen vor. Es stellt sich aber auch die Frage, was denn "Verstöße" sind. Die Vollzugshilfe gibt nur einen Rahmen vor und fasst kompakt die relevanten Regelungen zusammen und versucht Bearbeitungs- und Lösungshilfen zu geben. "Verstöße" gegen die Vollzughilfe sind daher nicht zu erwarten. Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass das LANUV zum Nachweis eines möglichen Brennstoffmissbrauches Analysen von Ascheproben durchführt. In 2019 hat das LANUV sechs Gutachten zu Ascheanalysen im Zusammenhang mit einem möglichen Brennstoffmissbrauch erstellt. Nur in einem Fall waren alle Werte in Ordnung. Diese Analysen wurden aber auch schon vor Veröffentlichung des Arbeitsblattes 37 vom LANUV durchgeführt. Wir bedauern, dass zu den Fragen 2 und 3 leider keine weiteren Informationen vorliegen. Falls Sie Auskünfte zu einem bestimmten Ort oder einer bestimmten Stadt wünschen, müssten Sie sich direkt an die zuständige Behörde vor Ort wenden. Wer zuständig ist in Nr. 4 des Arbeitsblattes beschrieben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>