Arbeitsergebnisse aus dem Rahmenvertrag
Alle Arbeitsergebnisse - auch Zwischenergebnisse - insbesondere Dokumentationen, Quellcode, Kommunikation, Präsentationen, … die bisher im Rahmen der Einzelbeauftragungen der Rahmenverträge "GSB auf OpenSource-Basis" (RV-Nr. 51012 - Los 1 - init AG, RV-Nr. 51588 - Los 2 - Marterna SE) entstanden sind.
Ausschlussgründe im Rahmen des "Schutzes des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen" (vgl. § 6 IFG Bund) dürfte Aufgrund von §16 Abs. 1ff im RV-Nr. 51012 (Rahmenvertrag init AG) nicht vorliegen, da für diese Arbeitsergebnisse das benötigte Nutzungsrecht zur Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse an den Auftragnehmer übertragen wird.
Sollte es aufgrund von Lizenzkonflikten (z.B. proprietäre Software, bei der die nötigen Lizenzen zur Veröffentlichung nach IFG nicht vorliegen), nicht möglich sein, einzelne Arbeitsergebnisse zu veröffentlichen, so sollen diese von dieser Anfrage inhaltlich ausgenommen sein, aber vermerkt werden, das sie existieren (mit Bezeichnungen, Beschreibung, Versionsnummern, usw.)
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden, personenbezogene Daten nach § 5 IFG ebenfalls, wenn nötig.
Anfrage abgelehnt
-
Datum12. September 2020
-
16. Oktober 2020
-
2 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!