Arbeitsgelegenheiten in Iserlohn-Barendorf 2005-2018, Teilnehmerzahlen, Kostenaufwand und Krankenstand

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Seit Jahren werden auch in der Historischen Fabrikanlage Maste-Barendorf Arbeitsgelegenheiten angeboten.

Bitte benennen Sie für die Jahre 2005-2018 die
1. Teilnehmerzahlen,
2. Kostenaufwand und
3. Zahlen zum erfassten Krankenstand für die Historische Fabrikanlage Maste-Barendorf.

Nach den Vorgaben des SGB II müssen für die Bewilligung von Arbeitsgelegenheiten die Kriterien der Gemeinnützigkeit, Zusätzlichkeit und der Wettbewerbsneutralität sichergestellt sein.

Seit Jahren rügt der Bundesrechnungshof den massiven Missbrauch der AGHs durch die Träger.

Einer dieser erhobenen Vorwürfe rügt den Missbrauch für die Erledigung allgemeiner Pflichtaufgaben der Träger. So dürfte bereits der Aufbau des Iserlohner Weihnachtsmarktes gegen die Wettbewerbsneutralität verstoßen.

4. Wie viele Leistungsberechtigte wurden in den Jahren 2005-2018 wegen einer abgebrochenen AGH in Barendorf sanktioniert?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. November 2018
  • Frist
    25. Dezember 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit Jahren werden auch …
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitsgelegenheiten in Iserlohn-Barendorf 2005-2018, Teilnehmerzahlen, Kostenaufwand und Krankenstand [#34872]
Datum
23. November 2018 19:56
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit Jahren werden auch in der Historischen Fabrikanlage Maste-Barendorf Arbeitsgelegenheiten angeboten. Bitte benennen Sie für die Jahre 2005-2018 die 1. Teilnehmerzahlen, 2. Kostenaufwand und 3. Zahlen zum erfassten Krankenstand für die Historische Fabrikanlage Maste-Barendorf. Nach den Vorgaben des SGB II müssen für die Bewilligung von Arbeitsgelegenheiten die Kriterien der Gemeinnützigkeit, Zusätzlichkeit und der Wettbewerbsneutralität sichergestellt sein. Seit Jahren rügt der Bundesrechnungshof den massiven Missbrauch der AGHs durch die Träger. Einer dieser erhobenen Vorwürfe rügt den Missbrauch für die Erledigung allgemeiner Pflichtaufgaben der Träger. So dürfte bereits der Aufbau des Iserlohner Weihnachtsmarktes gegen die Wettbewerbsneutralität verstoßen. 4. Wie viele Leistungsberechtigte wurden in den Jahren 2005-2018 wegen einer abgebrochenen AGH in Barendorf sanktioniert? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Märkischer Kreis
#34872 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 23.11.2018 habe ich erhalten. Nach erfolgter Prüfung wer…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
#34872
Datum
28. November 2018 08:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 23.11.2018 habe ich erhalten. Nach erfolgter Prüfung werde ich mich bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen

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#34872 Guten Tag Herr Antragsteller/in, anbei erhalten Sie mein Schreiben vom heutigen Tage. Mit freundlichen Gr…
Von
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Betreff
#34872
Datum
19. Dezember 2018 08:52
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
Guten Tag Herr Antragsteller/in, anbei erhalten Sie mein Schreiben vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen