Arbeitshilfe zum Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetz

Anfrage an: Stadt Chemnitz

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz.

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir die Arbeitshilfe zum SächsLErzGG zu.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz (IFS).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies nach § 8 Absatz 4 der Informationsfreiheitssatzung vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf §4 Abs. 1 IFS und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. Februar 2020
  • Frist
    16. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz. Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie m…
An Stadt Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitshilfe zum Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetz [#180498]
Datum
15. Februar 2020 21:32
An
Stadt Chemnitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz. Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir die Arbeitshilfe zum SächsLErzGG zu. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz (IFS). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies nach § 8 Absatz 4 der Informationsfreiheitssatzung vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf §4 Abs. 1 IFS und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180498 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180498 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Chemnitz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail habe ich an das Sozialamt der Stadt Chemnitz weitergeleitet. Mit freund…
Von
Stadt Chemnitz
Betreff
Antw: Arbeitshilfe zum Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetz [#180498]
Datum
17. Februar 2020 09:23
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail habe ich an das Sozialamt der Stadt Chemnitz weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], ich danke Ihnen vielmals für Ihre E-Mail! Heute erhielt ich an meine andere E-Mail-Adresse fo…
An Stadt Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Arbeitshilfe zum Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetz [#180498]
Datum
24. Februar 2020 21:15
An
Stadt Chemnitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich danke Ihnen vielmals für Ihre E-Mail! Heute erhielt ich an meine andere E-Mail-Adresse folgende E-Mail: "Sehr [geschwärzt], die Bearbeitung Ihres Antrages auf Zusendung der Arbeitshilfe zum Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetz liegt nicht in unserem Zuständigkeitsbereich. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an den: Kommunalen Sozialverband Sachsen Postfach 10 09 62 04009 Leipzig. Vielen Dank. Freundliche Grüße Stadt Chemnitz Sozialamt Abteilung Soziale Leistungen" Darf ich Sie bitten, mein Anliegen an die zuständige Stelle in der Stadtverwaltung Chemnitz weiterzuleiten? Ich denke nicht, dass der Kommunale Sozialverband Sachsen dafür zuständig ist, Anträge nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz zu bearbeiten. Sollte der Antrag abgelehnt werden, möchte ich außerdem um eine Begründung bitten. [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt], [geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 180498 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Stadt Chemnitz
Sehr geehrteAntragsteller/in der Kommunale Sozialverband Sachsen ist eine eigenständige Einrichtung und gehört ni…
Von
Stadt Chemnitz
Betreff
AW: Antw: Arbeitshilfe zum Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetz [#180498]
Datum
25. Februar 2020 09:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in der Kommunale Sozialverband Sachsen ist eine eigenständige Einrichtung und gehört nicht zur Stadt Chemnitz. Ihr Anliegen kann ich daher nicht dorthin weiterleiten. Über den folgenden Link gelangen Sie zur Website des KSV Sachsen https://www.ksv-sachsen.de/ Dort finden Sie auch ein Kontaktformular. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre zügige Antwort! Dass der Kommunale Sozialverband Sachsen von d…
An Stadt Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Arbeitshilfe zum Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetz [#180498]
Datum
25. Februar 2020 20:19
An
Stadt Chemnitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre zügige Antwort! Dass der Kommunale Sozialverband Sachsen von der Stadt unabhängig ist, war mir bewusst. Daher kann ich an ihn ja auch keine Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz senden. Weil mir das Sozialamt nur eine wenig hilfreiche Antwort ohne Begründung gesendet hat, möchte ich Sie bitten, meine E-Mail an die für Informationsfreiheitsanfragen zuständige Stelle der Stadtverwaltung weiterzuleiten, die vielleicht mehr mit meiner Anfrage anfangen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180498 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180498 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>