Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung nach dem schlüssiges Konzept für das Landkreis Altenkirchen
mit dem Urteil vom 29.01.2016 - S 14 AS 361/14 wurde das vorliegende Schlüssige Konzept für das Landkreis Altenkirchen für nicht schlüssig erklärt.
Somit wurde ein erneutes Konzept überarbeitet was wieder vom Landessozialgericht in Mainz für bedenklich gehalten wurde und als nicht schlüssig dargestellt wurde. Nach demdie Rhein Zeitung darüber informierte das die Berufungsklage vom zurückgenommen wurde ist Das Urteil aus dem Jahr 2016 vom 29.01.2016 somit ist damit rechtskräftig.
Wie lange wird es dauern bis die Klageverfahren von anderen Klägern zu einer Endscheidung kommen wird.
Information nicht vorhanden
-
Datum14. März 2019
-
16. April 2019
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!