Arbeitsmarktstatistik in kleinräumiger Gliederung

Unter Ihrem Webservice https://statistik-download.arbeitsagentur.de/ bieten Sie Gemeinden den Download von bereits aufbereiteten statistischen Daten im u.A. folgenden Format an:

* Gemeindekennziffer_BST_JJJJMM.csv
* Gemeindekennziffer_str_err_JJJJMM_BST_JJJJMM.csv

Hiermit beantrage die Aufkunft gem. IFG in Form der Zusendung der jeweils vorliegenden, aktuellen CSV-Dateien sämtlicher Gemeindekennziffern.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Ihrem Webse…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitsmarktstatistik in kleinräumiger Gliederung [#249461]
Datum
18. Mai 2022 17:32
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Ihrem Webservice https://statistik-download.arbeitsagentur.de/ bieten Sie Gemeinden den Download von bereits aufbereiteten statistischen Daten im u.A. folgenden Format an: * Gemeindekennziffer_BST_JJJJMM.csv * Gemeindekennziffer_str_err_JJJJMM_BST_JJJJMM.csv Hiermit beantrage die Aufkunft gem. IFG in Form der Zusendung der jeweils vorliegenden, aktuellen CSV-Dateien sämtlicher Gemeindekennziffern.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 249461 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249461/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit
RCE 1409.1 - 30.2022 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 18.5.2022 bitten Sie unter Hinweis au…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
WG: Arbeitsmarktstatistik in kleinräumiger Gliederung [#249461]
Datum
21. Juli 2022 19:27
Status
Anfrage abgeschlossen
RCE 1409.1 - 30.2022 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 18.5.2022 bitten Sie unter Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um Zusendung der vorliegenden aktuellen CSV-Dateien für sämtliche Gemeindekennziffern. Sie verweisen dabei auf folgenden Link des Statistik-Service der BA : https://statistik-download.arbeitsage... Hierzu ist zunächst folgendes klarzustellen: Die Statistik der BA erstellt für Gemeinden nach deren ausdrücklichem Auftrag und gegen Kostenerstattung statistische Sonderauswertungen für von den Gemeinden zuvor festgelegten Gemeindegebiete, sogenannte „Arbeitsmarktdaten in kleinräumiger Gliederung (AkG)“. Es handelt sich um statistische Sonderauswertungen aus den Arbeitsmarktdaten der Statistik der BA, die die Gemeinden bei der BA beauftragen können und die die BA gegen Gebühr erstellt. Mit den Gemeinden wird hierüber eine gesonderte Verwaltungsvereinbarung geschlossen. Das Muster der Verwaltungsvereinbarung finden Sie unter folgendem Link und dort unter "Grundlagen Vertrag" als PDF-Dokument: https://statistik.arbeitsagentur.de/D... https://statistik.arbeitsagentur.de/D... Zu Ihrer Annahme, die BA biete die Auswertungen öffentlich an in den Formaten Gemeindekennziffer_BST_JJJMM.csv Gemeindekennziffer_STR-ERR-JJJMM-BST-JJJMM.csv ist klarzustellen, dass es sich bei den von Ihnen zitierten Begriffen um die Bezeichnung der jeweils beauftragten Sonderauswertung handelt. Diese wird ausschließlich der auftraggebenden Gemeinde unter Angabe der Gemeindekennziffer zum Download bereitgestellt. Die Abkürzungen bezeichnen dabei Auswertungen aus Beschäftigtenstatistik = BST Arbeitslosenstatistik = ALO SGB-II-Daten und SGB-III-Daten. Die auftraggebenden Gemeinden erhalten die von ihnen beauftragten Sonderauswertungen unter Angabe des Auswertungsmonats und -jahres in einem geschützten Download-Bereich der Statistik der BA. Zugriffsberechtigt ist dabei nur die Gemeinde, die die Auswertung in Auftrag gegeben hat und die die Kosten für die Sonderauswertung erstattet. Die für die Gemeinden erstellten Sonderauswertungen können nicht zur Verfügung gestellt werden. Es handelt sich um Sonderauswertungen, die für die auftraggebenden Kommunen gegen Kostenerstattung erstellt werden. Die individuell erstellten Sonderauswertungen stellen ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaft dar und dürften deshalb ohne deren Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Derzeit haben ca. 230 Gemeinden mit der BA einen Vertrag über die Erstellung von Sonderauswertungen aus den statistischen Daten der BA geschlossen. Die Herausgabe aller von der BA erstellten Sonderauswertungen wäre nur mit Zustimmung der Gemeinden zulässig. Die Einholung der Zustimmung von 230 betroffenen Gemeinden erfordert einen gewissen Verwaltungsaufwand, für den nach § 10 IFG i.V.m. § 1 IFGGebV Kosten entstehen würden. Sollten Sie Daten von einer bestimmten Gemeinde wünschen, schlage ich deshalb vor, dass Sie sich direkt an diese Gemeinde wenden und dort um die gewünschte Information bitten. Alternativ könnten Sie uns die Gemeinde benennen, deren bisherige Sonderauswertungen gewünscht werden, damit ich dort gezielt nach dem Einverständnis für die Herausgabe etwa vorliegender Sonderauswertungen fragen kann. Mit freundlichen Grüßen