Arbeitsministerium NRW: 2014 Gesetzesvorschläge zum besseren Schutz vor Scheinwerkverträgen und Dumpinglöhnen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 29.09.2014 strahlte der WDR aus der Reihe Die Story die Sendung „Wer betrügt, profitiert - Die grenzenlose Ausbeutung von EU-Arbeitnehmern“ von Sascha Adamek aus. In der Sendung wurde darüber berichtet, dass im Auftrag des Arbeitsministeriums von sollten NRW die Arbeitsrechtsprofessoren Christiane Brohrs (Universität Oldenburg) und Peter Schüren (Universität Münster) Gesetzesvorschläge zum besseren Schutz vor Scheinwerkverträgen und Dumpinglöhnen sollten. Die fertigen Gesetzesvorschläge wurden dann Ende März von den beiden Professoren mit dem NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider vor der Bundespressekonferenz in Berlin vorgestellt. Ich bitte um Übermittlung der finalen Gesetzesvorschläge zum besseren Schutz vor Scheinwerkverträgen und Dumpinglöhnen, die von den Arbeitsrechtsprofessoren und Schüren im Auftrag des Arbeitsministeriums erstellt wurden.
Bitte beachten Sie folgendes:
Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.
Gemäß § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW möchte ich, dass der Informationszugang ausdrücklich nur auf elektronischen Weg per E-Mail stattfindet. Eine Abweichung von diesem Rechtsanspruch auf Informationszugang darf nur erfolgen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW). Sollten Sie daher von meinem Rechtsanspruch auf elektronischen Informationszugang abweichen, bitte ich daher um Mittelung und Begründung dieses wichtigen Grundes.
Allgemeines:
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum15. Oktober 2014
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18. November 2014
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