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Arbeitspapiere der ersten Phase der ÜsiKO

Laut Meldung auf der BGE-Internetseite liegen jetzt die Ergebnisse der ersten Phase der "Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik" (ÜsiKo) vor. Ich stelle den Antrag auf öffentliche Zurverfügungstellung der in dieser Phase erstellten Papiere.

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  • Datum
    24. Januar 2019
  • Frist
    26. Februar 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Meldung auf…
An Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Details
Von
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Betreff
Arbeitspapiere der ersten Phase der ÜsiKO [#49513]
Datum
24. Januar 2019 17:27
An
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Meldung auf der BGE-Internetseite liegen jetzt die Ergebnisse der ersten Phase der "Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik" (ÜsiKo) vor. Ich stelle den Antrag auf öffentliche Zurverfügungstellung der in dieser Phase erstellten Papiere.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Eingangsbestätigung zu Ihrer Anfrage vom 24. Januar 2019 Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 24. Jan…
Von
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Betreff
Eingangsbestätigung zu Ihrer Anfrage vom 24. Januar 2019
Datum
25. Januar 2019 14:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 24. Januar 2019 erhalten Sie heute eine Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Ihre Anfrage vom 24. Januar 2019 -- hier: Zwischennachricht Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 24. …
Von
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Betreff
Ihre Anfrage vom 24. Januar 2019 -- hier: Zwischennachricht
Datum
8. Februar 2019 15:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 24. Januar erhalten Sie heute eine Zwischennachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 24. Januar 2019 erhalten Sie heute unser Antwortschreiben. Mit …
Von
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Betreff
AW: Arbeitspapiere der ersten Phase der ÜsiKO [#49513] -- hier: Antwortschreiben
Datum
11. Februar 2019 09:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 24. Januar 2019 erhalten Sie heute unser Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen