Arbeitsplatz Druckkabine Verkehrsflugzeug

Gibt es mittlerweile Studien/Messungen zur gesundheitlichen Belastung von Flugpersonal, die seit geraumer Zeit durchgehend MNB tragen müssen? Falls ja, wo kann man solche Ergebnisse einsehen? Immerhin handelt es sich um einen ungewöhnlichen Arbeitsplatz mit besonderen gesundheitsbelastenden Bedingungen, weswegen das Personal auch ständig auf Flugtauglichkeit überprüft wird. Wie sieht es mit den Passagieren aus, die nicht auf ihre Gesundheitszustand überprüft werden?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es mittlerwe…
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitsplatz Druckkabine Verkehrsflugzeug [#256690]
Datum
8. August 2022 21:09
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es mittlerweile Studien/Messungen zur gesundheitlichen Belastung von Flugpersonal, die seit geraumer Zeit durchgehend MNB tragen müssen? Falls ja, wo kann man solche Ergebnisse einsehen? Immerhin handelt es sich um einen ungewöhnlichen Arbeitsplatz mit besonderen gesundheitsbelastenden Bedingungen, weswegen das Personal auch ständig auf Flugtauglichkeit überprüft wird. Wie sieht es mit den Passagieren aus, die nicht auf ihre Gesundheitszustand überprüft werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256690 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256690/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
<p>Sehr geehrte Frau << Antragsteller:in >>,</p> <p>der von Ihnen geltend gemachte …
Von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Betreff
[Vorgang: 735738] Arbeitsplatz Druckkabine Verkehrsflugzeug [#256690]
Datum
15. August 2022 12:07
Status
Warte auf Antwort
<p>Sehr geehrte Frau << Antragsteller:in >>,</p> <p>der von Ihnen geltend gemachte Anspruch auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG erstreckt sich ausschließlich auf einen Zugang auf physisch (idR in der Form von Akten) bei den Beh&ouml;rden des Bundes vorhandene amtliche Informationen. Er vermittelt keinen Anspruch auf eine Beratung durch diese. Unabh&auml;ngig davon geben wir gerne im Rahmen des Auftrags der Bundesanstalt f&uuml;r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die &Ouml;ffentlichkeit &uuml;ber Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu informieren, die nachfolgenden Informationen. Bitte beachten Sie dabei, dass diese allgemeinen Informationen keine individuelle Rechtsberatung darstellt. Falls eine solche gew&uuml;nscht ist, wird auf die rechtsberatenden Berufe verwiesen.</p> <p>Sie fragten nach Studien zur gesundheitlichen Belastung von Flugpersonal und Passagieren durch Tragen von MNB.</p> <p>Grunds&auml;tzlich k&ouml;nnen wir als Bundesanstalt f&uuml;r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin keine Aussagen zur m&ouml;glichen Belastung von Flugpassagieren t&auml;tigen, weil dies der Zust&auml;ndigkeit des Bundesministeriums f&uuml;r Gesundheit (BMG) obliegt.</p> <p>Im Arbeitsschutz hat sich vor, w&auml;hrend und nach der Pandemie nichts am TOP-Prinzip ge&auml;ndert. Pers&ouml;nlicher Atemschutz stellt die Ultima ratio dar, die Gebrauchsdauer (ehem. Tragezeit) ist bei belastendem Atemschutz zu begrenzen und es ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Dies gilt nicht f&uuml;r nichtbelastenden Atemschutz wie medizinischen Mund-Nase-Schutz (MNS) oder fremdbel&uuml;ftete Hauben.</p> <p>Weitere Information zur Gebrauchsdauer von MNS finden Sie unter folgendem Link:</p> <p>https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/FAQ/PSA-FAQ-24.html</p> <p>Spezifische Studien oder Messungen durch die BAuA zur gesundheitlichen Belastung von Flugpersonal durch MNS lieben aktuell nicht vor.</p> <p> </p> <p>Mit freundlichen Gr&uuml;ßen<br /> <br /> <br /> Bundesanstalt f&uuml;r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br /> Informationszentrum<br /> Friedrich-Henkel-Weg 1-25<br /> 44149 Dortmund<br /> Telefon: +49 231 9071-2071<br /> Fax: +49 231 9071-2070<br /> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>></p>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Beim Arbeitsplatz in Verkehrsflugzeugen handelt e…
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [Vorgang: 735738] Arbeitsplatz Druckkabine Verkehrsflugzeug [#256690]
Datum
15. August 2022 15:48
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Beim Arbeitsplatz in Verkehrsflugzeugen handelt es sich um eine Druckkabine und nicht um einen normalen Arbeitsplatz. Irgend jemand muss doch untersucht haben, wie sich Maskentragen unter diesen besonderen Verhältnissen auf Menschen auswirkt? Sie sind doch zuständig für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, richtig? Bitte um eine konkretere Antwort, es ist mittlerweile genug Zeit vergangen, um Messungen in Flugzeugkabinen durchzuführen. Ich werde mich zusätzlich auch an die anderen Ministerien wenden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256690 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256690/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, leider wurden meine letzten Anfrage noch nicht beantwortet: könnten Sie bitte veran…
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [Vorgang: 735738] Arbeitsplatz Druckkabine Verkehrsflugzeug [#256690]
Datum
27. August 2022 10:15
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
d03093e7-c342-4b0e-abfb-5d1bbc62c58f.png
1017,7 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, leider wurden meine letzten Anfrage noch nicht beantwortet: könnten Sie bitte veranlassen, dass Messungen/Studien durchgeführt werden, wie sich das stundenlange Maskentragen in der Druckkabine eines Verkehrsflugzeuges auf den menschlichen Organismus auswirkt? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ausgabe-142017/duenne-luft-dicker-kopf/ Anhänge: - d03093e7-c342-4b0e-abfb-5d1bbc62c58f.png Anfragenr: 256690 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256690/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Sehr << Antragsteller:in >> der von Ihnen geltend gemachte Anspruch auf Informationszugang nach IFG/…
Von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Betreff
[Vorgang: 735738] Arbeitsplatz Druckkabine Verkehrsflugzeug [#256690]
Datum
9. Dezember 2022 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> der von Ihnen geltend gemachte Anspruch auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG erstreckt sich ausschließlich auf einen Zugang auf physisch (idR in der Form von Akten) bei den Behörden des Bundes vorhandene amtliche Informationen. Er vermittelt keinen Anspruch auf eine Beratung oder Untersuchung durch diese. Unabhängig davon geben wir gerne im Rahmen des Auftrags der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die Öffentlichkeit über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu informieren, die nachfolgenden Informationen. Bitte beachten Sie dabei, dass diese allgemeinen Informationen keine individuelle Rechtsberatung darstellt. Falls eine solche gewünscht ist, wird auf die rechtsberatenden Berufe verwiesen. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, kann die BAuA keine Aussagen zur möglichen Belastung von Flugpassagieren tätigen, weil dies der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) obliegt. Spezifische Studien oder Messungen durch die BAuA zur gesundheitlichen Belastung von Flugpersonal durch MNS liegen weiterhin nicht vor. Allerdings werden wir Ihre Anfrage als mögliche Idee für Forschungsaktivitäten im neuen Forschungsschwerpunkt im Auge behalten. Mit freundlichen Grüßen