Arbeitsplatzbeschreibungen der Führungspositionen, Nachschulung der Mitarbeiter, Lehrmaterial
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Jobcenter Märkischer Kreis weist im Firmeneigenen Organigramm
https://www.jobcenter-mk.de/organigramm.html Arbeitsfelder und Verantwortliche aus, wie "Bereichsleiter Zentrale Dienste", "Bereichsleiterin Recht", "Sachgebietsleiter/in Widerspruchs, Klage- und Ordnungswidrigkeitenverfahren/Ermittlungsdienst", "Sachgebietsleiterin Personal und Finanzen"
Allerdings werden in den Arbeitsabläufen Ihres Hauses regelmäßig schwerwiegende Kompetenzschwächen auffällig die vermutlich in den Arbeitsplatzbeschreibungen vorausgesetzt werden. Falsche und unzureichende Beratung zu Lasten der Kunden beweisen.
1. Bitte übersenden Sie mir die jeweiligen Stellenprofile/
Arbeitsplatzbeschreibungen der vorgenannten Führungspositionen.
2. Schwerwiegende Unterweisungsdefizite zeigen sich z.B. bei den Kosten der Unterkunft. Die Mitarbeiter täuschen Mietobergrenzen als verbindlich vor, obwohl nie ein schlüssiges Konzept in gerichtlicher Prüfung standgehalten hat. Eingliederungsvereinbarungen werden auch nach 15 Jahren noch rechtsfehlerhaft abgefasst und es Kontrollen zeigen, dass sowohl beim Bildungspaket als auch bei zu verzinsenden Nachleistungen (§ 44 SGB I). Es ist wenig glaubwürdig, dass wohl übereinstimmend alle Mitarbeiter ohne direkte Weisung der Vorgesetzten klare gesetzliche Vorgaben zu Lasten der Kunden ignorieren. Bitte übersenden Sie mir entsprechenden Handlungsanweisungen und Mails zu diesen und ähnlichen Themen, bei denen Regulierungsbedarf bestanden hatte oder besteht
3. Zur entsprechenden Nachschulung der Mitarbeiter ist zu erwarten, dass regelmäßig Lehrmaterial in Schriftform oder als PowerPointPräsentation entwickelt wird. Auch hier wird um die Übersendung gebeten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum25. April 2021
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28. Mai 2021
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