Sehr geehrter Herr Beier,
Für die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) beantworte ich Ihnen Ihre Fragen wie folgt:
Zu 1. zum jetzigen Zeitpunkt wurden keine zusätzlichen Stellen zur Beantwortung von Fragen nach dem HmbTG in der BASFI eingerichtet. Wie sich dieses in der Zukunft entwickelt bleibt abzuwarten.
Zu 2. Die Beantwortung von Anfragen nach dem HmbTG wurde nicht ausgelagert.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Krohn
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Rainer Krohn
Abteilungsleitung IT-Management und Verwaltungsservice -Z 2-
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration
Hamburger Str. 47, 22083 Hamburg
Tel: +49 (40) 428 63 2961
Fax: +49 (40) 4279 63 003
E-Mail: <
<E-Mailadresse>>
www.hamburg.de/basfi<http://www.hamburg.de/basfi>
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Von: Julian Pascal Beier
<<E-Mailadresse>>
Gesendet: Donnerstag, 3. Januar 2013 19:51
An: Poststelle (BASFI)
Betreff: Arbeitsplätze durch IFG/UIG/VIG-Anfragen
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Sind für IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch
fragdenstaat.de, in ihrer Behörde neue Arbeitsplätze besetzt worden?
2. Falls die Beantwortung ausgelagert wird: Welche Summe kosten IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch
fragdenstaat.de, jährlich?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier