Arbeitsplätze durch IFG/UIG/VIG-Anfragen

1. Sind für IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, in ihrer Behörde neue Arbeitsplätze besetzt worden?
2. Falls die Beantwortung ausgelagert wird: Welche Summe kosten IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, jährlich?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Januar 2013
  • Frist
    5. Februar 2013
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
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Betreff
Arbeitsplätze durch IFG/UIG/VIG-Anfragen
Datum
3. Januar 2013 19:50
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Sind für IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, in ihrer Behörde neue Arbeitsplätze besetzt worden? 2. Falls die Beantwortung ausgelagert wird: Welche Summe kosten IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, jährlich?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
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Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sehr geehrter Herr Beier, Für die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) beantworte ich Ih…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
Arbeitsplätze durch IFG/UIG/VIG-Anfragen
Datum
8. Januar 2013 16:28
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Beier, Für die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) beantworte ich Ihnen Ihre Fragen wie folgt: Zu 1. zum jetzigen Zeitpunkt wurden keine zusätzlichen Stellen zur Beantwortung von Fragen nach dem HmbTG in der BASFI eingerichtet. Wie sich dieses in der Zukunft entwickelt bleibt abzuwarten. Zu 2. Die Beantwortung von Anfragen nach dem HmbTG wurde nicht ausgelagert. Mit freundlichen Grüßen Rainer Krohn ______________________________________________________________________________ Rainer Krohn Abteilungsleitung IT-Management und Verwaltungsservice -Z 2- Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Hamburger Str. 47, 22083 Hamburg Tel: +49 (40) 428 63 2961 Fax: +49 (40) 4279 63 003 E-Mail: <<E-Mailadresse>> www.hamburg.de/basfi<http://www.hamburg.de/basfi> [igs+iba_logosignatur_469x148px] Von: Julian Pascal Beier <<E-Mailadresse>> Gesendet: Donnerstag, 3. Januar 2013 19:51 An: Poststelle (BASFI) Betreff: Arbeitsplätze durch IFG/UIG/VIG-Anfragen Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: 1. Sind für IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, in ihrer Behörde neue Arbeitsplätze besetzt worden? 2. Falls die Beantwortung ausgelagert wird: Welche Summe kosten IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, jährlich? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier