Arbeitsplatzneutralität des BFD

Für alle Zahlen: Seit Einführung des BFDG, ggf. falls vorhanden: nach Jahren. Alle Fragen beziehen sich auf die letzten verfügbaren Zahlen.

Wie viele Anträge auf Anerkennung als Einsatzstelle für den BFD sind wegen fehlender Arbeitsplatzneutralität abgelehnt worden?

Wie viele Einsatzstellen für den BFD haben ihre Anerkennung wegen fehlener Arbeitsplatzneutralität verloren?

Wie viele Freiwilligenplätze sind wegen fehlender Arbeitsplatzneutralität nicht genehmigt worden?

Wie viele Einsatzstellen für den BFD und wie viele Freiwilligenplätze sind auf Arbeitsplatzneutralität vom BAFzA oder von ihm beauftragten Dritten überprüft worden?

davon: Bei wie vielen Überprüfungen hat ein Besuch der Einsatzstelle am Ort des Freiwilligeneinsatzortes stattgefunden?

Welche Routinen wendet das BAFzA für die Überprüfung der Einsatzstellen und Freiwilligenplätze auf Arbeitsplatzneutralität an?

Wie viele Einsatzstellen für den BFD sind anerkannt? davon: wie viele sind seit Inkrafttreten des BFDG neu anerkannt worden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Dezember 2013
  • Frist
    11. Januar 2014
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Fabian Hanneforth
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für alle Zahlen:…
An Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Details
Von
Fabian Hanneforth
Betreff
Arbeitsplatzneutralität des BFD [#5161]
Datum
10. Dezember 2013 19:17
An
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für alle Zahlen: Seit Einführung des BFDG, ggf. falls vorhanden: nach Jahren. Alle Fragen beziehen sich auf die letzten verfügbaren Zahlen. Wie viele Anträge auf Anerkennung als Einsatzstelle für den BFD sind wegen fehlender Arbeitsplatzneutralität abgelehnt worden? Wie viele Einsatzstellen für den BFD haben ihre Anerkennung wegen fehlener Arbeitsplatzneutralität verloren? Wie viele Freiwilligenplätze sind wegen fehlender Arbeitsplatzneutralität nicht genehmigt worden? Wie viele Einsatzstellen für den BFD und wie viele Freiwilligenplätze sind auf Arbeitsplatzneutralität vom BAFzA oder von ihm beauftragten Dritten überprüft worden? davon: Bei wie vielen Überprüfungen hat ein Besuch der Einsatzstelle am Ort des Freiwilligeneinsatzortes stattgefunden? Welche Routinen wendet das BAFzA für die Überprüfung der Einsatzstellen und Freiwilligenplätze auf Arbeitsplatzneutralität an? Wie viele Einsatzstellen für den BFD sind anerkannt? davon: wie viele sind seit Inkrafttreten des BFDG neu anerkannt worden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Fabian Hanneforth <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Fabian Hanneforth
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Sehr geehrter Herr Hanneforth, Danke für Ihre E-Mail. Ich habe Ihre Mail zuständigkeitshalber an das Referat fü…
Von
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Betreff
AW: Arbeitsplatzneutralität des BFD [#5161]
Datum
11. Dezember 2013 07:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hanneforth, Danke für Ihre E-Mail. Ich habe Ihre Mail zuständigkeitshalber an das Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hier im Hause weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Christina Dybowski _____________________________________ Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Service-Center 50964 Köln Telefon 0221 3673-0 Telefax 0221 3673-4949 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Informationsfreiheitsgesetz (Ihr Antrag vom 10.12.2013) Sehr geehrter Herr Hanneforth, ich bedanke mich für Ihre …
Von
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (Ihr Antrag vom 10.12.2013)
Datum
11. Dezember 2013 08:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hanneforth, ich bedanke mich für Ihre E-Mail vom 10.12.2013, die als Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu werten ist. Es wird zurzeit geprüft, ob und in welchem Umfang Ihnen die gewünschten Informationen zur Verfügung gestellt werden können. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass diese Prüfung einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Über das Ergebnis dieser Prüfung werde ich Sie in Kürze unaufgefordert informieren. Allgemein weise ich darauf hin, dass für die Bereitstellung von amtlichen Informationen Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung erhoben werden können. Sollte dies - je nach Aufwand - der Fall sein, werde ich Sie darüber vorher informieren. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Matthias Sobieroj __________________________________________ Referat 103 - Organisation Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Postanschrift: 50964 Köln Besucheranschrift: Sibille-Hartmann-Straße 2-8, 50969 Köln-Zollstock Telefon: 0221 3673 - 4937 Fax: 0221 3673 - 54937 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bafza.de
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Informationsfreiheitsgesetz (Ihr Antrag vom 10.12.2013) Sehr geehrter Herr Hanneforth, ich bedanke mich nochmals …
Von
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (Ihr Antrag vom 10.12.2013)
Datum
30. Dezember 2013 10:11
Status
Sehr geehrter Herr Hanneforth, ich bedanke mich nochmals für Ihre E-Mail vom 10.12.2013. Grundsätzlich können die von Ihnen gewünschten Informationen ermittelt und Ihnen zur Verfügung gestellt werden. Hierfür sind im Bundesamt jedoch u.A. Datenbankabfragen durchzuführen, so dass ein entsprechender Arbeitsaufwand entsteht. Nach der Informationsgebührenverordnung, die ich Ihnen anliegend beifüge, können Gebühren und Auslagen verlangt werden. Dieser Aufwand wird unter Berücksichtigung der so genannten Personalkostensätze des Bundes berechnet (vgl. Anlage). Der Zeitaufwand für die Ermittlung und Erstellung einer entsprechenden Datei und die Beantwortung Ihrer Fragen beträgt ca. 1 1/2 Stunden, so dass nach der beigefügten Anlage Kosten in Höhe von ca. 63,00 Euro entstehen. Bitte teilen Sie mir doch kurz mit, ob Sie bereit sind, die entsprechenden Gebühren und Auslagen zu entrichten. Die von Ihnen gewünschten Informationen werde ich Ihnen dann anschließend im Januar 2014 übermitteln. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Matthias Sobieroj __________________________________________ Referat 103 - Organisation Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Postanschrift: 50964 Köln Besucheranschrift: Sibille-Hartmann-Straße 2-8, 50969 Köln-Zollstock Telefon: 0221 3673 - 4937 Fax: 0221 3673 - 54937 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bafza.de
Fabian Hanneforth
AW: Informationsfreiheitsgesetz (Ihr Antrag vom 10.12.2013) [#5161] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin berei…
An Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Details
Von
Fabian Hanneforth
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (Ihr Antrag vom 10.12.2013) [#5161]
Datum
3. Januar 2014 13:41
An
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin bereit, die entsprechenden Gebühren und Auslagen bis zu einer Höhe von ca. 63 Euro zu entrichten. Mit freundlichen Grüßen Fabian Hanneforth Anfragenr: 5161 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Informationsfreiheitsgesetz (Ihr Antrag vom 10.12.2013)
Sehr geehrter Herr Hanneforth, vielen Dank für Ihre Antwo…
Von
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (Ihr Antrag vom 10.12.2013)
Datum
6. Januar 2014 14:07
Status
Sehr geehrter Herr Hanneforth, vielen Dank für Ihre Antwort vom 03.01.2014. Auf Ihren E-Mail-Antrag vom 10.12.2013 teile ich Ihnen Folgendes (Stand: Dezember 2013) mit: Frage: Wie viele Einsatzstellen für den Bundesfreiwilligendienst haben ihre Anerkennung wegen fehlener Arbeitsplatzneutralität verloren? Antwort: Bislang hat noch keine Einsatzstelle ihre Anerkennung alleine wegen fehlender Arbeitsplatzneutralität verloren. Auch einzelne Plätze wurden noch nicht allein aufgrund eines Verstoßes gegen die Arbeitsmarktneutralität aberkannt. Frage: Welche Routinen wendet das Bundesamt für die Überprüfung der Einsatzstellen und Freiwilligenplätze auf Arbeitsplatzneutralität an? Antwort: Im Anerkennungsverfahren verpflichtet sich jeder Antragsteller zur Einhaltung der Arbeitsplatzneutralität beim Einsatz von BFD-Freiwilligen. Außerdem ist der jeweilige Betriebs- oder Personalrat bei der Antragstellung zu beteiligen. Äußert dieser Bedenken gegen die Anerkennung der Einrichtung als BFD-Einsatzstelle, werden die Bedenken und ihre Begründung bei der Entscheidung über den Anerkennungsantrag berücksichtigt. Sofern es trotz Bedenken des Betriebsrates zu einer Anerkennung kommt, wird die Einhaltung der Arbeitsmarktneutralität in der betroffenen Einsatzstelle über einen längeren Zeitraum beobachtet. Erhält das Bundesamt Kenntnis von Beschwerden wegen des Verstoßes gegen die Arbeitsplatzneutralität bei anerkannten Einsatzstellen, wird diesen ausnahmslos nachgegangen. Dabei findet stets auch eine Prüfung vor Ort statt. Außerdem erhalten alle Beteiligten Gelegenheit, sich schriftlich zu äußern. Zusätzlich zu diesen anlassbezogenen Prüfungen finden auch Routineprüfungen von Einsatzstellen durch Außendienstbeschäftigte des Bundesamtes statt, bei denen unter Anderem die Einhaltung der Arbeitsmarktneutralität thematisiert wird. Frage: Wie viele Einsatzstellen für den Bundesfreiwilligendienst sind anerkannt? davon: wie viele sind seit Inkrafttreten des BFDG neu anerkannt worden? Antwort: Aktuell sind 55.710 Einsatzstellen im Bundesfreiwilligendienst anerkannt; davon wurden seit Inkrafttreten des BFDG 18.571 Einsatzstellen im Bundesfreiwilligendienst anerkannt. Insgesamt wurden im Bundesfreiwilligendienst seit Inkrafttreten des BFDG 18.731 Einsatzstellen anerkannt, davon wurden zwischenzeitlich 160 Einsatzstellen wieder aberkannt. Die übrigen Fragen können leider nicht beantwortet werden, da die entsprechenden Fälle hier nicht gezählt werden. Ihr Informationsbegehren wurde damit so weit wie möglich gewährt. Auf die Erhebung von Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung wurde aus Billigkeitsgründen verzichtet. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Matthias Sobieroj __________________________________________ Referat 103 - Organisation Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Postanschrift: 50964 Köln Besucheranschrift: Sibille-Hartmann-Straße 2-8, 50969 Köln-Zollstock Telefon: 0221 3673 - 4937 Fax: 0221 3673 - 54937 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bafza.de