Arbeitsschutz in Deutschland

Arbeitsschutz
Sparen auf Kosten der Sicherheit
PlayArbeiter in großer Höhe auf Gerüst mit Sicherung
Arbeitsschutz | Bild: SWR

– Pro Arbeitstag kommen im Durchschnitt in Deutschland zwei Menschen zu Tode.
– Ein häufiger Grund sind Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz.
– Doch Arbeitsschutz kann kaum noch kontrolliert werden.
– Viele Bundesländer haben die Personalstellen in den Arbeitsschutzbehörden drastisch gekürzt.

Ralf P. wird seinen Sohn nie wiedersehen. Marvin starb mit 19 Jahren bei einem Arbeitsunfall, der wohl vermeidbar gewesen wäre.
In einer Halle in Stuttgart kam er ums Leben, bei Abbauarbeiten nach einem Rock-Konzert. Als der Vater nach dem Unfall dort ankam, bot sich ihm ein schreckliches Bild. Alles sah noch aus, wie nach dem Unfall, denn der Unfallort war sofort gesperrt worden.
Marvin war sofort tot, nachdem ein Arbeitskollege aus zwölf Metern Höhe auf ihn gestürzt war, ungesichert. Ein klarer Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften, stellen Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft später fest.
Marvin P. war nicht der einzige, der bei einem Arbeitsunfall im vergangenen Jahr ums Leben kam. Der Leiter der zuständigen Gewerbeaufsicht in Stuttgart, Michael von Koch, zieht eine traurige Bilanz: "Auf den Karten sind die Unfalltoten der Jahre 2012 bis 2017 zu sehen. Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 15 Tote, davon elf auf Baustellen und vier bei sonstigen Betrieben."

Deutschlandweit kommen durchschnittlich an jedem Arbeitstag zwei Menschen bei Betriebsunfällen ums Leben. Ihre Zahl ist 2017 gegenüber dem Vorjahr um sechs Prozent gestiegen.
Viele Verstöße, kaum Kontrollen
Razzia auf einer Baustelle: Als staatlicher Arbeitsschützer kann Franz Pollak von der Gewerbeaufsicht des Landkreis Ludwigsburg jeden Betrieb unangemeldet kontrollieren. Hoch oben wird gearbeitet, ohne Absturzsicherung. Der Arbeitsinspektor beordert sofort alle Arbeiter nach unten.
Gerade auf dem Bau kann ein Unfall schnell schlimme Folgen haben. Doch Kontrollen finden nur selten statt, denn das nötige Personal fehlt, wie Michael von Koch, Leiter der Gewerbeaufsicht Stuttgart, erläutert: "Ich fühle mich ziemlich hilflos, weil ich nicht die nötige Aufsicht durchführen kann. Wir haben in Stuttgart 21.000 Baustellen im Jahr und davon können wir 30 kontrollieren. Das ist kein Verhältnis, wo man sagen kann, da gibt es einen Überwachungsdruck auf die Bauunternehmer."
Und das ist nicht nur in Stuttgart so.

In allen Bundesländern wurden bei den Arbeitsschutzbehörden massiv Stellen abgebaut. Folge: Von Jahr zu Jahr finden weniger Betriebskontrollen statt. Seit Mitte der 1990er Jahre ging die Zahl um zwei Drittel zurück, obwohl es immer mehr Betriebe und Vorschriften gibt.
Gefahren sind Alltag
Arbeiter steht ungesichert auf einer hohen WandGefährliche Situationen auf Baustellen häufen sich | Bild: SWR
Deshalb gehören gefährliche Szenen zum erschreckenden Alltag auf Deutschlands Baustellen. Uns wurden Aufnahmen zugespielt, die einen Bauarbeiter auf einem schwebenden Container zeigen. Wenn die Last abstürzt, könnte der Arbeiter tot sein. Oder in über fünf Metern Höhe auf schmalen Wänden stehend, ohne die vorgeschriebene Absturzsicherung. Eigentlich hatte die Behörde diese Baustelle stillgelegt, doch danach wurde einfach weitergearbeitet.
Wir treffen Jan Seidel, den Chef des Bundes der technischen Beamten. Der Gewerkschafter kritisiert den Stellenabbau schon lange: "Es besteht ein Zusammenhang zwischen Kontrolle der Betriebe, Abstellen von Mängeln und der Verhinderung von Arbeitsunfällen. Das hängt eng miteinander zusammen. Wir haben aber so wenig Arbeitsinspekteure in der Bundesrepublik Deutschland, dass ein Betrieb maximal statistisch alle 30 Jahre mit einer Überprüfung der Arbeitsschutzverwaltung rechnen kann."
"Plusminus"-Recherchen zeigen, wie massiv die Kontrollen in den vergangenen 20 Jahren zurückgingen, und das in allen Bundesländern. Unsere Grafiken zum Rückgang der Arbeitsschutzkontrollen in allen Bundesländern finden Sie hier im Überblick.
Verantwortlich für den Arbeitsschutz sind die Länder, in Baden-Württemberg beispielsweise das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau. Wir haben bei allen Landesregierungen um ein Interview mit dem zuständigen Minister gegeben, doch bis zur gesetzten Frist gab es nur Absagen.
Deutschland ist Schlusslicht beim Arbeitsschutz
Das sei kein Wunder, denn Deutschland gehöre beim Arbeitsschutz zu den Schlusslichtern in Europa, sagt Prof. Wolfhard Kohte von der Universität Halle-Wittenberg. Das habe auch der Sachverständigen-Ausschuss des Europarates festgestellt, der in allen Ländern die Einhaltung der sozialen Standards überprüft: "2014 hat der Sachverständigen-Ausschuss zum ersten Mal festgestellt, dass Deutschland im Arbeitsschutz nicht mehr den vorgeschriebenen Standard erreicht. Und wir haben uns eingereiht bei Bulgarien und Ungarn. Und das ist allerdings in Deutschland wenig zur Kenntnis genommen worden."
Prof. Wolfhard Kohte sieht darin ein Staatsversagen. Die Länder müssten endlich handeln.
Auch Ralf P., der Vater des jungen Marvin, ist entsetzt über den Zustand des Arbeitsschutzes. Er fordert ein Umdenken in Politik und Wirtschaft. Denn jeder Arbeitstote sei einer zu viel: "Also der Marvin ist tödlich verunglückt, den werden wir auch nie mehr lebendig machen. Aber in dieser Arbeitswelt wird das weiterhin passieren, wenn jetzt nicht wirklich mal was entschieden wird und wenn es nicht kontrolliert wird."
Ralf P. will, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Er klagt inzwischen gegen die Firmen, die damals beteiligt waren und die er für den Tod seines Sohnes verantwortlich macht.
Stand: 20.09.2018 09:37 Uhr

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. September 2018
  • Frist
    26. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
wolfgang wobido (Privat)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Details
Von
wolfgang wobido (Privat)
Betreff
Arbeitsschutz in Deutschland [#33696]
Datum
23. September 2018 16:41
An
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Arbeitsschutz Sparen auf Kosten der Sicherheit PlayArbeiter in großer Höhe auf Gerüst mit Sicherung Arbeitsschutz | Bild: SWR – Pro Arbeitstag kommen im Durchschnitt in Deutschland zwei Menschen zu Tode. – Ein häufiger Grund sind Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz. – Doch Arbeitsschutz kann kaum noch kontrolliert werden. – Viele Bundesländer haben die Personalstellen in den Arbeitsschutzbehörden drastisch gekürzt. Ralf P. wird seinen Sohn nie wiedersehen. Marvin starb mit 19 Jahren bei einem Arbeitsunfall, der wohl vermeidbar gewesen wäre. In einer Halle in Stuttgart kam er ums Leben, bei Abbauarbeiten nach einem Rock-Konzert. Als der Vater nach dem Unfall dort ankam, bot sich ihm ein schreckliches Bild. Alles sah noch aus, wie nach dem Unfall, denn der Unfallort war sofort gesperrt worden. Marvin war sofort tot, nachdem ein Arbeitskollege aus zwölf Metern Höhe auf ihn gestürzt war, ungesichert. Ein klarer Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften, stellen Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft später fest. Marvin P. war nicht der einzige, der bei einem Arbeitsunfall im vergangenen Jahr ums Leben kam. Der Leiter der zuständigen Gewerbeaufsicht in Stuttgart, Michael von Koch, zieht eine traurige Bilanz: "Auf den Karten sind die Unfalltoten der Jahre 2012 bis 2017 zu sehen. Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 15 Tote, davon elf auf Baustellen und vier bei sonstigen Betrieben." Deutschlandweit kommen durchschnittlich an jedem Arbeitstag zwei Menschen bei Betriebsunfällen ums Leben. Ihre Zahl ist 2017 gegenüber dem Vorjahr um sechs Prozent gestiegen. Viele Verstöße, kaum Kontrollen Razzia auf einer Baustelle: Als staatlicher Arbeitsschützer kann Franz Pollak von der Gewerbeaufsicht des Landkreis Ludwigsburg jeden Betrieb unangemeldet kontrollieren. Hoch oben wird gearbeitet, ohne Absturzsicherung. Der Arbeitsinspektor beordert sofort alle Arbeiter nach unten. Gerade auf dem Bau kann ein Unfall schnell schlimme Folgen haben. Doch Kontrollen finden nur selten statt, denn das nötige Personal fehlt, wie Michael von Koch, Leiter der Gewerbeaufsicht Stuttgart, erläutert: "Ich fühle mich ziemlich hilflos, weil ich nicht die nötige Aufsicht durchführen kann. Wir haben in Stuttgart 21.000 Baustellen im Jahr und davon können wir 30 kontrollieren. Das ist kein Verhältnis, wo man sagen kann, da gibt es einen Überwachungsdruck auf die Bauunternehmer." Und das ist nicht nur in Stuttgart so. In allen Bundesländern wurden bei den Arbeitsschutzbehörden massiv Stellen abgebaut. Folge: Von Jahr zu Jahr finden weniger Betriebskontrollen statt. Seit Mitte der 1990er Jahre ging die Zahl um zwei Drittel zurück, obwohl es immer mehr Betriebe und Vorschriften gibt. Gefahren sind Alltag Arbeiter steht ungesichert auf einer hohen WandGefährliche Situationen auf Baustellen häufen sich | Bild: SWR Deshalb gehören gefährliche Szenen zum erschreckenden Alltag auf Deutschlands Baustellen. Uns wurden Aufnahmen zugespielt, die einen Bauarbeiter auf einem schwebenden Container zeigen. Wenn die Last abstürzt, könnte der Arbeiter tot sein. Oder in über fünf Metern Höhe auf schmalen Wänden stehend, ohne die vorgeschriebene Absturzsicherung. Eigentlich hatte die Behörde diese Baustelle stillgelegt, doch danach wurde einfach weitergearbeitet. Wir treffen Jan Seidel, den Chef des Bundes der technischen Beamten. Der Gewerkschafter kritisiert den Stellenabbau schon lange: "Es besteht ein Zusammenhang zwischen Kontrolle der Betriebe, Abstellen von Mängeln und der Verhinderung von Arbeitsunfällen. Das hängt eng miteinander zusammen. Wir haben aber so wenig Arbeitsinspekteure in der Bundesrepublik Deutschland, dass ein Betrieb maximal statistisch alle 30 Jahre mit einer Überprüfung der Arbeitsschutzverwaltung rechnen kann." "Plusminus"-Recherchen zeigen, wie massiv die Kontrollen in den vergangenen 20 Jahren zurückgingen, und das in allen Bundesländern. Unsere Grafiken zum Rückgang der Arbeitsschutzkontrollen in allen Bundesländern finden Sie hier im Überblick. Verantwortlich für den Arbeitsschutz sind die Länder, in Baden-Württemberg beispielsweise das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau. Wir haben bei allen Landesregierungen um ein Interview mit dem zuständigen Minister gegeben, doch bis zur gesetzten Frist gab es nur Absagen. Deutschland ist Schlusslicht beim Arbeitsschutz Das sei kein Wunder, denn Deutschland gehöre beim Arbeitsschutz zu den Schlusslichtern in Europa, sagt Prof. Wolfhard Kohte von der Universität Halle-Wittenberg. Das habe auch der Sachverständigen-Ausschuss des Europarates festgestellt, der in allen Ländern die Einhaltung der sozialen Standards überprüft: "2014 hat der Sachverständigen-Ausschuss zum ersten Mal festgestellt, dass Deutschland im Arbeitsschutz nicht mehr den vorgeschriebenen Standard erreicht. Und wir haben uns eingereiht bei Bulgarien und Ungarn. Und das ist allerdings in Deutschland wenig zur Kenntnis genommen worden." Prof. Wolfhard Kohte sieht darin ein Staatsversagen. Die Länder müssten endlich handeln. Auch Ralf P., der Vater des jungen Marvin, ist entsetzt über den Zustand des Arbeitsschutzes. Er fordert ein Umdenken in Politik und Wirtschaft. Denn jeder Arbeitstote sei einer zu viel: "Also der Marvin ist tödlich verunglückt, den werden wir auch nie mehr lebendig machen. Aber in dieser Arbeitswelt wird das weiterhin passieren, wenn jetzt nicht wirklich mal was entschieden wird und wenn es nicht kontrolliert wird." Ralf P. will, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Er klagt inzwischen gegen die Firmen, die damals beteiligt waren und die er für den Tod seines Sohnes verantwortlich macht. Stand: 20.09.2018 09:37 Uhr
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen wolfgang wobido Privat <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift wolfgang wobido Privat << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen wolfgang wobido (Privat)
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Sehr geehrter Herr Wobido, für Ihr Interesse an unserer Arbeit bedanke ich mich sehr. Ihre Anfrage vom 23.09.2018 …
Von
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Betreff
Arbeitsschutz in Deutschland
Datum
25. September 2018 07:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wobido, für Ihr Interesse an unserer Arbeit bedanke ich mich sehr. Ihre Anfrage vom 23.09.2018 habe ich so verstanden, daß Sie Informationen zum Zustand und den Leistungen der Berliner Arbeitsschutzbehörde erhalten möchten. Die von Ihnen dargestellten tragischen Fälle haben sich in anderen Bundesländern zugetragen; hierzu kann ich Ihnen naturgemäß keine Akteneinsicht gewähren. Für den Fall, dass Sie ein spezieller Fall oder eine eingrenzbare Thematik besonders interessiert, helfe ich Ihnen gerne weiter. Fürs Erste möchte ich Ihnen unseren neuesten Jahresbericht (2017) empfehlen, der Ihnen im Tabellenteil auch genauere Auskunft über die Tätigkeit unseres Amtes gibt. Sie können diesen und auch ältere Berichte unter dieser Adresse: https://www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/arbeitsschutz/publikationen-und-presse/artikel.363207.php abrufen. Mit freundlichen Grüßen
wolfgang wobido (Privat)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Arbeitsschutz in Deutschland“ vom 23.09.2018 (…
An Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Details
Von
wolfgang wobido (Privat)
Betreff
AW: Arbeitsschutz in Deutschland [#33696]
Datum
26. Oktober 2018 10:40
An
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Arbeitsschutz in Deutschland“ vom 23.09.2018 (#33696) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ps. bitte auch an Bundesarbeitsministerium bzw.zuständige Bundesbehörde weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen wolfgang wobido Anfragenr: 33696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift wolfgang wobido Privat << Adresse entfernt >>

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Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Sehr geehrter Herr Wobido, Ihre Anfrage wurde mit E-Mail vom 25.09.2018 durch unser Referat Rechtsangelegenheiten…
Von
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Betreff
AW: Arbeitsschutz in Deutschland [#33696]
Datum
26. Oktober 2018 14:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wobido, Ihre Anfrage wurde mit E-Mail vom 25.09.2018 durch unser Referat Rechtsangelegenheiten beantwortet. Mit freundlichen Grüßen,