Arbeitsschutz Kleiderkammer

Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen bezüglich der arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen bei Tätigkeiten in Kleiderkammern, die auch mit Annahme von Altkleidercontainern aus öffentlichen Sammlungen verbunden sind.

Gibt es besondere Anforderungen an den Arbeitsschutz bei Tätigkeiten in Kleiderkammern in der auch Alttextilien verarbeitet werden?

Welche Berufsgenossenschaft wäre in Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zuständig?

Ist ein Infektionsstatus vor Beginn der Tätigkeit im Vorfeld festzustellen, um bei einem möglichen Unfall, zum Beispiel durch Stichverletzung mit einer gebrauchten Spritze, den Impfstatus für derartige Tätigkeiten abzusichern?

Erfordert die Tätigkeit bei der Fertigung von Putzlappen einen besonderen Arbeitsschutz?

Welche Betriebe/Kleiderkammern dürfen unter welchen arbeitsschutzrechtlichen Voraussetzungen derartige Tätigkeiten ausüben.

Sind im Textilrecycling tätige Betriebe gegenüber der Berufsgenossenschaft meldepflichtig?

Sind Mitarbeiter im Textilrecycling auf Gefahren im Umgang Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen, gesondert zu belehren?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Mai 2017
  • Frist
    30. Juni 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte beantworte…
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitsschutz Kleiderkammer [#21638]
Datum
29. Mai 2017 11:20
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen bezüglich der arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen bei Tätigkeiten in Kleiderkammern, die auch mit Annahme von Altkleidercontainern aus öffentlichen Sammlungen verbunden sind. Gibt es besondere Anforderungen an den Arbeitsschutz bei Tätigkeiten in Kleiderkammern in der auch Alttextilien verarbeitet werden? Welche Berufsgenossenschaft wäre in Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zuständig? Ist ein Infektionsstatus vor Beginn der Tätigkeit im Vorfeld festzustellen, um bei einem möglichen Unfall, zum Beispiel durch Stichverletzung mit einer gebrauchten Spritze, den Impfstatus für derartige Tätigkeiten abzusichern? Erfordert die Tätigkeit bei der Fertigung von Putzlappen einen besonderen Arbeitsschutz? Welche Betriebe/Kleiderkammern dürfen unter welchen arbeitsschutzrechtlichen Voraussetzungen derartige Tätigkeiten ausüben. Sind im Textilrecycling tätige Betriebe gegenüber der Berufsgenossenschaft meldepflichtig? Sind Mitarbeiter im Textilrecycling auf Gefahren im Umgang Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen, gesondert zu belehren?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmediz…
Von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Betreff
[Vorgang: 644147] Arbeitsschutz Kleiderkammer
Datum
30. Mai 2017 08:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Thema Anforderungen bei Tätigkeiten in Kleiderkammern/Textilrecycling. Natürlich beantworten wir Ihre Anfrage gebührenfrei. Ob Sie bei Ihrer Tätigkeit eine besondere Schutz- oder Arbeitskleidung benötigen, wird durch eine Prüfung der Arbeitsbedingungen im Rahmen der sogenannten Gefährdungsbeurteilung ermittelt, die das Arbeitsschutzgesetz in § 5 vorsieht (s. https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/). Die Gefährdungsbeurteilung muss vom Arbeitgeber veranlasst werden. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. Für Fragen zu den Spezifika möglicher Arbeitskleidung und notwendigem Infektionsschutz ist immer auch der zuständige Unfallversicherungsträger ein kompetenter Ansprechpartner (s. http://www.dguv.de;Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM); https://www.bgetem.de), der seine Mitgliedsbetriebe berät. Darüber hinaus hat unsere Internetrecherche einen Fachverband für das Textilrecycling ergeben, der möglicherweise ebenfalls spezifische Informationen für diese Branche bereit hält (s. http://www.bvse.de/fachverband-textilrecyling.html). Einen guten Überblick liefert unsere - Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis Textilrecycling &#8211; Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen beim Recycling von Textilabfällen-, die Sie über den folgenden Link downloaden können: https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Kooperation/Textilrecycling.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Mit freundlichen Grüßen