Arbeitsschutz Kleiderkammer
Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen bezüglich der arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen bei Tätigkeiten in Kleiderkammern, die auch mit Annahme von Altkleidercontainern aus öffentlichen Sammlungen verbunden sind.
Gibt es besondere Anforderungen an den Arbeitsschutz bei Tätigkeiten in Kleiderkammern in der auch Alttextilien verarbeitet werden?
Welche Berufsgenossenschaft wäre in Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zuständig?
Ist ein Infektionsstatus vor Beginn der Tätigkeit im Vorfeld festzustellen, um bei einem möglichen Unfall, zum Beispiel durch Stichverletzung mit einer gebrauchten Spritze, den Impfstatus für derartige Tätigkeiten abzusichern?
Erfordert die Tätigkeit bei der Fertigung von Putzlappen einen besonderen Arbeitsschutz?
Welche Betriebe/Kleiderkammern dürfen unter welchen arbeitsschutzrechtlichen Voraussetzungen derartige Tätigkeiten ausüben.
Sind im Textilrecycling tätige Betriebe gegenüber der Berufsgenossenschaft meldepflichtig?
Sind Mitarbeiter im Textilrecycling auf Gefahren im Umgang Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen, gesondert zu belehren?
Anfrage erfolgreich
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Datum29. Mai 2017
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30. Juni 2017
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