Arbeitssuchendmeldung online
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte legen Sie Dokumente zu folgenden Sachverhalten vor:
1. Dokumente, die den rechtlichen Status der Online-Arbeitssuchendmeldung in Bezug uf § 38 Abs. 1 Satz 1 SGB III oder eine andere Norm im SGB III klarstellen;
2. Dokumente, die den Zweck der Online-Arbeitssuchendmeldung in Ergänzung zur persönlichen Arbeitssuchendmeldung darlegen;
3. Dokumente, die darlegen, welchen Zweck die persönliche Arbeitssuchendmeldung im Unterschied zur Online-Arbeitssuchendmeldung verfolgt und inwiefern der mit der persönlichen Arbeitssuchendmeldung verfolgte Zweck mit der Arbeitssuchendmeldung online nicht erreicht werden kann;
4. die Dienstanweisungen, aus denen sich ergibt, zu welchem Datum und mit welcher Begründung die Anwendung von § 38 Abs. 1 Satz 1 SGB III 2020 ausgesetzt und zu welchem Datum und mit welcher Begründung die Anwendung der Norm zwischenzeitlich wieder beschlossen wurde;
5. Dokumente, die nachweisen, dass Sie Bürger*innen, die sich, wie gewohnt, online arbeitssuchend melden wollen, in einer zur Fristwahrung gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 SGB III geeigneten Form darüber informiert haben, dass eine Online-Arbeitsuchendmeldung zur Fristwahrung anders als in den Vormonaten nicht (mehr) geeignet und insofern sinnlos ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum6. Juni 2021
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9. Juli 2021
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