Arbeitsverhältnisse der Reinigungskräfte

- eine Aufstellung der vom STW Aachen AöR beschäftigtigten Reinigungskräften aufgeschlüsselt nach Tarifklassen und jeweils Voll- und Teilzeitstellen
- dasselbe für die STW Aachen Service GmbH
- Zahlung von Weihnachtsgeldern an diese Beschäftigten
- mit welchen externen Reinigungsfirmen das STW laufende Verträge hat

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. September 2019
  • Frist
    8. Oktober 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitsverhältnisse der Reinigungskräfte [#165911]
Datum
4. September 2019 20:58
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Aufstellung der vom STW Aachen AöR beschäftigtigten Reinigungskräften aufgeschlüsselt nach Tarifklassen und jeweils Voll- und Teilzeitstellen - dasselbe für die STW Aachen Service GmbH - Zahlung von Weihnachtsgeldern an diese Beschäftigten - mit welchen externen Reinigungsfirmen das STW laufende Verträge hat
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Arbeitsverhältnisse der Reinigungskräfte“ vom 04…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Arbeitsverhältnisse der Reinigungskräfte [#165911]
Datum
8. Oktober 2019 22:28
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Arbeitsverhältnisse der Reinigungskräfte“ vom 04.09.2019 (#165911) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165911 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>