Arbeitsvertrag Thomas Ostermeier, Intendant Schaubühne Berlin

- den Arbeitsvertrag von Thomas Ostermeier, Intendant der Schaubühne Berlin, inklusive der Anpassungen zu der Befristung/Verlängerung

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. März 2022
  • Frist
    12. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitsvertrag Thomas Ostermeier, Intendant Schaubühne Berlin [#242808]
Datum
9. März 2022 15:14
An
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Arbeitsvertrag von Thomas Ostermeier, Intendant der Schaubühne Berlin, inklusive der Anpassungen zu der Befristung/Verlängerung
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242808/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Sehr Antragsteller/in hinsichtlich Ihrer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz zu dem Arbeitsvert…
Von
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
Arbeitsvertrag Thomas Ostermeier, Intendant Schaubühne Berlin [#242808]
Datum
22. März 2022 10:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hinsichtlich Ihrer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz zu dem Arbeitsvertrag von Thomas Ostermeier teile ich Ihnen mit, dass ich Ihre Anfrage an die zuständige Stelle der Schaubühne weitergeleitet habe. Leider kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 IFG Berlin steht Ihnen ein Anspruch auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt der von mir geführten Akten zu. Der Informationsanspruch umfasst dabei jedoch nur die bei mir vorhandenen Informationen und der Arbeitsvertrag von Thomas Ostermeier liegt der Senatsverwaltung für Kultur und Europa nicht vor. Darüber hinaus bin ich auch nicht zu der Beschaffung der von Ihnen gewünschten Information verpflichtet. Vielmehr führt die Schaubühne als gemeinnützige privatrechtliche GmbH ihre Personalfragen in eigener Verantwortung durch und ist damit direkt für ihr Auskunftsbegehren zuständig. In Anwendung des § 13 Absatz 1 Satz 3 IFG Berlin habe ich deshalb Ihr Anliegen an die zuständige Stelle der Schaubühne weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Ihre Anfrage auf Grundlage des IFG Sehr Antragsteller/in die Senatskulturverwaltung hat uns Ihre Anfrage vom 9. …
Von
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
Ihre Anfrage auf Grundlage des IFG
Datum
23. März 2022 16:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Senatskulturverwaltung hat uns Ihre Anfrage vom 9. März 2022 weitergeleitet, mit der Sie auf Grundlage des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes um die Übersendung des Arbeitsvertrags von Thomas Ostermeier bitten. Das IFG findet auf die Schaubühne keine Anwendung, da unser Theater weder eine Behörde noch eine sonstige öffentliche Stelle nach § 2 des Gesetzes ist. Unser Theater ist vielmehr eine private gemeinnützige GmbH. Wir bitten daher um Verständnis dafür, dass wir über die Vertragsverhältnisse unserer Beschäftigten keine Auskunft geben können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage auf Grundlage des IFG [#242808] Sehr << Anrede >> ich bitte Sie zu prüfen, ob sie ni…
An Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage auf Grundlage des IFG [#242808]
Datum
24. März 2022 13:48
An
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte Sie zu prüfen, ob sie nicht vielleicht doch unter § 2 des Berliner IFG fallen, vgl. "Privaten, die mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse betraut sind". Hoheitliche Aufgaben sind beispielsweise die Daseinsvorsorge. Kultureinrichtungen zählen zur Daseinsvorsorge. Abgesehen davon könnten Sie mir vielleicht mitteilen, wann der Vertrag von Thomas Ostermeier ausläuft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242808/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage auf Grundlage des IFG [#242808] Sehr << Anrede >> ich bitte Sie zu prüfen, ob sie ni…
An Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage auf Grundlage des IFG [#242808]
Datum
24. März 2022 13:49
An
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte Sie zu prüfen, ob sie nicht vielleicht doch unter § 2 des Berliner IFG fallen, vgl. "Privaten, die mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse betraut sind". Hoheitliche Aufgaben sind beispielsweise die Daseinsvorsorge. Kultureinrichtungen zählen zur Daseinsvorsorge. Abgesehen davon könnten Sie mir vielleicht mitteilen, wann der Vertrag von Thomas Ostermeier ausläuft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242808/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Arbeitsvertrag Thomas Ostermeier, Intendant Schaubühne Berlin“ [#242808]
Datum
28. März 2022 20:08
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/242808/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil: Ich bitte Sie zu prüfen, ob sie nicht vielleicht doch unter § 2 des Berliner IFG fallen, vgl. "Privaten, die mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse betraut sind". Hoheitliche Aufgaben sind beispielsweise die Daseinsvorsorge. Kultureinrichtungen zählen zur Daseinsvorsorge. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 242808.pdf Anfragenr: 242808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242808/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
1. April 2022 16:01
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
AW: Ihre Anfrage auf Grundlage des IFG [#242808] Sehr Antragsteller/in danke für Ihre Nachfrage: die Schaubühne h…
Von
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
AW: Ihre Anfrage auf Grundlage des IFG [#242808]
Datum
7. April 2022 12:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in danke für Ihre Nachfrage: die Schaubühne handelt nicht hoheitlich, sondern betreibt in eigener Verantwortung einen Theaterbetrieb. Zwar unterstützt das Land Berlin uns finanziell. Das ändert aber nichts daran, dass wir ein privates Unternehmen sind; wir sind nicht damit betraut, öffentliche Aufgaben anstelle des Landes hoheitlich auszuüben. Das IFG ist deshalb nicht anwendbar. Unabhängig davon können wir schon aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu den Vertragsverhältnissen unserer Beschäftigen geben. Mit der Bitte um Verständnis und freundlichen Grüßen