Sehr
<< Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre E-Mail!
Sie fragen nach Informationen über die erbrachten Aufwendungen im
Bereich der Bildung bzw. Fortbildung der Bevölkerung und wünschen
insbesondere die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden je Jahr.
Eine Anzahl von Arbeitsstunden liegt nicht vor.
Generell kann ich Ihnen jedoch die folgenden Informationen dazu geben,
was in dem von Ihnen angefragten Bereich passiert:
- Zu den Aufgaben meiner Behörde nach Artikel 57 Abs. 1 DSGVO gehört:
"b) die Öffentlichkeit für die Risiken, Vorschriften, Garantien und
Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung sensibilisieren und sie
darüber aufklären. Besondere Beachtung finden dabei spezifische
Maßnahmen für Kinder;"
- In Gesprächen passiert dies täglich auf fast jedem Arbeitsplatz meiner
Behörde.
- Auch der jährliche Tätigkeitsbericht, an dessen Erstellung alle
mitwirken, richtet sich an die Öffentlichkeit:
https://www.datenschutzzentrum.de/tb/
- Darin finden Sie jeweils das Kapitel 13, das sich speziell mit dem
angefragten Thema (Stichwort: "Datenschutzakademie", hier auch mit der
Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler) beschäftigt:
https://www.datenschutzzentrum.de/tb/tb40/kap13.html
- Darüber hinaus erstellen wir Material für die Öffentlichkeit als
Broschüren oder Webseiteninhalte, z.B.
https://www.datenschutzzentrum.de/informationsmaterial/
- Zudem wirken wir an Veranstaltungen mit (z.B. mit Vorträgen oder
Informationsständen) oder richten selbst Veranstaltungen aus.
Eine Quantifizierung der Tätigkeiten ist mir allerdings nicht möglich.
Ich hoffe, dass ich Ihnen dennoch etwas weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen