Arbeitszeitanteil Forschungsanträge von PostDoc/Juniprofessoren/Professoren

Gibt es Statistiken, aus denen erkenntlich wird, wie groß der Anteil der Arbeitszeit (inkl. unberzahlter Überstunden am Wochenende etc.) von wissenschaftlich Tätigen für das Anfertigen von Forschungsanträgen eingesetzt wird?
Wenn ja, senden Sie mir diese bitte gerne aufgeschlüsselt nach:
- Post-Doc
- JuniorprossorIn
- W2 Professuren
- W3 Professoren

soweit auch möglich ebenso für Fachbereiche (Medizin, Physik, Geschichte, etc..) zu.

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  • Datum
    15. Februar 2019
  • Frist
    19. März 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es Statisti…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
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Betreff
Arbeitszeitanteil Forschungsanträge von PostDoc/Juniprofessoren/Professoren [#58053]
Datum
15. Februar 2019 16:27
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es Statistiken, aus denen erkenntlich wird, wie groß der Anteil der Arbeitszeit (inkl. unberzahlter Überstunden am Wochenende etc.) von wissenschaftlich Tätigen für das Anfertigen von Forschungsanträgen eingesetzt wird? Wenn ja, senden Sie mir diese bitte gerne aufgeschlüsselt nach: - Post-Doc - JuniorprossorIn - W2 Professuren - W3 Professoren soweit auch möglich ebenso für Fachbereiche (Medizin, Physik, Geschichte, etc..) zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
IFG Anfrage vom 15.2.2019 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az.: 18501/26(20…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
IFG Anfrage vom 15.2.2019
Datum
15. März 2019 13:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az.: 18501/26(2019) Bonn, den 15.03.2019 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 15.2.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang gerichtet auf Zugang zu Statistiken zum Anteil der Arbeitszeit von wissenschaftlichem Personal für das Anfertigen von Forschungsanträgen. Zunächst möchte ich Sie auf eine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung herausgegebene Publikation aus dem Jahr 2011 (dort Seite 157) (abrufbar unter: https://www.uni-kassel.de/einrichtungen/fileadmin/datas/einrichtungen/incher/T_12__BMBF_Hochschullehrerstudie_2011.pdf) sowie auf eine unter: https://www.e-fi.de/fileadmin/Innovationsstudien_2012/StuDIS_16_ZEW_WZB_Joanneum_ISI.pdf abrufbare Studie (dort S.113) hinweisen. Weitergehende Statistiken liegen uns nicht vor. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen