Arbeitszeiten und Anweisungen der Verkehrsüberwachung

-Welche Arbeitszeiten gelten für die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung im Streifendienst.
Nennen Sie bitte Dienstbeginn und Dienstende der jeweiligen offiziellen Schichten.

-Welche Arbeitsanweisungen haben die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung und wie werden die Mitarbeiter geschult.
Umfang, Dauer und Art der Schulungsmaßnahmen.

-Welchen durchschnittlichen "Umsatz" erzielt ein Mitarbeiter der Verkehrüberwachung im Streifendienst pro Schicht?

-Welchen Return on Invest erwirtschaftet ein Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung durchschnittlich im Monat?

-Wie hoch sind die monatlichen Einnahmen der Verkehrsüberwachung durch im Streifendienst ausgestellte Bußgelder?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2022
  • Frist
    9. März 2022
  • 0 Follower:innen
Rüdiger Jürgens
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Welche Arbeit…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Rüdiger Jürgens
Betreff
Arbeitszeiten und Anweisungen der Verkehrsüberwachung [#240144]
Datum
6. Februar 2022 19:01
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Welche Arbeitszeiten gelten für die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung im Streifendienst. Nennen Sie bitte Dienstbeginn und Dienstende der jeweiligen offiziellen Schichten. -Welche Arbeitsanweisungen haben die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung und wie werden die Mitarbeiter geschult. Umfang, Dauer und Art der Schulungsmaßnahmen. -Welchen durchschnittlichen "Umsatz" erzielt ein Mitarbeiter der Verkehrüberwachung im Streifendienst pro Schicht? -Welchen Return on Invest erwirtschaftet ein Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung durchschnittlich im Monat? -Wie hoch sind die monatlichen Einnahmen der Verkehrsüberwachung durch im Streifendienst ausgestellte Bußgelder?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Jürgens Anfragenr: 240144 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240144/ Postanschrift Rüdiger Jürgens << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Jürgens

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrter Herr Jürgens, Ihre Anfrage nach dem LIFG/UVwG/VIG wird wie folgt beantwortet: -Welche Arbeitszeite…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antrag nach LIFG - Arbeitszeiten und Anweisungen der Verkehrsüberwachung [#240144]
Datum
16. Februar 2022 10:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Jürgens, Ihre Anfrage nach dem LIFG/UVwG/VIG wird wie folgt beantwortet: -Welche Arbeitszeiten gelten für die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung im Streifendienst. Nennen Sie bitte Dienstbeginn und Dienstende der jeweiligen offiziellen Schichten. Schulwegüberwachung: 06.00 - 14.00 Uhr Frühschicht 1: 08.30 - 16.00 Uhr Frühschicht 2: 10.00 - 18.30 Uhr Spätschicht: 13.30 - 22.00 Uhr -Welche Arbeitsanweisungen haben die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung und wie werden die Mitarbeiter geschult. Umfang, Dauer und Art der Schulungsmaßnahmen. Der Aufgabenkatalog der Beschäftigten des ruhenden Verkehrs basiert auf §125 Abs. 1 Polizeigesetz Baden-Württemberg i.V. m. §35 DVO Polizeigesetz Baden-Württemberg. Ergänzend regeln Erlasse des Regierungspräsidiums den Umfang der Aufgaben. Die Beschäftigten werden regelmäßig sowohl intern als auch extern durch den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen geschult. -Welchen durchschnittlichen "Umsatz" erzielt ein Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung im Streifendienst pro Schicht? darüber werden keine Statistiken geführt -Welchen Return on Invest erwirtschaftet ein Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung durchschnittlich im Monat? im Gegensatz zu einer wirtschaftlichen Betrachtung ist ein hohes Maß an Verkehrssicherheit und die Umsetzung einer sinnvollen Bewirtschaftung des Straßenraums das Ziel der Verkehrsüberwachung, deshalb gibt es zu dieser Thematik keine monatlichen Auswertungen. -Wie hoch sind die monatlichen Einnahmen der Verkehrsüberwachung durch im Streifendienst ausgestellte Bußgelder? Monatliche Statistiken werden nicht geführt, im vergangenen Jahr beziffern sich die Einnahmen auf rund 10 mio Euro. Mit freundlichen Grüßen