Arbeitszeiten Verkehrssicherung / Überwachung im Außendienst

Anfrage an: Stadtverwaltung Trier


Informationen von den Arbeitszeiten im Außendienst
der Verkehrsgeschwindigkeitsüberwachung.

"Welche Arbeitszeiten haben die Leute, die mit dem Blitzer der Stadt Trier unterwegs sind"

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. März 2016
  • Frist
    22. April 2016
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitszeiten Verkehrssicherung / Überwachung im Außendienst [#16081]
Datum
21. März 2016 08:18
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen von den Arbeitszeiten im Außendienst der Verkehrsgeschwindigkeitsüberwachung. "Welche Arbeitszeiten haben die Leute, die mit dem Blitzer der Stadt Trier unterwegs sind"
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Arbeitszeiten Verkehrssicherung / Überwac…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Arbeitszeiten Verkehrssicherung / Überwachung im Außendienst [#16081]
Datum
22. April 2016 07:13
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Arbeitszeiten Verkehrssicherung / Überwachung im Außendienst" vom 21.03.2016 (#16081) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16081 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>