Archiv mangels Vorratsdatenspeicherung ungeklärter Fälle

Anfrage an: Bundeskriminalamt

die Fälle (anonymisiert) aus dem Archiv, die mangels Vorratsdatenspeicherung unaufgeklärt blieben, wie von der GdP hier erwähnt:

http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_GdP-fordert-neuen-Anlauf-fuer-Vorratsdatenspeicherung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. August 2014
  • Frist
    27. September 2014
  • 3 Follower:innen
Anna Biselli
Anna Biselli
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Fälle (anony…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Anna Biselli
Betreff
Archiv mangels Vorratsdatenspeicherung ungeklärter Fälle [#7248]
Datum
26. August 2014 12:02
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Fälle (anonymisiert) aus dem Archiv, die mangels Vorratsdatenspeicherung unaufgeklärt blieben, wie von der GdP hier erwähnt: http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_GdP-fordert-neuen-Anlauf-fuer-Vorratsdatenspeicherung
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anna Biselli <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli

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Bundeskriminalamt
140828_Antrag nach dem IFG vom 26.08.2014 Betreff: 140828_Ihr Antrag nach dem IFG vom 26.08.2014 Sehr gee…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
140828_Antrag nach dem IFG vom 26.08.2014
Datum
28. August 2014 15:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff: 140828_Ihr Antrag nach dem IFG vom 26.08.2014 Sehr geehrte Frau Biselli, beigefügt übersende ich Ihnen das Fallarchiv - Stand der Sammlung herausragender Rechtstatsachen in Bund und Ländern zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgericht zu "Mindestspeicherfristen", Stand: 24.02.2011: Mit freundlichen Grüßen