archivierte/gespeicherte Form des (ehemaligen) Gästebuches, welches sich auf den Internetseiten des Bundespräsidenten befand (unter www.bundespraesident.de) - möglichst im pdf-Fomat o.ä.

Anfrage an: Bundespräsidialamt

1. Die archivierte/gespeicherte Form des (ehemaligen) Gästebuches, welches sich auf den Internetseiten des Bundespräsidenten befand (unter www.bundespraesident.de) - möglichst im pdf-Fomat o.ä.

Ergebnis der Anfrage

Diesbezüglich kann mir geteilt werden, dass die Internetseite des Bundespräsidenten im Juni 2011 komplett neu gestaltet wurde.

Die Funktion "Gästebuch" gibt es seither nicht mehr.

Die Einträge sind auch nicht mehr verfügbar und liegen auch in keinem anderen Format vor.

Die von mir begehrte Übersendung ist somit nicht möglich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Februar 2014
  • Frist
    13. März 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die archivier…
An Bundespräsidialamt Details
Von
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Betreff
archivierte/gespeicherte Form des (ehemaligen) Gästebuches, welches sich auf den Internetseiten des Bundespräsidenten befand (unter www.bundespraesident.de) - möglichst im pdf-Fomat o.ä. [#5683]
Datum
9. Februar 2014 22:27
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die archivierte/gespeicherte Form des (ehemaligen) Gästebuches, welches sich auf den Internetseiten des Bundespräsidenten befand (unter www.bundespraesident.de) - möglichst im pdf-Fomat o.ä.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespräsidialamt
Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vielen Dank für Ihre p…
Von
Bundespräsidialamt
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
19. Februar 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
vielen Dank für Ihre postalische Antwort vom 18.Februar 2014 welche bei am eingegangen 19.Februar 2014 ist. bezüglich meine Anfrage/Antrag vom 09.Februar 2014 bezüglich Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre postalische Antwort vom 19.Februar 2014 welche bei am eingeg…
An Bundespräsidialamt Details
Von
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Betreff
AW: archivierte/gespeicherte Form des (ehemaligen) Gästebuches, welches sich auf den Internetseiten des Bundespräsidenten befand (unter www.bundespraesident.de) - möglichst im pdf-Fomat o.ä. [#5683]
Datum
21. Februar 2014 14:16
An
Bundespräsidialamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre postalische Antwort vom 19.Februar 2014 welche bei am eingegangen 21.Februar 2014 ist. bezüglich meine Anfrage/Antrag vom 09.Februar 2014 bezüglich Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Mit freundlichen Grüßen