ARD Framing-Manual und "Der Sender der deutschen Einheit", Stefan Raue im Gespräch mit Ute Welty vom 31.12.2018

Anfrage an: Deutschlandradio

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf das o.g. Gespräch (s. https://www.deutschlandfunkkultur.de/25-jahre-deutschlandradio-der-senderder-deutschen-einheit.1008.de.html?dram:article_id=437051) liegt es nahe, dass bereits diverse Vorschläge aus dem ARD Framing-Manual (Vorschläge im www ersichtlich) umgesetzt wurden. Beispiele aus o.g. Gespräch:

1. „Der Sender der deutschen Einheit“ Diese Aussage suggeriert, dass Deutschlandradio ebenso wie dem 1989 amtierenden Kanzler der deutschen Einheit, Helmut Kohl, maßgeblich zur Wiedervereinigung von Ost und West beigetragen hätte. Bedauerlicherweise habe ich nichts vergleichbares zum "Sender der deutschen Einheit" im www gefunden und bitte Sie, mir mitzuteilen, auf welche Informationen diese Aussage basiert.

2. „Im Sommer habe das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Demokratie lebenswichtig seien, ...“ Gem. der Entscheidung vom 18.07.2018 des BVerfG (http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html) unter Rn. 75 heißt es „und „einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozesse“ leistet.
Aus „wichtig“ wird „lebenswichtig“. Bitte teilen Sie mir mit, ob es sich hierbei um eine Interpretation o.ä. seitens des DRadio handelt.

3. „Auch der Europäische Gerichtshof habe das ähnlich gesehen und den Rundfunkbeitrag ebenfalls abgesegnet.“
Da mir nicht bekannt ist, dass der EuGH etwas "absegnet", bitte ich um Mitteilung, welches Gesetz, Richtlinie o.ä. Grundlage für dieses Aussage war.

4. Zur Gesprächsführerin: Frau Ute Welty Moderation/Redaktion bei Deutschlandradio Kultur und Autorin für tagesschau.de; Referentin für Ernährung und Landwirtschaft, Umwelt bei der CSU-Landesgruppe etc.
Bitte teilen Sie mir mit, inwieweit es bei dem DRadio geregelt ist, wenn eine Beschäftigte des ö-r Rundfunk ein Interview mit ihrem Arbeitgeber führt und dieses nicht im Interview erwähnt wird.

Angesichts dessen, dass das BVerfG in seiner Entscheidung vom 18.07.2018 (1 BvR 1675/16 u. w., Rn. 80, ) die Bedeutung und somit auch u.a. die Aufgabe des ö-r Rundfunks „die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen“ darlegte, bitte ich - um zukünftig öffentlich-rechtliche Mitteilungen jeglicher Art adäquat in meinem Meinungsbildungsprozess einbinden zu können - die Übermittlung von Handlungsanweisungen für das Führen und die Veröffentlichung von Interviews.

Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Mai 2019
  • Frist
    25. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf das …
An Deutschlandradio Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ARD Framing-Manual und "Der Sender der deutschen Einheit", Stefan Raue im Gespräch mit Ute Welty vom 31.12.2018 [#145311]
Datum
23. Mai 2019 00:27
An
Deutschlandradio
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf das o.g. Gespräch (s. https://www.deutschlandfunkkultur.de/25-jahre-deutschlandradio-der-senderder-deutschen-einheit.1008.de.html?dram:article_id=437051) liegt es nahe, dass bereits diverse Vorschläge aus dem ARD Framing-Manual (Vorschläge im www ersichtlich) umgesetzt wurden. Beispiele aus o.g. Gespräch: 1. „Der Sender der deutschen Einheit“ Diese Aussage suggeriert, dass Deutschlandradio ebenso wie dem 1989 amtierenden Kanzler der deutschen Einheit, Helmut Kohl, maßgeblich zur Wiedervereinigung von Ost und West beigetragen hätte. Bedauerlicherweise habe ich nichts vergleichbares zum "Sender der deutschen Einheit" im www gefunden und bitte Sie, mir mitzuteilen, auf welche Informationen diese Aussage basiert. 2. „Im Sommer habe das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Demokratie lebenswichtig seien, ...“ Gem. der Entscheidung vom 18.07.2018 des BVerfG (http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html) unter Rn. 75 heißt es „und „einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozesse“ leistet. Aus „wichtig“ wird „lebenswichtig“. Bitte teilen Sie mir mit, ob es sich hierbei um eine Interpretation o.ä. seitens des DRadio handelt. 3. „Auch der Europäische Gerichtshof habe das ähnlich gesehen und den Rundfunkbeitrag ebenfalls abgesegnet.“ Da mir nicht bekannt ist, dass der EuGH etwas "absegnet", bitte ich um Mitteilung, welches Gesetz, Richtlinie o.ä. Grundlage für dieses Aussage war. 4. Zur Gesprächsführerin: Frau Ute Welty Moderation/Redaktion bei Deutschlandradio Kultur und Autorin für tagesschau.de; Referentin für Ernährung und Landwirtschaft, Umwelt bei der CSU-Landesgruppe etc. Bitte teilen Sie mir mit, inwieweit es bei dem DRadio geregelt ist, wenn eine Beschäftigte des ö-r Rundfunk ein Interview mit ihrem Arbeitgeber führt und dieses nicht im Interview erwähnt wird. Angesichts dessen, dass das BVerfG in seiner Entscheidung vom 18.07.2018 (1 BvR 1675/16 u. w., Rn. 80, ) die Bedeutung und somit auch u.a. die Aufgabe des ö-r Rundfunks „die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen“ darlegte, bitte ich - um zukünftig öffentlich-rechtliche Mitteilungen jeglicher Art adäquat in meinem Meinungsbildungsprozess einbinden zu können - die Übermittlung von Handlungsanweisungen für das Führen und die Veröffentlichung von Interviews. Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „ARD Framing-Manual und "Der Sender der deut…
An Deutschlandradio Details
Von
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Betreff
AW: ARD Framing-Manual und "Der Sender der deutschen Einheit", Stefan Raue im Gespräch mit Ute Welty vom 31.12.2018 [#145311]
Datum
25. Juni 2019 18:56
An
Deutschlandradio
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „ARD Framing-Manual und "Der Sender der deutschen Einheit", Stefan Raue im Gespräch mit Ute Welty vom 31.12.2018“ vom 23.05.2019 (#145311) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 145311 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Betreff
AW: ARD Framing-Manual und "Der Sender der deutschen Einheit", Stefan Raue im Gespräch mit Ute Welty vom 31.12.2018 [#145311]
Datum
24. Juli 2019 19:46
An
Deutschlandradio
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „ARD Framing-Manual und "Der Sender der deutschen Einheit", Stefan Raue im Gespräch mit Ute Welty vom 31.12.2018“ vom 23.05.2019 (#145311) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 145311 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>