ARD Framing-Manual und "Der Sender der deutschen Einheit", Stefan Raue im Gespräch mit Ute Welty vom 31.12.2018

Anfrage an: Landtag NRW

bezugnehmend auf das o.g. Gespräch (s. https://www.deutschlandfunkkultur.de/25-jahre-deutschlandradio-der-senderder-deutschen-einheit.1008.de.html?dram:article_id=437051) liegt es nahe, dass bereits diverse Vorschläge aus dem ARD Framing-Manual (Vorschläge im www ersichtlich) umgesetzt wurden. Beispiele aus o.g. Gespräch:
1. „Der Sender der deutschen Einheit“
Diese Aussage suggeriert, dass Deutschlandradio ebenso wie dem 1989 amtierenden Kanzler der deutschen Einheit, Helmut Kohl, maßgeblich zur Wiedervereinigung von Ost und West beigetragen hätte.

Bedauerlicherweise habe ich nichts vergleichbares im www gefunden.

2. „Im Sommer habe das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Demokratie lebenswichtig seien, ...“
Gem. der Entscheidung vom 18.07.2018 des BVerfG (http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html) unter Rn. 75 heißt es „und „einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozesse“ leistet.

Aus „wichtig“ wird „lebenswichtig“!
Soll hier vermittelt werden, dass die Demokratie zusammenbricht wenn es keinen ö-r Rundfunk gibt?

3. „Auch der Europäische Gerichtshof habe das ähnlich gesehen und den Rundfunkbeitrag ebenfalls abgesegnet.“

Seit wann segnet der EuGH etwas ab?
Soll hier vermittelt werden, dass der Rundfunkbeitrag ein hohes Gut ist, da dieser doch gesegnet wurde? Soll das gar eine Lobpreisung sein?

4. Zum Gesprächsführerin: Frau Ute Welty
Moderation/Redaktion bei Deutschlandradio Kultur und Autorin für tagesschau.de; Referentin für Ernährung und Landwirtschaft, Umwelt bei der CSU-Landesgruppe ...

Inwieweit ist es aus journalistischer Sicht i.V.m. dem o.a. Urteil gerechtfertigt, wenn eine ö-r Rundfunk Beschäftigte ein Interview mit ihrem Arbeitgeber führt und dieses nicht im Interview erwähnt wird.

Angesichts dessen, dass das BVerfG in seiner Entscheidung vom 18.07.2018 (1 BvR 1675/16 u. w., Rn. 80, ) die Bedeutung und somit auch u.a. die Aufgabe des ö-r Rundfunks „die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen“ darlegte, bitte ich um die Übermittlung des Sachstands (Umgang mit derartigen Handlungsvorschlägen, Anschaffungskosten des Manuals inkl. Reisekosten, Bewirtungskosten, Personalaufwand etc.) zum Thema Framing von ö-r Rundfunkanstalten.
Darüber hinaus bitte ich - um künftig öffentlich-rechtliche Mitteilungen jeglicher Art adäquat in meinem Meinungsbildungsprozess einbinden zu können - um die Zusendung des aktuellen „Framing-Handbuch“ der ARD.

Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Februar 2019
  • Frist
    26. Oktober 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landtag NRW Details
Von
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Betreff
ARD Framing-Manual und "Der Sender der deutschen Einheit", Stefan Raue im Gespräch mit Ute Welty vom 31.12.2018 [#58269]
Datum
17. Februar 2019 14:10
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bezugnehmend auf das o.g. Gespräch (s. https://www.deutschlandfunkkultur.de/25-jahre-deutschlandradio-der-senderder-deutschen-einheit.1008.de.html?dram:article_id=437051) liegt es nahe, dass bereits diverse Vorschläge aus dem ARD Framing-Manual (Vorschläge im www ersichtlich) umgesetzt wurden. Beispiele aus o.g. Gespräch: 1. „Der Sender der deutschen Einheit“ Diese Aussage suggeriert, dass Deutschlandradio ebenso wie dem 1989 amtierenden Kanzler der deutschen Einheit, Helmut Kohl, maßgeblich zur Wiedervereinigung von Ost und West beigetragen hätte. Bedauerlicherweise habe ich nichts vergleichbares im www gefunden. 2. „Im Sommer habe das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Demokratie lebenswichtig seien, ...“ Gem. der Entscheidung vom 18.07.2018 des BVerfG (http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html) unter Rn. 75 heißt es „und „einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozesse“ leistet. Aus „wichtig“ wird „lebenswichtig“! Soll hier vermittelt werden, dass die Demokratie zusammenbricht wenn es keinen ö-r Rundfunk gibt? 3. „Auch der Europäische Gerichtshof habe das ähnlich gesehen und den Rundfunkbeitrag ebenfalls abgesegnet.“ Seit wann segnet der EuGH etwas ab? Soll hier vermittelt werden, dass der Rundfunkbeitrag ein hohes Gut ist, da dieser doch gesegnet wurde? Soll das gar eine Lobpreisung sein? 4. Zum Gesprächsführerin: Frau Ute Welty Moderation/Redaktion bei Deutschlandradio Kultur und Autorin für tagesschau.de; Referentin für Ernährung und Landwirtschaft, Umwelt bei der CSU-Landesgruppe ... Inwieweit ist es aus journalistischer Sicht i.V.m. dem o.a. Urteil gerechtfertigt, wenn eine ö-r Rundfunk Beschäftigte ein Interview mit ihrem Arbeitgeber führt und dieses nicht im Interview erwähnt wird. Angesichts dessen, dass das BVerfG in seiner Entscheidung vom 18.07.2018 (1 BvR 1675/16 u. w., Rn. 80, ) die Bedeutung und somit auch u.a. die Aufgabe des ö-r Rundfunks „die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen“ darlegte, bitte ich um die Übermittlung des Sachstands (Umgang mit derartigen Handlungsvorschlägen, Anschaffungskosten des Manuals inkl. Reisekosten, Bewirtungskosten, Personalaufwand etc.) zum Thema Framing von ö-r Rundfunkanstalten. Darüber hinaus bitte ich - um künftig öffentlich-rechtliche Mitteilungen jeglicher Art adäquat in meinem Meinungsbildungsprozess einbinden zu können - um die Zusendung des aktuellen „Framing-Handbuch“ der ARD. Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, eine Antwort zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „ARD Framing-Manual“ und "…
An Landtag NRW Details
Von
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Betreff
Sachstandsanfrage zu ARD Framing-Manual und "Der Sender der deutschen Einheit", Stefan Raue im Gespräch mit Ute Welty vom 31.12.2018 [#58269]
Datum
2. April 2019 19:55
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, eine Antwort zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „ARD Framing-Manual“ und "Der Sender der deutschen Einheit", Stefan Raue im Gespräch mit Ute Welty vom 31.12.2018“ vom 17.02.2019 (#58269) steht noch aus. Obgleich das „ARD Framing-Manual“ nun der Allgemeinheit zugänglich gemacht wurde, ist damit nicht der Informationsbedarf gemäß der o.g. Anfrage erledigt. Ich weise nochmals daraufhin, dass das BVerfG in seiner Entscheidung vom 18.07.2018 (1 BvR 1675/16 u. w., Rn. 80, ) die Bedeutung und somit auch u.a. die Aufgabe des ö-r Rundfunks „die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen“ darlegte. Aufgrund dessen erinnere ich an die Übermittlung des Sachstands zum Umgang mit Handlungsvorschlägen, welche im ARD Framing-Manual empfohlen werden und den daraus entstandenen Kosten. Die Landesregierung NRW ist als zuständige Aufsichtsbehörde dazu verpflichtet, bei Verstößen gegen die bundesverfassungsgerichtliche Gebote tätig zu werden. Aufgrund dessen ich um Mitteilung, ob und welche Maßnahmen sicherstellen, dass die in Ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt die Wirklichkeit wahrheitsgemäß und anhand von Belegen nachvollziehbar dem Rundfunknutzer präsentiert. Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58269 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landtag NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 2. April 2019, deren Eingang ich Ihnen gern…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: Sachstandsanfrage zu ARD Framing-Manual und "Der Sender der deutschen Einheit", Stefan Raue im Gespräch mit Ute Welty vom 31.12.2018 [#58269]
Datum
4. April 2019 10:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 2. April 2019, deren Eingang ich Ihnen gerne bestätige. Die von Ihnen in Bezug genommene E-Mail vom 17. Februar 2019 hatte uns zunächst nicht erreicht. In der Sache erhalten Sie in Kürze Nachricht von uns. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Hier<http://landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.5/Datenschutz/Informationen_zum_Datenschutz.pdf> finden Sie Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten. Mit freundlichen Grüßen

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Landtag NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 2. April 2019 und für Ihre E-Mail 17. Febru…
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: Sachstandsanfrage zu ARD Framing-Manual und "Der Sender der deutschen Einheit", Stefan Raue im Gespräch mit Ute Welty vom 31.12.2018 [#58269]
Datum
10. April 2019 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 2. April 2019 und für Ihre E-Mail 17. Februar 2019. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) beantragen Sie eine Auskunft zu dem sogenannten "ARD Framing-Manual". Mit Ihrer E-Mail vom 2. April 2019 haben Sie Ihren Antrag teilweise zurückgenommen. Ihre Anfrage richtet sich nun noch auf die Übermittlung des Sachstands zum Framing von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (Umgang mit derartigen Handlungsvorschlägen, Anschaffungskosten des Manuals inkl. Reisekosten, Bewirtungskosten, Personalaufwand etc.). Sie bitten um Mitteilung, ob und welche Maßnahmen sicherstellen, dass die Wirklichkeit dem Rundfunknutzer wahrheitsgemäß und anhand von Belegen nachvollziehbar präsentiert wird. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts des Landes Nordrhein-Westfalen und Mitglied der ARD. Die Anstalt hat das Recht der Selbstverwaltung. Die Organe der Anstalt sind der Rundfunkrat, der Verwaltungsrat sowie der Intendant. Der Landtag NRW übt keine Aufsicht über den WDR aus. Die gesetzlichen Bestimmungen finden Sie im Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR - Gesetz, online unter: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000044). Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen amtlichen Informationen. Die von Ihnen gewünschten Informationen sind bei der Landtagsverwaltung nicht vorhanden. Ein Anspruch auf die Vornahme von Bewertungen oder die Abgabe von Stellungnahmen besteht nach dem IFG NRW nicht. Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können. Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen, teilen Sie mir dies bitte unter Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift mit. Ich weise Sie ferner darauf hin, dass Ihnen gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW das Recht zusteht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen