ARD-Framing-Manual

Das vom Berkeley International Framing Institute verfasste Framing Manual, das erstellt wurde, um ARD-Mitarbeiter/innen bei der Berücksichtigung des sog. Framing ihrer Berichterstattung zu unterstützen. (Vgl. Interview von meeedia.de mit ARD-Generalsekretärin Susanne Pfrab: https://meedia.de/2019/02/12/wofuer-braucht-die-ard-denn-ein-framing-manual-generalsekretaerin-susanne-pfab-ueber-den-viel-diskutierten-sprach-leitfaden/)

Weiterhin bitte ich um eine Aufstellung der im Rahmen der Beauftragung angefallenen Kosten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Februar 2019
  • Frist
    15. März 2019
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Tobias Kunze
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das vom Berkeley…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
Tobias Kunze
Betreff
ARD-Framing-Manual [#57612]
Datum
13. Februar 2019 11:45
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das vom Berkeley International Framing Institute verfasste Framing Manual, das erstellt wurde, um ARD-Mitarbeiter/innen bei der Berücksichtigung des sog. Framing ihrer Berichterstattung zu unterstützen. (Vgl. Interview von meeedia.de mit ARD-Generalsekretärin Susanne Pfrab: https://meedia.de/2019/02/12/wofuer-braucht-die-ard-denn-ein-framing-manual-generalsekretaerin-susanne-pfab-ueber-den-viel-diskutierten-sprach-leitfaden/) Weiterhin bitte ich um eine Aufstellung der im Rahmen der Beauftragung angefallenen Kosten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kunze <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tobias Kunze << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kunze

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Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrter Herr Kunze, vielen Dank für Ihre e-mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Bitte we…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: ARD-Framing-Manual [#57612]
Datum
14. Februar 2019 12:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kunze, vielen Dank für Ihre e-mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen bezüglich des Framing Manuals von Frau Prof. Wehling an das dafür zuständige ARD-Generalsekretariat in Berlin: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen