Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Bitte schicken Sie alle bei Ihnen vorhandene Dokumente zu diesem Unternehmen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. März 2017
  • Frist
    28. April 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice [#20791]
Datum
25. März 2017 17:31
An
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte schicken Sie alle bei Ihnen vorhandene Dokumente zu diesem Unternehmen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Mit freundlichen Grüßen
Von
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW)
Datum
13. April 2017 10:48
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) [#20791] Sehr geehrte<Information-ent…
An Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) [#20791]
Datum
13. April 2017 11:07
An
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine private Emailadresse: <<E-Mail-Adresse>> ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Mit freundlichen Grüßen
Von
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
21. April 2017 10:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.