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ARD.ZDF medienakademie

Bitte geben Sie Informationen zu ARD.ZDF medienakademie in folgenden Punkten:

1. Bitte informieren Sie über den rechtlichen Bezug zwischen WDR und ARD.ZDF medienakademie.

2. Steht das gesamte Angebot von ARD.ZDF medienakademie für alle Rundfunkbeitragsschuldner in NRW kostenfrei zur Verfügung? Bitte geben Sie dazu nähere Informationen.

3. "Die ARD.ZDF medienakademie unterhält Trainingszentren an zwei Standorten: in Nürnberg und Hannover." WDR wird durch Rundfunkbeiträge in NRW zwangsfinanziert. Bitte informieren Sie, warum kein einziger Standort der ARD.ZDF medienakademie in NRW existiert.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Februar 2018
  • Frist
    16. März 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ARD.ZDF medienakademie [#26519]
Datum
11. Februar 2018 11:22
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte geben Sie Informationen zu ARD.ZDF medienakademie in folgenden Punkten: 1. Bitte informieren Sie über den rechtlichen Bezug zwischen WDR und ARD.ZDF medienakademie. 2. Steht das gesamte Angebot von ARD.ZDF medienakademie für alle Rundfunkbeitragsschuldner in NRW kostenfrei zur Verfügung? Bitte geben Sie dazu nähere Informationen. 3. "Die ARD.ZDF medienakademie unterhält Trainingszentren an zwei Standorten: in Nürnberg und Hannover." WDR wird durch Rundfunkbeiträge in NRW zwangsfinanziert. Bitte informieren Sie, warum kein einziger Standort der ARD.ZDF medienakademie in NRW existiert.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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